
Morgen öffnen bundesweit die Weihnachtsmärkte. Dann gibt es wieder gebrannte Mandeln, Lebkuchenherzen – und natürlich Glühwein. Millionen Liter trinken die Deutschen jedes Jahr auf Weihnachtsmärkten. Doch nicht alles, was Glühwein heißt, ist auch einer. Selbst gemacht lässt er sich zu Hause ganz individuell genießen. test.de über der Deutschen liebstes winterliches Heißgetränk.
Was Glühwein ist, ist klar geregelt
Die EU-Verordnung über aromatisierte Weinerzeugnisse ist streng. Danach darf „Glühwein“ generell nur aus Rot- oder Weißwein hergestellt werden. Ist nur von Glühwein die Rede, ist roter Wein die Basis. Wird Glühwein aus Weißwein zubereitet, muss er auch so genannt werden, zum Beispiel „Weißer Glühwein“. Glühwein muss mindestens 7 Volumenprozent Alkohol haben, höchstens 14,5. Nicht erlaubt ist es, weiteren Alkohol zuzugeben. „Glühwein mit Schuss“ darf sich deshalb auch nicht so nennen, möglich wäre aber „Glühpunsch mit Rum“. Wird das Heißgetränk aus Fruchtwein hergestellt, muss es so bezeichnet werden, etwa „Heidelbeerglühwein“. „Glögg“ heißt die schwedische Version: Gewürzter und gesüßter Rotwein wird mit Mandelstiften und Rosinen serviert, gern mit Schuss. Auch Feuerzangenbowle wird aus Rotwein gemacht. Um sie herzustellen, wird über dem mit Gewürzen aromatisierten Wein ein mit Rum getränkter Zuckerhut angezündet. Der Zucker karamellisiert und tropft in den Punsch.
Alle Jahre wieder kontrolliert
Die Lebensmittelüberwachung der Länder untersucht Glühwein alle Jahre wieder. Ende 2015 wiesen 11 von 58 Proben auf Märkten in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg Mängel auf – meist handelte es sich um Kennzeichnungsfehler. So wurden etwa Beeren- oder Fruchtglühweine fälschlich als Glühwein verkauft. Seltener stießen die Prüfer auf geschmackliche Mängel oder einen zu geringen Alkoholgehalt – beides kann durch eine unsachgemäße Erhitzung passieren. Auch die Untersuchungsämter Freiburg und Stuttgart kritisierten 2014 bei 119 Glühweinproben meist eine falsche Kennzeichnung.
Zu Hause selber glühen
Ob Glühwein aus weißem oder rotem Wein gemacht und wie er gewürzt wird, ist Geschmackssache. Kardamom, Nelken, Zimt, auch unbehandelte Schalen von Zitrusfrüchten, Vanille, Sternanis oder Ingwer würzen den Wein. Gewürze und Wein in einen Topf geben und erhitzen – aber nicht aufkochen. Danach den Sud mindestens eine halbe Stunde abgedeckt ziehen lassen, damit sich die Aromen entfalten können. Den Glühwein vor dem Servieren durch ein Sieb gießen.
Tipp: Zu viele Gewürze können die Weinaromen überdecken. Auch beim Süßen eher zurückhalten. Erwärmen Sie Wein und Gewürze nicht zu stark, sonst gehen Aromen verloren und das Getränk könnte bitter werden. Ab 78 Grad Celsius entweicht auch der Alkohol.
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Ich hätte eher geschrieben "Feuerzangenbowle wird oft aus Rotwein gemacht, es gibt aber auch die Variante mit Weißwein."
Außerdem suggeriert der Artikel, daß sie (wie Punsch) eine Variante des Glühweins ist, was jedoch nicht stimmt, was allein schon das Wort "Punsch" (hindisch "fünf" für die 5 Zutaten) verdeutlicht. Auch ist Punsch nicht in der erwähnten EU-Verordnung zu finden.
Die Vielfalt beim Glühwein ist sehr groß, und das ist zu begrüßen. Die Glühweine auf dem Weihnachtsmarkt schmecken häufig sehr ähnlich, sind halt industrielle Fertigung. Dafür hat man die spezielle Atmosphäre dazu. Selbst zubereiteter Glühwein schmeckt jedes Mal anders, was für die Geschmackswahrnehmung zu begrüßen ist.
Kommentar vom Autor gelöscht.
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