Banken müssen anschaulich über Kontopreise informieren und den Kunden jährlich eine Kostenaufstellung für ihr Konto zur Verfügung stellen.
Testergebnisse für 451 Girokonten
Das bringt das neue Zahlungskontengesetz
Auf einen Blick die Gebühren für Kontoführung, Überweisung, Lastschrift und Kreditkarte sehen, statt mühsam in alten Kontoauszügen zu suchen – das ermöglicht das Zahlungskontengesetz Bankkunden mit Girokonto seit 31. Oktober 2018. Das sind die vier Kernpunkte:
- Banken und Sparkassen müssen ihre Kunden einmal im Jahr mit einer „Entgeltaufstellung“ über die Gesamtkosten informieren, die für ihr Girokonto angefallen sind.
- Kreditinstitute sind verpflichtet, die Preise für alle ihre Girokontomodelle anschaulich zu veröffentlichen. Fachleute sprechen von vorvertraglicher „Entgeltinformation“.
- Für alle Informationen sollen Kreditinstitute einheitliche Begriffe verwenden. Der Gesetzgeber hat dazu eine Liste (Glossar) von 19 Begriffen erstellt.
- Bankkunden sollen auf einer zentralen, objektiven und kostenlosen Internetseite die Girokontopreise von Banken vergleichen können. Eine solche zertifizierte Seite gibt es derzeit nicht.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kontoinformation
Was steht in der Entgeltaufstellung?

Banken müssen ihren Kunden mindestens einmal im Jahr kostenlos eine Entgeltaufstellung für ihr Konto zur Verfügung stellen. Sie ist auch fällig, wenn ein Konto aufgelöst wird oder der Kunde das Kontomodell wechselt. Die Aufstellung listet die Preise nach Zahlungsdiensten gruppiert, also etwa für Kontoführung, für Bank- und Kreditkarte, für deren Einsatz an Geldautomaten und Händlerkassen sowie Portokosten auf. Hier steht auch, wie viel Zinsen für die Kontoüberziehung übers Jahr fällig wurden. Normalerweise werden die Kosten für einen Zeitraum von zwölf Monaten angegeben, andernfalls bis zur Kontoauflösung. Seit 1. Januar 2020 umfassen die Entgeltaufstellungen erstmals die Kosten für das gesamte Jahr 2019.
Wie bekomme ich die Entgeltaufstellung?
Aussehen und Form der Entgeltaufstellung sind vorgeschrieben – aber nicht, wie die Kunden die Entgeltaufstellung erhalten. Das es diese Übersicht überhaupt gibt, steht im besten Fall auf der Internetseite der Bank oder auf dem Kontoauszug. Wir haben bei zehn Banken – 1822direkt, Berliner Volksbank, Commerzbank, Deutsche Bank, Hamburger Sparkasse, Hypovereinsbank, ING, Postbank, PSD Nürnberg und Sparda-West – nachgefragt (Stand 1/2020). Nur ING und PSD Nürnberg stellen die Kostenübersicht automatisch bereit. Bei den anderen Banken müssen Kunden sie telefonisch, per E-Mail oder im Onlinebanking anfordern. Bei der Postbank forderte ein Finanztest-Leser sie formlos über das Kontaktformular an, weil selbst seine Suche nach „Entgeltaufstellung“ auf der Internetseite der Postbank kein Ergebnis brachte.
Wo finde ich die Entgeltinformation für die Girokonten?
Banken müssen Entgeltinformationen im Internet veröffentlichen. Kunden finden sie über einen von drei Wegen:
- Sie können das Wort „Entgeltinformation“ in die Suchfunktion auf der Homepage der Bank eingeben.
- Sie können sich zuerst das Kontomodell aussuchen und anklicken und finden dort die dazugehörige Entgeltinformation.
- In der Fußzeile der Bankenwebseite – in der auch das Impressum steht – finden sie entweder den Hinweis auf „Entgeltinformation gemäß Zahlungskontengesetz (ZKG)“ oder sie klicken auf den Button, bei dem irgendetwas mit „Preise“ steht.
Für welche Bankkonten trifft die neue EU-Regelung zu?
Die Regelung trifft auf alle Kontomodelle zu, die eine Bank oder Sparkasse anbietet. Das sind Girokonten für Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende, für Gehalts- und Rentenempfänger, für Selbstständige sowie für Menschen, die kein Gehalt oder kein geregeltes Einkommen haben. Beispiel Berliner Sparkasse: Wenn Sie auf der Homepage der Sparkasse ganz nach unten scrollen, finden Sie in der roten Fußzeile den Button „Preise und Hinweise“. Dort stellt die Sparkasse Entgeltinformationen für ihre verschiedenen Kontomodelle bereit.
Es gibt bereits Preisaushang und Preisverzeichnis. Was ist das Besondere an der Entgeltinformation?
Die Entgeltinformation klärt in Tabellenform über die Gebühren für die wichtigsten, mit einem bestimmten Kontomodell verbundenen Dienste auf. Die anderen Informationen sind umfassender. Der Preisaushang ist eine Übersicht über die Preise für wesentliche Dienstleistungen der Bank. Er muss in der Filiale aushängen oder mindestens auf Anforderung parat sein. Das Preis- und Leistungsverzeichnis enthält alle Preise aller Leistungen eines Kreditinstituts. Dort steht also, wie teuer zum Beispiel Kontoführung, Wertpapiergeschäfte und Kredite sind. Dieses Verzeichnis ist meist sehr umfangreich und wenig übersichtlich.
Welche Positionen muss eine Entgeltinformation enthalten?
Die EU-Länder haben sich auf ein „Glossar“ geeinigt, dass 19 Begriffe für Bankdienstleistungen erläutert. Sie finden die Liste im Internet unter bafin.de, geben Sie das Suchwort Glossar ein. Banken sind an die aufgeführten Begriffe gebunden und müssen sie seit 31. Oktober 2018 in jeder Information an ihre Kunden nutzen. Die gängigsten Kontodienste sind Kontoführung, Überweisung, Gutschriften, Dauerauftrag, Lastschrift, Ausgabe von Karten zum Konto, Bargeldein- und -auszahlungen sowie Kontoüberziehung. Das Glossar erläutert diese Dienste, die Entgeltinformation nennt den jeweiligen Preis dafür. Alle Dienste, für die die Bank ein Entgelt verlangt, müssen in dieser Information zu dem bestimmten Kontomodell genannt werden.
Auf der Entgeltinformation taucht der Begriff Debitkarte auf. Was ist das für eine Karte?
Das ist die Karte zum Girokonto, mit der Sie im Geschäft bezahlen und am Automaten Geld abheben können. Bis 2001 hieß sie Electronic-cash-Karte – kurz ec-Karte. Die auslaufenden Rechte am blau-roten ec-Logo führten Anfang 2008 zum neuen Girocard-Logo auf allen deutschen Kontokarten. Seitdem heißt die Bankkarte Girocard. Zahlungen mit der Girocard werden immer sofort in voller Höhe vom Konto abgebucht. Der Fachbegriff dafür lautet „Debitkarte“. Diesen Begriff für die Zahlungskarte zum Konto haben nun auch die EU-Länder festgelegt. Er muss jetzt in der Entgeltinformation und allen anderen Mitteilungen der Bank verwendet werden. So muss etwa eine Volksbank, die für ihre „VR-Bankcard“ wirbt, auch den Begriff Debitkarte verwenden. Wir benutzen in unseren Artikeln die Bezeichnung Girocard (Debitkarte).
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- Die Dispozinsen in Deutschland sind seit 2021 im Schnitt um 0,1 Prozentpunkte gesunken. Das zeigt unser Vergleich. Ärgerlich: Manche Banken informieren nicht korrekt.
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- Kostenlos Geld abheben mit der Girocard – das geht nicht nur bei Ihrer Hausbank. Wir sagen, welche Möglichkeiten es noch gibt, um gebührenfrei an Bargeld zu kommen.
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- Kontaktlos zahlen in Sekunden – das geht mit der NFC-Technik. Die Zahlungen sind mit vielen Girocards oder Kreditkarten möglich, aber auch mit Smartphone oder Smartwatch.
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Wie schon andere Kommentatoren es anmerkten, sollte man bei der Wahl seiner Bank meiner Meinung nach nicht nur auf den Preis achten. Kundenservice und auch die Geschäftspolitik sollten bei der eigenen Wahl ebenfalls berücksichtigt werden. So habe ich persönlich zum Beispiel nach zwei Jahrzehnten die DKB verlassen. Ein sich stetig verschlechternder bis hin zu katastrophalen Kundenservice und das starke Engagement dieser Bank für ESG waren bei mir ausschlaggebend. Die relativ günstigen Kosten bei der DKB konnten das nicht ausgleichen. Ich persönlich bin zu einer regionalen Genossenschaftsbank gewechselt. Aber jeder hat andere Ansprüche. Wichtig ist meines Erachtens nur, dass der Preis für Bankdienstleistungen nur eines von mehreren Kriterien ist, die man bei der Auswahl seiner persönlichen Bank berücksichtigen sollte. Denn der beste Preis nutzt nichts, wenn man keinen Ansprechpartner hat.
@virtualgeorgi: Inzwischen haben wir die Konditionen von Gehalts- und Rentenkonten von 171 Instituten. Dabei sind alle bundesweiten Institute sowie viele Direkt- und Kirchenbanken, alle Sparda- und PSD-Banken und von den Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken auf jeden Fall die größten Institute pro Bundesland. Derzeit haben wir 70 Sparkassen in unserer Stichprobe, wobei die Top 50 abgebildet werden. Bei den Volks- und Raiffeisenbanken haben wir 75 Institute und bilden die Top 40 komplett ab.
Wir nehmen gerne auch neue Banken nach eingehender Prüfung auf, diese sollten aber eine Marktrelevanz haben und sich schon eine gewisse Zeit stabil am Markt befinden.
Hallo zusammen, mich würde interessieren,
wie Ihre Liste zustande gekommen ist. Ein Bespiel: Die Santander-Gruppe hat z.B. auch die Openbank im Programm. Das Konto ist samt Debitkarte komplett kostenlos. Auch vermisse ich die Revolut Bank, die faktisch ist das Vorbild der N26 ist. Und dann wäre ja z.B. Klarna, die ebenfalls ein komplett kostenloses Konto hat. Dagegen wirft das Geschäftsmodell der C24-Bank ja viele Fragen auf, weil es darauf beruht die Umsätze von Kunden auszuwerten (Verbraucherschutzorganisationen sind darüber gar nicht glücklich).
Auch fehlen mir große Sparkassen. Wollten diese nicht teilnehmen?
VG
Georgi
Nach der IT-Umstellung zum Jahreswechsel 2022/23 habe ich die gewohnte Bereitstellung der Kontumsätze als csv-Dateien vermisst. Diese benötige zur Fortführung meiner Auswertungen. Die Postbank teilt mir auf Anfrage mit: „Sie vermissen eine Funktion im Online-Banking, die Sie bisher immer genutzt haben. Es tut mir leid, diesen Service bieten wir im neuen Online-Banking nicht mehr an.“ Das war alles! Offenkundig nutzt Herr Sewing die Umstellung nicht nur zur geplanten Einsparung von 300 Mio.€ IT-Kosten, sondern ganz nebenbei auch zur Marginalisierung des bisherigen Service. Außer einer Betrachtung der Kontoumsätze ist nur noch der Download als PDF-Datei möglich. Das ist ein Service-Stand wie vor 15 Jahren! Der telefonische Service ist auch aktuell weiterhin katastrophal. Bei der ersten Kontaktaufnahme wurde ich nach 40 Minuten Wartezeit einfach aus der Warteschlange herausgeworfen. Beim 2. Versuch dauerte es knapp eine Stunde, bis ich eine Ansprechpartnerin erreicht hatte. Postbank ade!
Was sich bei solchen Tests schwer prüfen läßt ist der Kundenservice; der bewährt sich in der Praxis - oder auch nicht.
Das Online System der Postbank funktioniert oft nicht, z.B. sind gerade keine Überweisungen vom Anlagenkonto zum Girokonto möglich. Dann ist es nahezu unmöglich, den Kundenservice zu erreichen. Gestern habe ich das von 18 bis 22 Uhr versucht und stand in der Warteschleife ("bitte haben Sie noch ein wenig Geduld", dazu ein nervenzehrendes Gedudel). Als ich endlich einmal zu einem Kundenberater durchgekommen war, wollte der mich gleich weiterverbinden - dann war die Verbindung weg. Alles von vorne. Kein Einzelfall, seit Jahren ist das bei der Postbank so.
Man stelle sich vor, man müßte einmal sein Konto sperren lassen, z.B. weil man auf ein Phishing hereingefallen ist – dann dürfte das Konto längst geplündert sein, bevor die reagieren. Ein Unternehmen mit einer solchen „Kundenorientierung“ wird auf Dauer nicht bestehen können, also besser Hände weg.