Barabhebung, Kartengebühr, Dispokredit: Wer ein Girokonto hat, muss mit vielen versteckten Kosten rechnen. Ein neues Gesetz zwingt Banken und Sparkassen zu mehr Transparenz hinsichtlich der Kosten von Girokonten. Die Institute sind nun verpflichtet, die Kunden mindestens einmal im Jahr kostenlos schriftlich zu informieren, wie viel ihr Girokonto im vergangenen Jahr gekostet hat. Sie müssen dafür auch einheitliche Begriffe benutzen. test.de informiert über die neuen Regeln.
Einheitliche Informationen vor Girokontoeröffnung
Das Zahlungskontengesetz (ZKG) verpflichtet Banken seit dem 31. Oktober 2018, ihren Kunden eine „vorvertragliche Entgeltinformation“ zur Verfügung zu stellen, bevor diese ein Girokonto eröffnen. Darin müssen die wesentlichen Kosten für ein Girokonto aufgelistet sein. Das sind:
- die Grundgebühr für die Kontoführung,
- der Preis für die Girocard (die jetzt offiziell Debitkarte genannt wird),
- der Preis für eine Kreditkarte,
- die Zinsen für die Kontoüberziehung (Dispokredit),
- die Preise für eine Überweisung, einen Dauerauftrag, eine Lastschrift und eine Bargeldauszahlung.
Girokontokosten sollen besser vergleichbar sein
Die Bank muss einmal im Jahr in einer „Entgeltaufstellung“ genau aufschlüsseln, was das Konto gekostet hat. Auch hier haben die Banken die festgelegten Begriffe einheitlich zu verwenden. Der Kunde kann die Auflistung auf Papier verlangen. Diese Übersicht muss die Bank auch beim Wechsel des Kontomodells oder bei Kündigung des Girokontos liefern.
Übersichtsportal fehlt – Datenbank der Stiftung Warentest hilft
Vorgesehen war außerdem, dass es bis zum 31. Oktober 2018 mindestens eine kostenfreie Internetseite geben soll, auf der Verbraucher die Girokontoangebote der Banken direkt vergleichen können. Bisher gibt es eine solche Vergleichsseite nicht. Anbieter, die diese Übersicht veröffentlichen wollen, müssten sich zertifizieren lassen. Bisher liegen aber bei der Zertifizierungsstelle keine Anträge vor. Wechselwillige Kunden werden zunächst weiter selbst vergleichen müssen.
Tipp: Hilfe gibt der große Girokonto-Vergleich der Stiftung Warentest – mit allen Details zu derzeit 270 Girokonten. Sie erfahren unter anderem, welche Konten gratis sind, wie viele Geldautomaten bei den einzelnen Konten zum kostenlosen Bargeldabheben zur Verfügung stehen, welche Banken Zinsen fürs Guthaben geben und wie hoch der Zinssatz für die eingeräumte Überziehung („Dispo“) liegt.