Banken müssen anschaulich über Kontopreise informieren und den Kunden jährlich eine Kostenaufstellung für ihr Konto zur Verfügung stellen.
Testergebnisse für 421 Girokonten
Das bringt das neue Zahlungskontengesetz
Auf einen Blick die Gebühren für Kontoführung, Überweisung, Lastschrift und Kreditkarte sehen, statt mühsam in alten Kontoauszügen zu suchen – das ermöglicht das Zahlungskontengesetz Bankkunden mit Girokonto seit 31. Oktober 2018. Das sind die vier Kernpunkte:
- Banken und Sparkassen müssen ihre Kunden einmal im Jahr mit einer „Entgeltaufstellung“ über die Gesamtkosten informieren, die für ihr Girokonto angefallen sind.
- Kreditinstitute sind verpflichtet, die Preise für alle ihre Girokontomodelle anschaulich zu veröffentlichen. Fachleute sprechen von vorvertraglicher „Entgeltinformation“.
- Für alle Informationen sollen Kreditinstitute einheitliche Begriffe verwenden. Der Gesetzgeber hat dazu eine Liste (Glossar) von 19 Begriffen erstellt.
- Bankkunden sollen auf einer zentralen, objektiven und kostenlosen Internetseite die Girokontopreise von Banken vergleichen können. Eine solche zertifizierte Seite gibt es derzeit nicht.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kontoinformation
Was steht in der Entgeltaufstellung?

Banken müssen ihren Kunden mindestens einmal im Jahr kostenlos eine Entgeltaufstellung für ihr Konto zur Verfügung stellen. Sie ist auch fällig, wenn ein Konto aufgelöst wird oder der Kunde das Kontomodell wechselt. Die Aufstellung listet die Preise nach Zahlungsdiensten gruppiert, also etwa für Kontoführung, für Bank- und Kreditkarte, für deren Einsatz an Geldautomaten und Händlerkassen sowie Portokosten auf. Hier steht auch, wie viel Zinsen für die Kontoüberziehung übers Jahr fällig wurden. Normalerweise werden die Kosten für einen Zeitraum von zwölf Monaten angegeben, andernfalls bis zur Kontoauflösung. Seit 1. Januar 2020 umfassen die Entgeltaufstellungen erstmals die Kosten für das gesamte Jahr 2019.
Wie bekomme ich die Entgeltaufstellung?
Aussehen und Form der Entgeltaufstellung sind vorgeschrieben – aber nicht, wie die Kunden die Entgeltaufstellung erhalten. Das es diese Übersicht überhaupt gibt, steht im besten Fall auf der Internetseite der Bank oder auf dem Kontoauszug. Wir haben bei zehn Banken – 1822direkt, Berliner Volksbank, Commerzbank, Deutsche Bank, Hamburger Sparkasse, Hypovereinsbank, ING, Postbank, PSD Nürnberg und Sparda-West – nachgefragt (Stand 1/2020). Nur ING und PSD Nürnberg stellen die Kostenübersicht automatisch bereit. Bei den anderen Banken müssen Kunden sie telefonisch, per E-Mail oder im Onlinebanking anfordern. Bei der Postbank forderte ein Finanztest-Leser sie formlos über das Kontaktformular an, weil selbst seine Suche nach „Entgeltaufstellung“ auf der Internetseite der Postbank kein Ergebnis brachte.
Wo finde ich die Entgeltinformation für die Girokonten?
Banken müssen Entgeltinformationen im Internet veröffentlichen. Kunden finden sie über einen von drei Wegen:
- Sie können das Wort „Entgeltinformation“ in die Suchfunktion auf der Homepage der Bank eingeben.
- Sie können sich zuerst das Kontomodell aussuchen und anklicken und finden dort die dazugehörige Entgeltinformation.
- In der Fußzeile der Bankenwebseite – in der auch das Impressum steht – finden sie entweder den Hinweis auf „Entgeltinformation gemäß Zahlungskontengesetz (ZKG)“ oder sie klicken auf den Button, bei dem irgendetwas mit „Preise“ steht.
Für welche Bankkonten trifft die neue EU-Regelung zu?
Die Regelung trifft auf alle Kontomodelle zu, die eine Bank oder Sparkasse anbietet. Das sind Girokonten für Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende, für Gehalts- und Rentenempfänger, für Selbstständige sowie für Menschen, die kein Gehalt oder kein geregeltes Einkommen haben. Beispiel Berliner Sparkasse: Wenn Sie auf der Homepage der Sparkasse ganz nach unten scrollen, finden Sie in der roten Fußzeile den Button „Preise und Hinweise“. Dort stellt die Sparkasse Entgeltinformationen für ihre verschiedenen Kontomodelle bereit.
Es gibt bereits Preisaushang und Preisverzeichnis. Was ist das Besondere an der Entgeltinformation?
Die Entgeltinformation klärt in Tabellenform über die Gebühren für die wichtigsten, mit einem bestimmten Kontomodell verbundenen Dienste auf. Die anderen Informationen sind umfassender. Der Preisaushang ist eine Übersicht über die Preise für wesentliche Dienstleistungen der Bank. Er muss in der Filiale aushängen oder mindestens auf Anforderung parat sein. Das Preis- und Leistungsverzeichnis enthält alle Preise aller Leistungen eines Kreditinstituts. Dort steht also, wie teuer zum Beispiel Kontoführung, Wertpapiergeschäfte und Kredite sind. Dieses Verzeichnis ist meist sehr umfangreich und wenig übersichtlich.
Welche Positionen muss eine Entgeltinformation enthalten?
Die EU-Länder haben sich auf ein „Glossar“ geeinigt, dass 19 Begriffe für Bankdienstleistungen erläutert. Sie finden die Liste im Internet unter bafin.de, geben Sie das Suchwort Glossar ein. Banken sind an die aufgeführten Begriffe gebunden und müssen sie seit 31. Oktober 2018 in jeder Information an ihre Kunden nutzen. Die gängigsten Kontodienste sind Kontoführung, Überweisung, Gutschriften, Dauerauftrag, Lastschrift, Ausgabe von Karten zum Konto, Bargeldein- und -auszahlungen sowie Kontoüberziehung. Das Glossar erläutert diese Dienste, die Entgeltinformation nennt den jeweiligen Preis dafür. Alle Dienste, für die die Bank ein Entgelt verlangt, müssen in dieser Information zu dem bestimmten Kontomodell genannt werden.
Auf der Entgeltinformation taucht der Begriff Debitkarte auf. Was ist das für eine Karte?
Das ist die Karte zum Girokonto, mit der Sie im Geschäft bezahlen und am Automaten Geld abheben können. Bis 2001 hieß sie Electronic-cash-Karte – kurz ec-Karte. Die auslaufenden Rechte am blau-roten ec-Logo führten Anfang 2008 zum neuen Girocard-Logo auf allen deutschen Kontokarten. Seitdem heißt die Bankkarte Girocard. Zahlungen mit der Girocard werden immer sofort in voller Höhe vom Konto abgebucht. Der Fachbegriff dafür lautet „Debitkarte“. Diesen Begriff für die Zahlungskarte zum Konto haben nun auch die EU-Länder festgelegt. Er muss jetzt in der Entgeltinformation und allen anderen Mitteilungen der Bank verwendet werden. So muss etwa eine Volksbank, die für ihre „VR-Bankcard“ wirbt, auch den Begriff Debitkarte verwenden. Wir benutzen in unseren Artikeln die Bezeichnung Girocard (Debitkarte).
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- Die Dispozinsen in Deutschland sind seit 2020 im Schnitt um 0,5 Prozentpunkte gesunken. Das zeigt unser Vergleich. Ärgerlich: Manche Banken informieren nicht korrekt.
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- Kostenlos Geld abheben mit der Girocard – das geht nicht nur bei Ihrer Hausbank. Wir sagen, welche Möglichkeiten es noch gibt, um gebührenfrei an Bargeld zu kommen.
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Vor einem Kontowechsel, wie er hier ab Kosten von 60 Euro propagiert wird, kann man nur warnen. So teuer kann ein Konto gar nicht sein, als daß ein Wechsel sinnvoll werden könnte. Bei mir wurde das Vorhaben zum reinsten Desaster, obwohl der Ablauf des gesetzlichen Kontenwechsels im sicherlich gutgemeinten Zahlungskontengesetz (ZKG) bis zur letzten Einzelheit genau vorgegeben ist.
Zwei Monate nach Beauftragung (der sog. "Ermächtigung") war mein altes Konto, wie von mir im ausgefüllten "Ermächtigungsformular" als Ziel eingetragen, nicht mehr verfügbar, aber kein einziger Lastschrifteinreicher oder Geldeinzahler wußte etwas von dem neuen Konto, obwohl das laut Gesetz schon spätestens 12 Geschäftstage nach der Beauftragung hätte so sein müssen. Laufende Mahnungen waren die Folge.
Die schon drei Wochen nach Einreichung des Formulars wegen des sich abzeichnenden Scheiterns von mir informierte BaFin, die für die Überwachung zuständig ist, zeichnete sich jedoch durch Untätigkeit aus.
Ich habe seit vielen Jahren ein Girokonto und ein Depot bei der comdirect. Früher war das eine servicefreundliche Bank. Wertpapierkäufe u. Verkäufe sind bei der comdirect (schon immer) sehr teuer, deshalb nutze ich das Depot nicht u. bin beim Depot zu einer anderen Bank gewechselt. Die comdirect erschwert das Onlinebanking in den letzten Jahren durch häufige TAN-Abfrage beim Login u. permanente TAN-Abfrage beim Aufruf von Ordervorlagen u. der Postbox. Die comdirect bank hat bisher keine höheren Freibeträge beim Verwahrentgelt angekündigt (wie die ING zum 01.07.2022) und hat es bis zum 18. Mail 2022 nicht geschafft, die Jahressteuerbescheinigung 2021 ins Postfach einzustellen, Beschwerden werden erst nach Wochen bearbeitet. Das ist alles andere als kundenfreundlich. Nur der hohe Aufwand des Kontowechsels hält mich bisher davon ab, die Bank auch beim Girokonto zu wechseln.
Liebe Test-Redaktion, mir fehlt bei dem Artikel, dass die Gebühren für den Handel bei Visa Debit im Vergleich zu Girocard höher sind. Das fördert die Akzeptanz nicht. Ich konnte gerade mit meiner neuen Visa-Debit-Karte, welche laut Bank-Werbung Kreditkarte und Girokarte ersetzen soll, nicht in einem Restaurant bezahlen. Mit Girocard wäre es gegangen.
Kommentar vom Autor gelöscht.
@Meekah: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben in der Fußnote 3 die Information zur Kostenfreiheit der virtuellen Kreditkarte ergänzt.