Giro­konto-Vergleich

FAQ Giro­konto: Antworten auf Ihre Fragen

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Giro­konto-Vergleich - Güns­tiges Giro­konto, sicheres Online­banking

Kein Durch­blick beim Giro­konto? Unser FAQ hilft weiter. © Getty Images / Drakula Images

Statistisch gesehen kommen auf jeden Bundes­bürger 1,2 Giro­konten. Hier beant­worten wir die häufigsten Fragen zum Thema Giro­konto.

Giro­konto-Vergleich Testergebnisse für 455 Giro­konten

Alle Fragen im Überblick

Grund­sätzliches zum Thema Giro­konto

Gibt es in Deutsch­land das Recht auf ein Giro­konto?

Ja, Banken dürfen seit 19. Juni 2016 niemandem mehr verwehren, ein Konto zu eröffnen. Auch Wohnungs­lose, Asyl­suchende und Geduldete haben Anspruch darauf. Allerdings muss der Kunde geschäfts­fähig sein, also mindestens 18 Jahre alt. Das besagt das Zahlungs­kontengesetz (ZKG). Beim sogenannten Basis­konto handelt es sich immer um ein Konto auf Guthabenbasis. Laut ZKG dürfen die Banken für das Basis­konto nur angemessene Preise erheben – also markt­üblichen Entgelte, die dem Nutzer­verhalten entsprechen. Allerdings wurde im Gesetz keine Ober­grenze fest­gelegt. Mehr zum Thema in unserem Test Basiskonto.

Kann das Basis­konto dasselbe wie ein normales Giro­konto?

Fast. Das Basis­konto soll vor allem die Teil­nahme am bargeldlosen Zahlungs­verkehr sichern, also Über­weisungen, Dauer­aufträge und Kartenzah­lungen ermöglichen, aber auch Ein- und Auszahlungen. Der Konto­inhaber bekommt auch eine Girocard, darf sein Konto aber nicht über­ziehen. Das Basis­konto kann auch als Online­konto geführt werden.

Unser Test Basiskonto zeigt, dass „Jedermann-Konten“ bei vielen Banken teurer sind als herkömm­liche Lohn- und Renten­konten. Gerade wenig zahlungs­kräftige Kunden, müssen unver­hält­nismäßig mehr zahlen.

Kann eine Bank trotz Rechts­anspruch einem Kunden ein Basis­konto verwehren?

Nur in seltenen Fällen. Nachdem der Antrag auf Konto­eröff­nung gestellt wurde, hat die Bank für eine Entscheidung zehn Tage Zeit. Wenn sie den Kunden ablehnt, muss sie auch das inner­halb von zehn Tagen tun und begründen. Das regelt das Zahlungs­kontengesetz (ZKG). Es gibt folgende Ablehnungs­gründe:

1. Wenn er bereits bei einer anderen Bank in Deutsch­land ein Konto nutzt.

2. Wenn er inner­halb der letzten drei Jahre wegen einer Straftat gegen die Bank, einen ihrer Mitarbeiter oder Kunden verurteilt wurde.

3. Wenn er bereits ein Basis­konto bei derselben Bank hatte, das ihm wegen Zahlungs­verzugs oder Nutzung zu verbotenen Zwecken gekündigt wurde.

4. Wenn die Bank durch die Konto­eröff­nung gegen ihre allgemeinen Sorgfalts­pflichten aus dem Geld­wäsche- und Kreditwesengesetz verstoßen würde.

Sollte einem Kunden die Eröff­nung eines Basis­kontos nach seiner Auffassung zu Unrecht verwehrt werden, kann er sich an die Beschwerde­stelle des jeweiligen Banken­verbandes wenden. Auch die Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungs­stellen bieten ihre Unterstüt­zung an. Welche Möglich­keiten Verbraucher haben, zeigt die Über­sicht Bei Finanzombudsstellen beschweren der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin). Es ist auch möglich, ein Verwaltungs­verfahren bei der Bafin zu beantragen. Sie prüft dann, ob die Voraus­setzungen für den Abschluss eines Basis­konto­vertrages vorliegen

Was ist ein Pfändungs­schutz­konto?

Jeder Konto­inhaber hat gegen­über seiner Bank den Anspruch, dass sein Giro­konto als Pfändungs­schutz­konto („P-Konto“) geführt wird. Ein P-Konto dient dem normalen Zahlungs­verkehr, schützt bei Konto­pfändung jedoch einen Teil der Einkünfte vor Gläubigern: seit 1. Juli 2017 bis zu einem Betrag von 1 133,80 Euro pro Person je Kalendermonat. So wird sicher­gestellt, dass verschuldeten Menschen genug Geld zum Leben bleibt. Wenn ein Bank­kunde Unterhalt für andere Personen leisten muss, kann er den Frei­betrag erhöhen. Die Umwandlung eines normalen Giro­kontos in ein Pfändungs­schutz­konto ist jeder­zeit und kostenlos möglich. Sie können auch gleich mit dem Antrag auf Einrichtung eines Basis­kontos beantragen, dass das Konto als Pfändungs­schutz­konto geführt wird. Ein Pfändungs­schutz­konto darf nicht teurer sein als ein gewöhnliches Giro­konto.

Kann die Bank die Konditionen für ein Giro­konto beliebig ändern?

Nein, das kann sie nicht. Verträge können die Parteien des Vertrags nur einverständlich ändern. Einseitig geht das nicht. Banken und Sparkassen haben allerdings viele Jahre lang gedacht, dass es für eine einverständliche Änderung von Preisen und anderen Bedingungen ausreicht, wenn sie die Kunden über die neuen Bedingungen mindestens zwei Monate vor Inkraft­treten informieren und diese nicht wider­sprechen. Im April 2021 urteilte der Bundes­gerichts­hof allerdings: Das ist rechts­widrig. Für Kunden nach­teilige Änderungen der Bedingungen und Preise werden nur wirk­sam, wenn Kunden ausdrück­lich zustimmen. Einzel­heiten dazu in unserem ausführ­lichen Bericht Sparkassen- und Bankgebühren: Erstattung rechtswidriger Erhöhungen. Inzwischen habe alle Banken und Sparkassen ihre Kunden aufgefordert, den aktuellen Bedingungen zuzu­stimmen. Bleibt die Zustimmung aus, werden Banken und Sparkassen wohl kündigen.

Tipp: Einen direkten Vergleich der Konto­führungs­gebühren von mehr als 160 Banken ermöglicht unser Vergleich Girokonten.

Neulich las ich in den Bank­unterlagen von der Girocard. Was ist denn mit der EC-Karte passiert?

Außer einer Namens­änderung nichts. Die Karte zum Giro­konto, mit der Sie im Geschäft bezahlen und am Auto­maten Geld abheben können, heißt seit mehr als zehn ­Jahren Girocard. Im allgemeinen Sprach­gebrauch lebt die EC-Karte aber weiter. Das Buch­stabenkürzel „EC“ stammt ursprüng­lich vom Bezahlen mit Euroscheck, das heute nicht mehr gebräuchlich ist. Später entwickelte sich daraus das „Electronic-cash-Verfahren“, bei dem man zum Bezahlen eine ec-Karte und eine vierstel­lige Geheimzahl verwendete.

Im Jahr 2007 führten die deutschen Banken und Sparkassen die Girocard ein. Zahlungen mit der Girocard werden immer sofort in voller Höhe vom Konto abge­bucht. Der Fach­begriff für eine solche Karte lautet „Debitkarte“. Dieser Begriff wird auch in der Entgeltinformation verwendet, die Banken seit Oktober 2018 im Internet veröffent­lichen müssen. Sie enthält die wesentlichen Kosten für jedes ihrer Giro­konto­modelle. Wir benutzen in unseren Artikeln die Bezeichnung Girocard und setzen zum besseren Verständnis „im Volks­mund EC-Karte“ oder „früher EC-Karte“ hinzu.

Können Betrüger vom gold­farbenen Chip auf der Girocard nicht ganz einfach Geld abbuchen?

Nein, einfach geht das nicht. Der gold­farbene Chip auf der Girocard für das kontaktlose Bezahlen funk­tioniert mittels NFC-Technik. Die Abkür­zung steht für Near Field Communication – „Nahfeld­kommunikation“. Die Karte trägt – meist auf der Vorderseite – die vier Funk­wellen als Symbol für kontaktlose Anwendungen. Am Bezahl­terminal funkt der Chip über höchs­tens vier Zenti­meter und über­mittelt keine persönlichen Daten wie Adresse oder Name des Karten­inhabers.

Nur spezielle Lesegeräte können die Signale empfangen und entschlüsseln. Aus Versehen kann jemand nicht bezahlen. Kontaktloses Bezahlen ist nicht risikoreicher als herkömm­liche Zahlungen mit Karte. Bei Bargeld ist die Gefahr größer, dass es Ihnen gestohlen wird oder Sie es verlieren. Wer die Karte stiehlt, kann vor einer Sperre damit höchs­tens fünf Mal bis maximal 50 Euro einkaufen, insgesamt aber für maximal 150 Euro - bei dreimal genau 50 Euro ist Schluss. Bei höheren Beträgen muss die persönliche Geheimzahl (Pin) einge­geben werden

Ist es egal, was ich auf Über­weisungen in das Feld Verwendungs­zweck schreibe?

Nein. Witze im Über­weisungs­träger können zu einer Mahnung, ja im äußersten Fall sogar zu einer Konto­sperrung führen. Zwar kontrollieren Bank­mit­arbeiter nur selten die Betreff­zeilen der Über­weisungen, es gibt aber eine Software, die nach verdächtigen Worten fahndet. Hat eine Bank den Verdacht, einer Straftat auf der Spur zu sein, ist sie verpflichtet, Polizei und Aufsichts­behörden einzuschalten.

In einem uns bekannten Fall hat sogar der vermeintlich unschuldige Begriff „Kuba“ zu Problemen geführt. Die Bank über­prüfte aus geschäfts­politischen Gründen Zahlungen, die mit bestimmten Ländern in Verbindung stehen. In kritischen Fällen holt sie weitere Informationen vom Kunden ein und die Zahlung ist solange gesperrt.

Rechts­grund­lage für eine Sperre ist Paragraf 25h, Absatz 2 des Kreditwesenge­setzes. Demnach sind Banken tatsäch­lich verpflichtet, flächen­deckend sämtliche Kunden­konten zu über­wachen, um „zweifelhafte oder ungewöhnliche“ Zahlungen aufzudecken, die der Geld­wäsche, der Terrorismus­finanzierung oder sons­tigen strafbaren Hand­lungen dienen könnten. Allerdings legt jede Bank selbst fest, nach welchen Schlüssel­wörtern sie die Über­weisungen scannt.

Stimmt es, dass ich eine Über­weisung noch nach acht Wochen stornieren kann?

Nein. Anders als bei Last­schriften geht das nicht. Wenn bei Über­weisungen Fehler passieren – ein Zahlendreher bei der Konto­nummer oder eine Null zu viel beim Betrag –, können Sie nur mit Unterstüt­zung Ihrer Bank das Geld zurück­holen. Es gibt aber keine Garantie, dass das funk­tioniert.

Solche Fehler passieren heute seltener als früher. Tippen Sie etwa beim Online­banking eine falsche Konto­nummer (Iban) ein, kann sie meistens keinem Konto zuge­ordnet werden. Sie erhalten also eine Fehler­meldung und können die Über­weisung gar nicht frei­geben. Haben Sie versehentlich eine gültige, aber falsche Iban einge­geben, sollten Sie umge­hend bei Ihrer Bank anrufen, womöglich kann sie die Über­weisung noch stoppen.

Wenn das Geld bereits einem anderen Konto gutgeschrieben wurde, ist es zu spät. Dann müssen Sie bei Ihrer Bank eine Rück­über­weisung anfragen. Diese kontaktiert die andere Bank, und die Bank des falschen Empfängers wendet sich an ihren Kunden. Erstatten muss Ihre Bank Ihnen das Geld jedoch nicht. Banken dürfen für den Rück­holservice Gebühren verlangen. Falls nur eine geringe Summe an den falschen Empfänger gegangen ist, lohnt sich der Aufwand eher nicht.

Eine Last­schrift können Sie acht Wochen lang ab Abbuchung zurück­gehen lassen. Soll das geschehen, müssen Sie Ihrer Bank Bescheid geben.

Darf die Bank mein Giro­konto einfach so kündigen?

Im Einzel­fall sind Banken berechtigt, Verträge mit Kunden zu kündigen, müssen dies aber begründen. Für alle auf Dauer angelegten Verträge gilt nämlich von Gesetzes wegen: Die Parteien dürfen sie aus wichtigem Grund kündigen. Für die Sparkassen gibt es diesbezüglich ein Urteil des Bundes­gerichts­hofes (BGH). Sie dürfen ihren Kunden nicht ohne sachgerechten Grund kündigen (BGH Az: XI ZR 214/14). Nur mit sachgerechter Begründung sind sie berechtigt, Kunden vor die Tür zu setzen, schrieben die Bundes­richter den kommunalen Kredit­instituten ins Stamm­buch. Eine Regelung, wonach Sparkassen ohne Angabe von Gründen kündigen dürfen, sei damit nicht vereinbar.

Eine Bank kann ein Giro­konto auch kündigen, wenn auf dem Konto inner­halb eines Jahres weder Geld­eingänge noch -ausgänge zu verzeichnen sind, sodass die Bank sicher sein kann, dass sie die Konto­führungs­kosten nicht bekommt.

Tipp: Sie sind unzufrieden mit Ihrer Bank und wollen das Konto wechseln? Konditionen von mehr als 160 Banken zeigt unser Vergleich Girokonten.

Stimmt es, dass die Schufa alles weiß, was auf dem Giro­konto passiert?

Nein. Die Schufa speichert nur bestimmte Merkmale. Sie erhält die Daten von rund 9 500 Vertrags­part­nern. Das sind nicht nur Banken, sondern auch Versandhändler und Energieversorger. Diese melden an die Schufa zum Beispiel Giro­konten, Kreditkarten, Kredite und Verträge. Banken und Sparkassen melden jede Konto­eröff­nung an die Schufa. Einen Dispokredit und dessen Höhe können sie melden, müssen es aber nicht.

Die Schufa weiß nicht, wie hoch Konto­guthaben und Einkommen des Konto­inhabers sind, auch nicht, wie weit er im Dispo ist und welchen Beruf er hat. Sie nutzt nach eigenen Angaben auch keine Daten aus den sozialen Netz­werken. Wird das Konto aufgelöst, löscht die Schufa es sofort aus dem Bestand.

Tipp: Sie können bei der Schufa mit einer Eigenauskunft prüfen, welche Daten sie von Ihnen gespeichert hat. Einmal im Jahr muss solch eine Auskunft kostenlos sein.

Ist es nicht sehr aufwendig, das Giro­konto zu wechseln?

Seit September 2016 müssen alte und neue Bank zusammen­arbeiten, um ihren Kunden einen Bank­wechsel zu erleichtern. Die alte Bank muss alle Konto­bewegungen des Kunden der vergangenen 13 Monate an die neue Bank über­mitteln. Die neue Bank muss dann die Zahlungs­partner des Neukunden über die neue Bank­verbindung informieren. Dafür haben die Banken rund 14 Tage Zeit. Für den Wechsel können die Kunden bei vielen Banken einen digitalen Konto­wechsel­service nutzen und fast alles am heimischen Computer erledigen. Es ist aber auch möglich, die Konto­wechsel­hilfe in der Filiale zu nutzen, dafür gibt es extra Vordrucke. Finanztest hat stich­proben­artig untersucht, wie gut der Umzugsservice klappt.

Meine Girocard/Kreditkarte ist weg. Was muss ich tun?

Sind Kredit- oder Girokarte weg, dürfen Sie keine Zeit verlieren. Grund: Erst nach der Sperrung steht die Bank und nicht mehr der Kunde für unbe­rechtigte Trans­aktionen gerade. Davor haften Karten­inhaber in der Regel maximal bis 150 Euro. Dieses Limit gilt aber nur, wenn der Kunde keinerlei Sorgfalts­pflichten verletzt oder nicht grob fahr­lässig gehandelt hat. Wer zum Beispiel Pin und Karte zusammen aufbewahrt oder unbe­aufsichtigt im Auto liegengelassen hat, kann auch auf höheren Summen sitzenbleiben. Wird beispiels­weise gleich nach dem Diebstahl mit Girokarte und Pin an einem Auto­maten Geld abge­hoben, gehen die Gerichte davon aus, dass der Karten­inhaber die Geheimzahl gemein­sam mit der Karte verwahrt haben muss (Anscheins­beweis).

Ein BGH-Urteil (AZ: XI ZR 370/10) hat diesbezüglich die Rechte der Bank­kunden gestärkt und auf die gehäuften Skimming-Fälle (Ausspähen von Daten) reagiert. Demnach liegt die Beweislast bei der Bank. Sie muss die Verwendung der Originalkarte beweisen. Der Anscheins­beweis findet keine Anwendung, wenn die Bank diesen Nach­weis nicht erbringen kann.

Tipp: Um die Girocard sperren zu können, brauchen Sie Bank­leitzahl und Konto­nummer, zur Sperrung der Kreditkarte die Karten­nummer. Bei Diebstählen verlangen einige Institute zudem eine Straf­anzeige. Am schnellsten geht die Sperrung über den Zentralen Notruf 116 116. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Gewusst wie: Plastikgeld sperren

Wie komme ich als Kunde einer Online­bank an größere Mengen Bargeld?

Ist die Direkt­bank Tochter einer Filial­bank, bekommen Sie meist dort Bargeld. Kunden der Comdirect Bank erhalten bei der Commerz­bank bei Beträgen über 5 000 Euro kostenlos Bargeld. Kunden der 1822­direkt gehen zur Frank­furter Sparkasse. Kunden der Direkt­banken ING und Consors­bank nutzen Filialen der Reise­bank zur Auszahlung bis zu 25 000 Euro. Das kostet 0,25 Prozent des Betrags, mindestens 19 Euro. DKB-Kunden bekommen für pauschal 50 Euro Geld nach Hause geliefert.

Tipp: Gibt es keine der genannten Möglich­keiten, müssen Sie über mehrere Tage verteilt Geld abheben und vielleicht Ihr Tages- und Wochen­limit für Bargeld­abhebungen erhöhen lassen.

Regeln für den Dispokredit

Habe ich einen Anspruch auf einen Dispokredit?

Nein, einen Anspruch auf einen Überzie­hungs­rahmen, den sogenannten Dispokredit zum Giro­konto, gibt es nicht. Die Banken räumen ihren Kunden diese Möglich­keit freiwil­lig ein. Voraus­setzungen sind Voll­jährigkeit, deutscher Wohn­sitz und ein regel­mäßiges Einkommen wie Gehalt, Rente oder Unterhalt. Einen Dispokredit machen Banken auch von einer einwand­freien Auskunft der Schufa abhängig, der Schutz­gemeinschaft für all­gemeine Kreditsicherung. Sie gibt anhand des Zahlungs­verhaltens einer Person eine Prognose über ihr Zahlungs­verhalten in der Zukunft ab. Gibt es negative Einträge wie ­offene Zahlungs­forderungen oder einen nicht bedienten Kredit, kündigt die Bank den Dispo frist­los oder vergibt ihn erst gar nicht. Abge­sehen davon kann die Bank den Dispo jeder­zeit mit einer Frist von vier Wochen verringern oder kündigen. Sie muss das nicht ­begründen.

Wichtig. Wer Lohn­ersatz­leistungen wie Kranken-, ­Eltern- oder Kurz­arbeitergeld bekommt, dem wird nicht auto­matisch der Dispo gekündigt. Nach eigenen Angaben streichen oder kürzen die Banken den Dispo, wenn es ein Miss­verhältnis zwischen den Konto­umsätzen und dem Dispo gibt, wenn jegliche Gutschriften ausbleiben oder die Konto­führung dauer­haft ange­spannt ist.

Tipp: Die Dispozins-Konditionen von mehr als 1 100 Banken und Sparkassen zeigt unser kostenloser Vergleich Dispozinsen.

Bekomme ich nach einem Bank­wechsel einen Dispokredit wie bei der alten Bank?

Das ist nicht sicher. Manche Banken wollen erst sehen, dass tatsäch­lich regel­mäßig Geld auf dem Konto eingeht. Das können Gehalts- oder Rentenzah­lungen sein oder andere kontinuierliche Zahlungen. Manchmal geben die Kredit­institute eine bestimmte Höhe vor. Klappt es mit dem regel­mäßigen Geld­eingang, räumen die Banken dem Kunden in der Regel nach zwei, drei Monaten einen Dispokredit ein.

Gibt es feste Regeln für die Höhe des Dispokredites?

Nein, aber meistens beträgt der einge­räumte Kredit­rahmen maximal das Zwei- bis Dreifache des monatlichen Geld­eingangs. Es ist aber möglich, die Höhe auch selbst zu bestimmen und den Dispo zum Beispiel auf wenige Hundert Euro zu begrenzen oder in Absprache mit der Bank für eine bestimmte Zeit auf einen größeren Betrag aufzusto­cken. Für Kunden, die den Dispo nicht unbe­dingt brauchen, ist die Reduzierung des Dispo aus Sicher­heits­gründen sinn­voll.

Wie hoch sind die Zinsen für den Dispokredit?

Der Dispokredit ist meistens der teuerste Kredit einer Bank. Derzeit bezahlen die Kunden im Durch­schnitt 9,43 Prozent (Stand: 2. Mai 2022), 8 Prozent wären in der derzeitigen Nied­rigzins­phase noch akzeptabel. Von Abzocke sprechen wir, wenn der Dispo mehr als 13 Prozent beträgt. Die Konditionen von knapp 1 200 Banken und Sparkassen zeigt unser kostenloser Vergleich Dispozinsen.

Der Bank­kunde muss nach­voll­ziehen können, wie und wann sich der Dispozins verändert. Wenn die Bank die Höhe des Dispozinses verändern will, kann sie das seit Juli 2010 ohne eine Information des Kunden, wenn sie den Zins an einen Referenz­wert koppelt. Als Referenz­wert dient zum Beispiel oft der 3-Monats-Euribor. Er zeigt den Durch­schnitt der Zins­sätze, zu denen sich europäische Banken mit sehr guter Kreditwürdig­keit unter­einander Geld leihen können. Gut sind Banken, die den Dispo fest an einen Referenz­wert binden und den Dispozins um ebenso viele Prozent­punkte erhöhen oder senken, wie der Referenz­wert steigt oder sinkt.

Koppelt die Bank den Dispozins nicht an einen Referenz­wert, muss sie ihre Kunden von sich aus recht­zeitig über eine Zins­änderung informieren, so dass sie Einspruch erheben können.

Was versteht man unter einer geduldeten Über­ziehung?

Von geduldeter Über­ziehung spricht man, wenn Bank­kunden ihr Giro­konto über den Dispokredit hinaus über­ziehen. Lange Zeit berechneten die Banken für die über den Dispokredit hinaus­gehende Summe einen Zins­aufschlag von 3 bis 5 Prozent­punkten. In der Spitze liegt der Zins für geduldete Über­ziehung bei 18,75 Prozent. Mitt­lerweile verzichten aber viele Banken auf den Zins­aufschlag.

Tipp: Die Dispozins-Konditionen von mehr als 1 100 Banken und Sparkassen zeigt unser kostenloser Vergleich Dispozinsen.

Bank­gebühren

Darf eine Trans­aktions­nummer (Tan) etwas kosten?

Ja, Banken dürfen für das Zusenden einer Trans­aktions­nummer (Tan) per SMS auf das Handy eine Gebühr verlangen, wenn der Kunde die Tan für einen Zahlungs­auftrag erfolg­reich nutzt. Das hat der Bundes­gerichts­hof (BGH) entschieden (Az. XI ZR 260/15).

Unwirk­sam sind nur Preisklauseln, nach denen für SMS-Tans – auch für nicht genutzte – grund­sätzlich Gebühren anfallen. In dem verhandelten Fall ging es um die Kreissparkasse Groß-Gerau. Kunden anderer Banken erwächst aus dem aktuellen BGH-Urteil kein auto­matischer Rechts­anspruch. Wenn im Preis­verzeichnis aber fest­gelegt ist, dass die Bank für jede SMS-Tan eine Gebühr nimmt, sollten die Kunden versuchen, diese Gebühren zurück­zufordern. Weigert sich das Geld­institut, müssten die Kunden ihre Bank verklagen.

Ist es richtig, dass Bezahlen mit der Girocard (früher EC-Karte) Gebühren verursacht?

Nein, meistens nicht. Es kommt aber darauf an, welches Giro­konto­modell Sie haben. Bei einem Konto, bei dem jede Buchung einzeln kostet, müssen Sie oft auch für den Einsatz Ihrer Girocard bezahlen. In unserem aktuellen Vergleich Girokonten fanden wir Kosten von 0,02 bis 0,60 Euro pro Buchung. Ein solches Konto­modell haben oft Menschen, die kaum Bewegung auf dem Konto haben, weil sie nur einmal im Monat Geld abheben und fast alles bar bezahlen. Wer ein solches Konto hat und nun – zum Beispiel wegen der Corona-Krise – häufiger mit der Karte zahlt, sollte sich bei der Bank nach einem anderen Konto­modell erkundigen oder die Bank wechseln.

Wo kann ich kostenlos Bargeld einzahlen, wenn ich bei einer Direkt­bank bin?

Sie können das Geld bei fast jeder Filial­bank auf Ihr Giro­konto einzahlen. Das kostet meist zwischen 5 und 15 Euro Gebühr, kann aber auch teurer sein. Je nachdem, bei welcher Direkt­bank Sie Ihr Konto führen, können Sie das Bargeld bei den Filialen der Muttergesell­schaften einzahlen, meist sogar kostenlos: Sind Sie Kunde der Comdirect Bank, nutzen Sie die Filialen der Commerz­bank, als Kunde der Noris­bank die der Deutschen Bank. Auf ein Konto der 1822direkt können Sie bei allen Kassen­terminals der Frank­furter Sparkasse kostenfrei Geld einzahlen. Die Direkt­banken ermöglichen manchmal an ihrem Haupt­sitz direkten Kunden­kontakt.

Wer ein Konto bei der Consors­bank oder ING hat, kann in allen Geschäfts­stellen der Reise­bank gegen eine Gebühr aufs eigene Giro­konto einzahlen. Kunden der Smartphone­bank N26 bekommen nicht nur via Handy Bargeld an der Supermarkt­kasse, sie können dort auch welches einzahlen. Bei Cash26-Part­nern kann per App Bargeld aus- oder einge­zahlt werden. Bei Einzahlungen wird eine Gebühr von 1,5 Prozent berechnet.

Darf die Information über eine geplatzte Last­schrift etwas kosten?

Früher durften Banken kein Geld dafür nehmen, wenn sie Kunden über eine geplatzte Last­schrift informierten. Das hat sich geändert. Seit 1. Februar 2014 gilt für Über­weisungen und Last­schriften grund­sätzlich das Sepa-Verfahren. Sepa ist die Abkür­zung für den eng­lischen Begriff Single Euro Payments Area, zu Deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungs­verkehrs­raum. Bei den neuen Sepa-Last­schriften dürfen die Banken etwas dafür verlangen, wenn sie Kunden über geplatzte Last­schriften informieren. Sie dürfen nur die ihnen entstandenen Kosten an den Kunden weitergeben, die in der Regel bei 3 Euro liegen. Höhere Gebühren sind unzu­lässig. Das Land­gericht Dort­mund befand zum Beispiel 50 Euro für zu hoch (Az. 8 O 55/06), das Land­gericht Hamburg 15 Euro (Az. 312 O 373/13), das Ober­landes­gericht Schleswig-Holstein schon 10 Euro (Az. 2 U 7/12).

Wie lege ich für die Klasse unseres Kindes ein Konto an?

Sie können ein Treu­hand­konto eröffnen. Das Konto läuft auf Ihren Namen, aber für fremde Rechnung. Sie verwalten als Vertrags­partner der Bank und Verfügungs­berechtigter das Geld für Dritte, also für die Klasse Ihres Sohnes. Für die Konto­eröff­nung brauchen Sie den Personal­ausweis und Sie müssen plausibel machen, wofür Sie dieses Konto brauchen. Geben Sie zur Sicherheit einem zweiten Eltern­vertreter oder dem Klassen­lehrer eine Voll­macht für dieses Konto, damit jemand Zugriff hat, wenn Sie verhindert sind.

Sparkassen, Volks- und Raiff­eisen­banken bieten spezielle Konto­modelle für diesen Zweck an. Auch Online­banking ist möglich. Manchmal muss der Verfügungs­berechtigte sein Haupt­konto bei derselben Bank haben. Die Konditionen und Kosten für die Konto­führung legt jede Bank für sich fest.

Ich möchte mein Giro­konto bei einer ökologisch und sozial verträglich wirt­schaftenden Bank führen. Welche Banken kommen infrage?

Kredit­institute, die ihre gesamte Geschäfts­tätig­keit an ethisch-ökologischen Kriterien ausrichten sind zum Beispiel die KD-Bank, die Bank für Kirche und Caritas, die Ethik­bank, die Evangelische Bank, die Evenord Bank, die GLS Bank, die Steyler Bank und die Triodos Bank. Sie bieten alle bundes­weit ein Giro­konto an. Der monatliche Konto­führungs­preis liegt zwischen 0 Euro und 15 Euro. Welche Bank Ihre Ansprüche am besten vertritt, können Sie über die Informations­materialien selbst heraus­finden.

Tipp: Einen direkten Vergleich der Konto­führungs­gebühren von mehr als 160 Banken – inklusive der oben genannten Banken – ermöglicht unser Vergleich Girokonten.

Laut Bundes­gerichts­hof müssen Banken bei Verlust oder Diebstahl der Girocard kostenlos eine neue Karte ausstellen. Meine Bank sagt, das Urteil betreffe nur die Post­bank und kassiert 10 Euro. Ist das rechtens?

Jein. Das BGH-Urteil (Az. XI ZR 166/14) ist zwar nur für den Verurteilten bindend, in diesem Fall die Post­bank. Es gilt aber als Anhalts­punkt, wie andere Gerichte im vergleich­baren Fall entscheiden würden. Fakt ist, dass Ihre Bank keine Rechts­grund­lage für das Entgelt hat. Sie können sich an die Schlichtungs­stelle Ihrer Bank wenden. Bei der Sparda Bank Hamburg zum Beispiel hielt der Ombuds­mann das BGH-Urteil im vergleich­baren Fall für anwend­bar. Oder Sie gehen zu einer Verbraucherzentrale. Sie kann Ihrer Forderung Gewicht verleihen. Gibt die Bank nicht nach, riskiert sie eine Abmahnung oder einen Rechts­streit. Mehr zum Thema in unserem Special Schlichtungsstellen: So kommen Sie ohne Gericht zu Ihrem Recht.

Gibt es besondere Konditionen für Kinder und Jugend­liche? Wonach wählen sie aus?

Die Haus­bank der Eltern kommt dann infrage, wenn auch alle anderen Kriterien zum jungen Kunden passen: So sollte nicht nur die Konto­führung gratis sein, sondern auch die Karte zum Konto. Die Bank sollte keine anderen Bedingungen verlangen – wie den Kauf eines Genossen­schafts­anteils oder einen regel­mäßigen Geld­eingang. Außerdem sollte die Bank genügend Auto­maten fürs kostenlose Geld­abheben bieten. Wer Bargeld an einem Geld­automaten zieht, der nicht zur eigenen Bank oder zum Banken­verbund gehört, muss dafür bezahlen.

Tipp. In unserem Vergleich Jugendkonten können Sie nach verschiedenen Kriterien filtern. Außerdem sehen Sie auf einen Klick, zu welchen Konten es Prepaid- oder Stan­dard-Kreditkarten gibt und was sie kosten. Sie erhalten Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Kinder­konten.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Rolf_49 am 28.05.2023 um 09:59 Uhr
Postbank? Die letzte Bank.

Seit der Umstellung habe ich Stress mit dieser Bank. Nach der Umstellung habe ich im April und Mai diesen Jahres zwei Abbuchungen in Höhe von jeweils 0,68€ wegen "Berechtigte Ablehnung einer autorisierten Überweisung / Lastschrift mangels Kontodeckung." gehabt. Es sind nur jeweils 0,68€, aber es geht darum, dass ich beiden Fällen eine Kontodeckung vorhanden war. Nachdem ich fast 1 Stunde in der Warteschleife hing, hatte ich das Telefonieren aufgegeben. Dann habe ich auf diesen Fehler per Mail hingewiesen. Habe auch umgehend eine Ticketnummer erhalten unter der dieser Vorgang bearbeitet wird. Aber was dann kam, war mittlerweile seit 4 Wochen Schweigen. Dann habe ich am 15.5.2023 per Einschreiben an den Vorstand geschrieben. Bis Heute wiederum nur Schweigen. Ich sage nur: "Servicewüste Germany". Solche Banken müssten verboten werden.

Egust am 11.05.2023 um 22:31 Uhr
Service Postbank OnlineBanking

Wenn nichts mehr geht:
Nach ausführlichster Recherche habe ich einen Weg gefunden, der Postbank eine Fehlermeldung per Formular über das Online Banking zu übermitteln:
Finanzübersicht -} Services -} Sonstiges -} sonstiges Anliegen -} Anliegen addressieren -} Freigabeverfahren (App oder SealOne) -} Konto auswählen -} Eingabeformular
Wer bis hier durchgehalten hat, dem steht ein Feld für freie Texteingabe, eines für eine E-Mailaddresse und eines für eine Telefonnummer zur Verfügung.
Vielleicht gibt es ja noch andere Postbankkunden, die Ihre Fehlerbilder mitteilen möchten.

Egust am 07.05.2023 um 15:31 Uhr
Postbank Chaos

Das Beschwerdeformular führt auch zu einer Fehlermeldung bei der Postbank.
Man muss sich wohl auf weitere Monate ohne Funktion einstellen.
... Sie hätten ja auch die Möglichkeit für einen RollBack. Oder die Veröffentlichung eines Fix.

Egust am 07.05.2023 um 15:28 Uhr
Keine Online Überweisungen bei Postbank - SChaos

Seit einem Monat keine Online Überweisungen bei der Postbank.
Die Eingliederung in die Deutsche Bank ist eine Katastrophe.
Man kommt zwar mit ID und Passwort zur Finanzübersicht, Überweisungen funktionieren aber nicht.
Fehlermeldung: ! keine Konten.
Für den angefragten Vorgang haben Sie entweder keine zulässigen Konten oder Ihre Berechtigungen reichen nicht aus.
Die Hotline ist völlig überlastet, hat keine Ahnung oder ist nicht erreichbar (1Sunde klingeln lassen.)

Profilbild Stiftung_Warentest am 07.03.2023 um 16:40 Uhr
Geldwäschegesetz

@alle: Wir bekommen vermehrt Zuschriften von Lesern und Leserinnen, die aufgrund von Transaktionen (Kauf Krypotwährungen, Bareldeinzahlungen, ... .) in Kontakt mit den Sicherheitsmaßnahmen der Banken zum Geldwäschegesetz, zum Teil kommt es zu Kontosperrungen. Unter dem folgenden Link haben wir dazu berichtet:
www.test.de/Geldwaesche