Giro­konto-Vergleich

Giro­konto­preise: Schneller vergleichen

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Banken müssen anschaulich über Konto­preise informieren und den Kunden jähr­lich eine Kosten­aufstellung für ihr Konto zur Verfügung stellen.

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Das bringt das neue Zahlungs­kontengesetz

Auf einen Blick die Gebühren für Konto­führung, Über­weisung, Last­schrift und Kreditkarte sehen, statt mühsam in alten Konto­auszügen zu suchen – das ermöglicht das Zahlungs­kontengesetz Bank­kunden mit Giro­konto seit 31. Oktober 2018. Das sind die vier Kern­punkte:

  • Banken und Sparkassen müssen ihre Kunden einmal im Jahr mit einer „Entgelt­aufstellung“ über die Gesamt­kosten informieren, die für ihr Giro­konto angefallen sind.
  • Kredit­institute sind verpflichtet, die Preise für alle ihre Giro­konto­modelle anschaulich zu veröffent­lichen. Fachleute sprechen von vorvertraglicher „Entgelt­information“.
  • Für alle Informationen sollen Kredit­institute einheitliche Begriffe verwenden. Der Gesetz­geber hat dazu eine Liste (Glossar) von 19 Begriffen erstellt.
  • Bank­kunden sollen auf einer zentralen, objektiven und kostenlosen Internetseite die Giro­konto­preise von Banken vergleichen können. Eine solche zertifizierte Seite gibt es derzeit nicht.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Konto­information

Was steht in der Entgelt­aufstellung?

Giro­konto-Vergleich - Güns­tiges Giro­konto, sicheres Online­banking

Dieses Symbol müssen alle Banken auf dem Deck­blatt der Entgelt­aufstellung verwenden. Sie ist eine Über­sicht über alle Konto­entgelte. © EBA

Banken müssen ihren Kunden mindestens einmal im Jahr kostenlos eine Entgelt­aufstellung für ihr Konto zur Verfügung stellen. Sie ist auch fällig, wenn ein Konto aufgelöst wird oder der Kunde das Konto­modell wechselt. Die Aufstellung listet die Preise nach Zahlungs­diensten gruppiert, also etwa für Konto­führung, für Bank- und Kreditkarte, für deren Einsatz an Geld­automaten und Händ­lerkassen sowie Portokosten auf. Hier steht auch, wie viel Zinsen für die Konto­über­ziehung übers Jahr fällig wurden. Normaler­weise werden die Kosten für einen Zeitraum von zwölf Monaten angegeben, andernfalls bis zur Konto­auflösung. Seit 1. Januar 2020 umfassen die Entgelt­aufstel­lungen erst­mals die Kosten für das gesamte Jahr 2019.

Wie bekomme ich die Entgelt­aufstellung?

Aussehen und Form der Entgelt­aufstellung sind vorgeschrieben – aber nicht, wie die Kunden die Entgelt­aufstellung erhalten. Das es diese Über­sicht über­haupt gibt, steht im besten Fall auf der Internetseite der Bank oder auf dem Konto­auszug. Wir haben bei zehn Banken – 1822direkt, Berliner Volks­bank, Commerz­bank, Deutsche Bank, Hamburger Sparkasse, Hypo­ver­eins­bank, ING, Post­bank, PSD Nürn­berg und Sparda­-West – nachgefragt (Stand 1/2020). Nur ING und PSD Nürn­berg stellen die Kosten­über­sicht auto­matisch bereit. Bei den anderen Banken müssen Kunden sie telefo­nisch, per E-Mail oder im Online­banking ­anfordern. Bei der Post­bank forderte ein Finanztest-Leser sie formlos über das Kontaktformular an, weil selbst seine Suche nach „Entgelt­aufstellung“ auf der Internetseite der Post­bank kein Ergebnis brachte.

Wo finde ich die Entgelt­information für die Giro­konten?

Banken müssen Entgelt­informationen im Internet veröffent­lichen. Kunden finden sie über einen von drei Wegen:

  1. Sie können das Wort „Entgelt­information“ in die Such­funk­tion auf der Home­page der Bank eingeben.
  2. Sie können sich zuerst das Konto­modell aussuchen und ankli­cken und finden dort die dazu­gehörige Entgelt­information.
  3. In der Fußzeile der Bankenwebseite – in der auch das Impressum steht – finden sie entweder den Hinweis auf „Entgelt­information gemäß Zahlungs­kontengesetz (ZKG)“ oder sie klicken auf den Button, bei dem irgend­etwas mit „Preise“ steht.

Für welche Bank­konten trifft die neue EU-Regelung zu?

Die Regelung trifft auf alle Konto­modelle zu, die eine Bank oder Sparkasse anbietet. Das sind Giro­konten für Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende, für Gehalts- und Renten­empfänger, für Selbst­ständige sowie für Menschen, die kein Gehalt oder kein geregeltes Einkommen haben. Beispiel Berliner Sparkasse: Wenn Sie auf der Home­page der Sparkasse ganz nach unten scrollen, finden Sie in der roten Fußzeile den Button „Preise und Hinweise“. Dort stellt die Sparkasse Entgelt­informationen für ihre verschiedenen Konto­modelle bereit.

Es gibt bereits Preis­aushang und Preis­verzeichnis. Was ist das Besondere an der Entgelt­information?

Die Entgelt­information klärt in Tabellenform über die Gebühren für die wichtigsten, mit einem bestimmten Konto­modell verbundenen Dienste auf. Die anderen Informationen sind umfassender. Der Preis­aushang ist eine Über­sicht über die Preise für wesentliche Dienst­leistungen der Bank. Er muss in der Filiale aushängen oder mindestens auf Anforderung parat sein. Das Preis- und Leistungs­verzeichnis enthält alle Preise aller Leistungen eines Kredit­instituts. Dort steht also, wie teuer zum Beispiel Konto­führung, Wert­papier­geschäfte und Kredite sind. Dieses Verzeichnis ist meist sehr umfang­reich und wenig über­sicht­lich.

Welche Positionen muss eine Entgelt­information enthalten?

Die EU-Länder haben sich auf ein „Glossar“ geeinigt, dass 19 Begriffe für Bank­dienst­leistungen erläutert. Sie finden die Liste im Internet unter bafin.de, geben Sie das Such­wort Glossar ein. Banken sind an die aufgeführten Begriffe gebunden und müssen sie seit 31. Oktober 2018 in jeder Information an ihre Kunden nutzen. Die gängigsten Konto­dienste sind Konto­führung, Über­weisung, Gutschriften, Dauer­auftrag, Last­schrift, Ausgabe von Karten zum Konto, Bargeldein- und -auszahlungen sowie Konto­über­ziehung. Das Glossar erläutert diese Dienste, die Entgelt­information nennt den jeweiligen Preis dafür. Alle Dienste, für die die Bank ein Entgelt verlangt, müssen in dieser Information zu dem bestimmten Konto­modell genannt werden.

Auf der Entgelt­information taucht der Begriff Debitkarte auf. Was ist das für eine Karte?

Das ist die Karte zum Giro­konto, mit der Sie im Geschäft bezahlen und am Auto­maten Geld abheben können. Bis 2001 hieß sie Electronic-cash-Karte – kurz ec-Karte. Die auslaufenden Rechte am blau-roten ec-Logo führten Anfang 2008 zum neuen Girocard-Logo auf allen deutschen Konto­karten. Seitdem heißt die Bank­karte Girocard. Zahlungen mit der Girocard werden immer sofort in voller Höhe vom Konto abge­bucht. Der Fach­begriff dafür lautet „Debitkarte“. Diesen Begriff für die Zahlungs­karte zum Konto haben nun auch die EU-Länder fest­gelegt. Er muss jetzt in der Entgelt­information und allen anderen Mitteilungen der Bank verwendet werden. So muss etwa eine Volks­bank, die für ihre „VR-Bank­card“ wirbt, auch den Begriff Debitkarte verwenden. Wir benutzen in unseren Artikeln die Bezeichnung Girocard (Debitkarte).

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.11.2023 um 15:26 Uhr
    C24-Bank

    @anokata: Nein, das haben wir nicht untersucht. Was wir untersucht haben, finden Sie unter "So haben wir geteset".

  • anokata am 29.11.2023 um 22:31 Uhr
    C24-Bank

    Bei diesem Angebot bleibt ein fader Beigeschmack. Wie sicher ist so eine Neobank? Wird man als Kunde nachher selbst zum Produkt? Haben Sie das ebenfalls untersucht?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.11.2023 um 09:50 Uhr
    GLS Bank Privatkonto /Raiffeisenbank im Hochtaunus

    @DerLangeFrank: Danke für Ihre Hinweise. Wir überprüfen das.

  • DerLangeFrank am 19.11.2023 um 10:32 Uhr
    Meine Bank - Raiffeisenbank im Hochtaunus

    Hauptkarte für das Konto ist nicht die (klassische) Girocard, sondern eine girocard Debit Mastercard - siehe https://www.meinebank.de/konto_karten/girocard-debit-mastercard.html

  • DerLangeFrank am 19.11.2023 um 10:11 Uhr
    Gratiskonten ohne Wenn und Aber

    Beim Giro­konto-Vergleich unter https://www.test.de/Girokonto-im-Test-5069390-tabelle/?defaultprofile=kostenloseKonten hat sich meiner Meinung nach ein Fehler eingeschlichen.
    Dort wird das "GLS Bank Privatkonto" angezeigt mit
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