Kommt ein Fahrzeug im Winter auf glatter Straße ohne äußeren Anlass ins Schleudern, spricht der sogenannte Anscheinsbeweis für einen Fahrfehler (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az. 22U 89/14). Entweder sei der Autofahrer zu schnell gefahren oder er habe es an der notwendigen Aufmerksamkeit fehlen lassen. Für Unfallfolgen sei daher er verantwortlich.