Banken müssen anschaulich über Kontopreise informieren und den Kunden jährlich eine Kostenaufstellung für ihr Konto zur Verfügung stellen.
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Testergebnisse für 468 GirokontenDas bringt das neue Zahlungskontengesetz
Auf einen Blick die Gebühren für Kontoführung, Überweisung, Lastschrift und Kreditkarte sehen, statt mühsam in alten Kontoauszügen zu suchen – das ermöglicht das Zahlungskontengesetz Bankkunden mit Girokonto seit 31. Oktober 2018. Das sind die vier Kernpunkte:
- Banken und Sparkassen müssen ihre Kunden einmal im Jahr mit einer „Entgeltaufstellung“ über die Gesamtkosten informieren, die für ihr Girokonto angefallen sind.
- Kreditinstitute sind verpflichtet, die Preise für alle ihre Girokontomodelle anschaulich zu veröffentlichen. Fachleute sprechen von vorvertraglicher „Entgeltinformation“.
- Für alle Informationen sollen Kreditinstitute einheitliche Begriffe verwenden. Der Gesetzgeber hat dazu eine Liste (Glossar) von 19 Begriffen erstellt.
- Bankkunden sollen auf einer zentralen, objektiven und kostenlosen Internetseite die Girokontopreise von Banken vergleichen können. Eine solche zertifizierte Seite gibt es derzeit nicht.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kontoinformation
Was steht in der Entgeltaufstellung?

Dieses Symbol müssen alle Banken auf dem Deckblatt der Entgeltaufstellung verwenden. Sie ist eine Übersicht über alle Kontoentgelte. © EBA
Banken müssen ihren Kunden mindestens einmal im Jahr kostenlos eine Entgeltaufstellung für ihr Konto zur Verfügung stellen. Sie ist auch fällig, wenn ein Konto aufgelöst wird oder der Kunde das Kontomodell wechselt. Die Aufstellung listet die Preise nach Zahlungsdiensten gruppiert, also etwa für Kontoführung, für Bank- und Kreditkarte, für deren Einsatz an Geldautomaten und Händlerkassen sowie Portokosten auf. Hier steht auch, wie viel Zinsen für die Kontoüberziehung übers Jahr fällig wurden. Normalerweise werden die Kosten für einen Zeitraum von zwölf Monaten angegeben, andernfalls bis zur Kontoauflösung. Seit 1. Januar 2020 umfassen die Entgeltaufstellungen erstmals die Kosten für das gesamte Jahr 2019.
Wie bekomme ich die Entgeltaufstellung?
Aussehen und Form der Entgeltaufstellung sind vorgeschrieben – aber nicht, wie die Kunden die Entgeltaufstellung erhalten. Das es diese Übersicht überhaupt gibt, steht im besten Fall auf der Internetseite der Bank oder auf dem Kontoauszug. Wir haben bei zehn Banken – 1822direkt, Berliner Volksbank, Commerzbank, Deutsche Bank, Hamburger Sparkasse, Hypovereinsbank, ING, Postbank, PSD Nürnberg und Sparda-West – nachgefragt (Stand 1/2020). Nur ING und PSD Nürnberg stellen die Kostenübersicht automatisch bereit. Bei den anderen Banken müssen Kunden sie telefonisch, per E-Mail oder im Onlinebanking anfordern. Bei der Postbank forderte ein Finanztest-Leser sie formlos über das Kontaktformular an, weil selbst seine Suche nach „Entgeltaufstellung“ auf der Internetseite der Postbank kein Ergebnis brachte.
Wo finde ich die Entgeltinformation für die Girokonten?
Banken müssen Entgeltinformationen im Internet veröffentlichen. Kunden finden sie über einen von drei Wegen:
- Sie können das Wort „Entgeltinformation“ in die Suchfunktion auf der Homepage der Bank eingeben.
- Sie können sich zuerst das Kontomodell aussuchen und anklicken und finden dort die dazugehörige Entgeltinformation.
- In der Fußzeile der Bankenwebseite – in der auch das Impressum steht – finden sie entweder den Hinweis auf „Entgeltinformation gemäß Zahlungskontengesetz (ZKG)“ oder sie klicken auf den Button, bei dem irgendetwas mit „Preise“ steht.
Für welche Bankkonten trifft die neue EU-Regelung zu?
Die Regelung trifft auf alle Kontomodelle zu, die eine Bank oder Sparkasse anbietet. Das sind Girokonten für Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende, für Gehalts- und Rentenempfänger, für Selbstständige sowie für Menschen, die kein Gehalt oder kein geregeltes Einkommen haben. Beispiel Berliner Sparkasse: Wenn Sie auf der Homepage der Sparkasse ganz nach unten scrollen, finden Sie in der roten Fußzeile den Button „Preise und Hinweise“. Dort stellt die Sparkasse Entgeltinformationen für ihre verschiedenen Kontomodelle bereit.
Es gibt bereits Preisaushang und Preisverzeichnis. Was ist das Besondere an der Entgeltinformation?
Die Entgeltinformation klärt in Tabellenform über die Gebühren für die wichtigsten, mit einem bestimmten Kontomodell verbundenen Dienste auf. Die anderen Informationen sind umfassender. Der Preisaushang ist eine Übersicht über die Preise für wesentliche Dienstleistungen der Bank. Er muss in der Filiale aushängen oder mindestens auf Anforderung parat sein. Das Preis- und Leistungsverzeichnis enthält alle Preise aller Leistungen eines Kreditinstituts. Dort steht also, wie teuer zum Beispiel Kontoführung, Wertpapiergeschäfte und Kredite sind. Dieses Verzeichnis ist meist sehr umfangreich und wenig übersichtlich.
Welche Positionen muss eine Entgeltinformation enthalten?
Die EU-Länder haben sich auf ein „Glossar“ geeinigt, dass 19 Begriffe für Bankdienstleistungen erläutert. Sie finden die Liste im Internet unter bafin.de, geben Sie das Suchwort Glossar ein. Banken sind an die aufgeführten Begriffe gebunden und müssen sie seit 31. Oktober 2018 in jeder Information an ihre Kunden nutzen. Die gängigsten Kontodienste sind Kontoführung, Überweisung, Gutschriften, Dauerauftrag, Lastschrift, Ausgabe von Karten zum Konto, Bargeldein- und -auszahlungen sowie Kontoüberziehung. Das Glossar erläutert diese Dienste, die Entgeltinformation nennt den jeweiligen Preis dafür. Alle Dienste, für die die Bank ein Entgelt verlangt, müssen in dieser Information zu dem bestimmten Kontomodell genannt werden.
Auf der Entgeltinformation taucht der Begriff Debitkarte auf. Was ist das für eine Karte?
Das ist die Karte zum Girokonto, mit der Sie im Geschäft bezahlen und am Automaten Geld abheben können. Bis 2001 hieß sie Electronic-cash-Karte – kurz ec-Karte. Die auslaufenden Rechte am blau-roten ec-Logo führten Anfang 2008 zum neuen Girocard-Logo auf allen deutschen Kontokarten. Seitdem heißt die Bankkarte Girocard. Zahlungen mit der Girocard werden immer sofort in voller Höhe vom Konto abgebucht. Der Fachbegriff dafür lautet „Debitkarte“. Diesen Begriff für die Zahlungskarte zum Konto haben nun auch die EU-Länder festgelegt. Er muss jetzt in der Entgeltinformation und allen anderen Mitteilungen der Bank verwendet werden. So muss etwa eine Volksbank, die für ihre „VR-Bankcard“ wirbt, auch den Begriff Debitkarte verwenden. Wir benutzen in unseren Artikeln die Bezeichnung Girocard (Debitkarte).
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- Unser Vergleich (Stand Mai 2023) zeigt: Die Dispozinsen liegen deutlich höher als ein Jahr zuvor. Ärgerlich: Nicht alle Banken informieren korrekt.
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- Kostenlos Geld abheben mit der Girocard – das geht nicht nur bei Ihrer Hausbank. Wir sagen, welche Möglichkeiten es noch gibt, um gebührenfrei an Bargeld zu kommen.
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- Kontaktlos zahlen in Sekunden – das geht mit der NFC-Technik. Die Zahlungen sind mit vielen Girocards oder Kreditkarten möglich, aber auch mit Smartphone oder Smartwatch.
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Kommentarliste
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@anokata: Nein, das haben wir nicht untersucht. Was wir untersucht haben, finden Sie unter "So haben wir geteset".
Bei diesem Angebot bleibt ein fader Beigeschmack. Wie sicher ist so eine Neobank? Wird man als Kunde nachher selbst zum Produkt? Haben Sie das ebenfalls untersucht?
@DerLangeFrank: Danke für Ihre Hinweise. Wir überprüfen das.
Hauptkarte für das Konto ist nicht die (klassische) Girocard, sondern eine girocard Debit Mastercard - siehe https://www.meinebank.de/konto_karten/girocard-debit-mastercard.html
Beim Girokonto-Vergleich unter https://www.test.de/Girokonto-im-Test-5069390-tabelle/?defaultprofile=kostenloseKonten hat sich meiner Meinung nach ein Fehler eingeschlichen.
Dort wird das "GLS Bank Privatkonto" angezeigt mit
Jahrespreis für unsere Modellperson bei Online-Nutzung: 120,60 Euro