Gold Das unseriöse Angebot der BWF-Stiftung

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Gold - Das unseriöse Angebot der BWF-Stiftung

Siegel auf der Internetseite der BWF-Stiftung. Als „einziger Anbieter“ garan­tiere die Stiftung den Rück­kauf­preis für das bei ihr erworbene Gold.

Die BWF-Stiftung bietet Gold an und verspricht, es nach einiger Zeit für mehr Geld zurück­zukaufen. Das Angebot hat aber einige Haken für die Anleger.

Gold „als gewinn­bringende Alternative zu Fonds oder Spar­buch“ preist die Berliner Wirt­schafts- und Finanz­stiftung (BWF) in einer Presse­mitteilung an. Sie erläutert: „Der Kunde vereinbart eine Vertrags­lauf­zeit von zwei, vier oder acht Jahren, und erhält dann einen garan­tierten Rück­kauf­preis von 110, 130 beziehungs­weise 180 Prozent seines Kauf­preises.“ Den Anlegern soll das „Zuwachs­raten zwischen 5 und 7,5 Prozent pro Jahr“ bringen.

Das klingt gut. Wer mag, kann sich das Gold auch liefern lassen. Außerdem gibt es ein Ratensparmodell und die Chance auf einen Bonus, der vom Gold­preis abhängt.

Haken 1: Garantie kaum einschätz­bar

Der Clou des Gold­angebots ist der garan­tierte Rück­kaufs­preis. Der ist aber nur etwas wert, wenn das Versprechen einge­löst wird.

In Werbematerial und Vertrags­bedingungen könnte der Eindruck entstehen, das liege in der Hand der BWF. Doch die Stiftung kann recht­lich nichts selbst tun. Sie ist eine unselbst­ständige Treu­hand­stiftung. Vertrags­partner der Kunden ist nicht sie, sondern ihr Träger und Treuhänder, ein Kölner Verein. Ihn hat der Stifter beauftragt, der nach BWF-Angaben ungenannt bleiben will. Auf Anfrage legte die Stiftung weder Satzung noch Treu­hand­vertrag vor. Jahres­abschlüsse sind nicht bekannt.

Unklar ist noch mehr: Um den Preis für den Rück­kauf garan­tieren zu können, lässt sich die BWF-Stiftung das Recht geben, mit dem Gold der Kunden Zwischen­handel zu treiben. Erstaunlich ist dabei, dass sie nach eigenen Angaben das Gold in Kleinbarren bis maximal 100 Gramm lagert und „über­wiegend 1-Gramm-Barren“ erwirbt. Kleinst­barren spielen im professionellen Handel kaum eine Rolle.

Fraglich ist zudem, ob das Angebot wegen der Rück­kauf­garantie nicht als Einlagen­geschäft einge­stuft werden könnte. Wäre das so, könnte die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) eventuell eine Rück­abwick­lung anordnen. Die BWF hat nach Auskunft der Bafin keine Erlaubnis für Einlagen­geschäfte. Die Stiftung teilt mit, für diesen Fall über Lösungen nach­zudenken.

Haken 2: Hohe Preise

Kunden kaufen das Gold bei der BWF-Stiftung teuer ein. Das kann zum Problem werden, wenn sie ihr Gold geliefert bekommen, zum Beispiel bei einem Ausstieg während der Lauf­zeit, wenn die Preis­garantie nicht gilt. Die Kunden laufen dann Gefahr, beim Verkauf an andere Händler Verlust zu machen.

Die Kunden kaufen zum aktuellen BWF-Gold­preis von 39,53 Euro für 1 Gramm im Dezember 2014. Er orientiert sich an Preisen für 1-Gramm-Barren. BWF siedelt sich selbst „im gehobenen mitt­leren Preissegment an“.

Für 1-Gramm-Barren mag diese Beschreibung noch stimmen, doch größere Mengen sind bei der BWF-Stiftung teuer. Für 100 Gramm ergaben sich bei ihr im Dezember 3 953 Euro, andere Gold­händler nannten weniger als 3 300 Euro für 100-Gramm-Barren.

Haken 3: Berater fiel auf

Die Stiftung lässt sich vom Berliner Rechts­anwalt Thomas Schulte beraten. Sie zählt ihn auf ihrer Internetseite „zu den renommiertesten Verbraucher­schutz­anwälten“. Schulte fiel aber schon vor Jahren als Autor für umstrittene Publikationen auf. So schrieb er für die Zeit­schrift „Der Freie Berater“ des Finanz­vertriebs Carpediem, der wegen dubioser Praktiken später auf unserer Warn­liste landete.

Im Jahre 2010 teilte Schulte der Zeit­schrift Börse Online mit, er habe jede Zusammen­arbeit mit Unternehmen und Organisationen beendet, sobald es Zweifel an deren Integrität gegeben habe. Für sein Renomee wäre es besser gewesen, er hätte von vorn­herein von solchen Adressen Abstand gehalten.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

goldsilbershop.de am 05.06.2015 um 10:44 Uhr
BWF war zu schön um wahr zu sein!

Uns fallen in den letzten Monaten öfters Garantieangebote auf, deren Wirtschaftlichkeit sich für uns nicht erschließt:
- Rendite, die erzielt werden soll, weil die Scheideanstalt große Barren kauft und diese dann in kleine Barren "umgießt", erscheinen nur bedingt plausibel: Je kleiner der Barren, desto größer fallen die Stückkosten für den Prägevorgang aus. Mag sein, dass Scheideanstalten, die in Niedriglohnländern produzieren, geringere Personalkosten haben, aber hier fallen trotzdem nennenswert Kosten an.
- Bei festen Rückkaufgarantien mit x % Aufschlag bei dem dem Kunde die Ware zugeschickt wurde, ein Refinanzierungsmodell zu finden, fällt uns schwer: Woher soll der zu zahlende Zins kommen? Einzige logische Erklärung: Ein Schneeball-System - so lange es mehr Käufer als Verkäufer gibt, kann der Anbieter der Rückkaufgarantie mit neu eingenommenen Geld die Zinsen zahlen.
- Man sollte stets den Verkaufspreis prüfen - meist werden 1g oder kleinere Barren zu Mondpreisen verkauft.

mrlustig am 04.03.2015 um 13:28 Uhr
klingt unglaublich ist es aber nicht

ja, das passt nicht in unsere Köpfe, aber Handelsspannen mit 20-30% ist bei Gold überhaupt kein Problem. Wenn du als Lieferant die Raffinerie hast und die Spanne zwischen Herstellung und Verkauf zur Verfügung hast, sind das locker 30%, davon 6% zu zahlen ist in der Praxis überhaupt gar kein Problem, daher ist das Angebot auch nicht unseriös. Das Gramm bekommt man bei der Scheideanstalt für ca. 30-33,- Euro im Verkauf für 45,-, je nach Anbieter. Das geht nur nicht in unsere Köpfe weil dir jeder Gold schlecht redet, man will nicht dass du es besitzt, sondern lieber ein Wertpapier, eine Versicherung, eine Immobilie usw. Das einzige unseriöse ist das Firmengebilde, eine Stiftung, die vielleicht nicht passt und der Umstand, dass hier wohl schlechte Ware im Umlauf war, bzw. keine Einlagerung mit Testat stattfand

Profilbild Stiftung_Warentest am 18.02.2015 um 11:19 Uhr
Aktuelle Meldung: Goldanbieter BWF rudert zurück

@alle: Hier und in Finanztest 1/2015 haben wir vor einem Goldangebot der BWF-Stiftung aus Berlin mit Rückkaufgarantie gewarnt. BWF versprach den Kunden, nach einer festen Lauf­zeit Gold auszuliefern oder mehr als den Kaufpreis zu zahlen – unabhängig vom dann aktuellen Goldpreis. Wir wiesen darauf hin, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) dies als erlaubnispflichtiges Geschäft ansehen und eine Rückabwicklung anordnen könne.
Anfang 2015 teilte die BWF-Stiftung auf ihrer Internetseite mit, sie habe sich gemein­sam mit der Bafin dazu entschlossen, die Anlagemodelle mit Garantie nicht mehr anzubieten und Kunden auszuzahlen, siehe auch: www.test.de / Suche / BWF (maa)

OliverMikus am 08.02.2015 um 14:23 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Finanztest prüft, ob dieser Kommentar einen Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte Dritter enthält

haller68 am 22.01.2015 um 09:52 Uhr
BWF-Stiftung muss bis zum 26.01.2015 rückabwickeln

Wie man im Netz nachlesen kann, muss die BWF-Stiftung bis zum 26.01.2014 alle Verträge rückabwickeln. Bis zu dieser Deadline sind es gerade noch 4 Tage. Wie man des Weiteren im Netz nachlesen kann, liegt keinem der Kapitalanleger der BWF-Stiftung bisher ein Schreiben über die Rückabwicklung vor.
Auf Ihrer Homepage wird großspurig verkündet, dass doch alles kein Problem sei, denn sie seien "KPMG-Stresstest-geprüft".
Doch nicht passiert!
Ab dem 26.01.2015 werden die Anleger und deren Anwälte und die Bafin den Stresstest Realität werden lassen.
Übrigens, was für was steht die Abkürzung "KPMG"?
"Keiner prüft mehr genau"?