Giro­konto Banken dürfen kein Geld für Ersatz­karte verlangen

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Giro­konto - Banken dürfen kein Geld für Ersatz­karte verlangen

© Fotolia / D. Prykhodov

Privatkunden müssen nach Verlust oder Diebstahl ihrer Bank­karte kein Entgelt für eine neue Karte an ihre Bank zahlen. Entsprechende Rege­lungen in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) von Banken seien generell unwirk­sam. Das hat der Bundes­gericht­hof (BGH) nun in einem Grund­satz­urteil entschieden. Geklagt hatte der Bundes­verband der Verbraucherzentralen gegen die Post­bank (Az. XI ZR 166/14).

Streit um Entgelt für Ersatz­karte

Die Post­bank verwendet in ihren AGB in Bezug auf Zahlungs­karten eine Klausel, wonach das Entgelt für eine „Ersatz­karte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte)“ 15 Euro beträgt und dieses Entgelt „nur zu entrichten [ist], wenn die Notwendig­keit der Ausstellung der Ersatz­karte ihre Ursache nicht im Verantwortungs­bereich der Bank hat.“ Das heißt: Verliert der Kunde seine Karte, oder wird sie ihm geklaut, muss er das der Bank melden. Nach der Sperrung ist er auf eine neue Karte angewiesen, die die Bank ihm ausstellen muss. Diese musste er bislang auf Grund­lage der nun vor dem BGH verhandelten Klausel bezahlen. Kostenfrei war die Ersatz­karte bislang nur dann, wenn die Bank von sich aus die Karte austauschen wollte oder musste. Vergleich­bare Klauseln mit Entgelten von meist 10 bis 20 Euro finden sich auch in den AGB anderer Kredit­institute.

BGH sieht Banken in der Pflicht

Der BGH schloss sich der Auffassung des Bundes­verbands der Verbraucherzentralen an, der in einem Entgelt für eine Ersatz­karte einen ungerecht­fertigten Nachteil für Bank­kunden sah. Eine dies vorschreibende Klausel in AGB von Banken sei unzu­lässig. Hat der Kunde den Verlust oder Diebstahl seiner alten Bank­karte bei seiner Bank gemeldet, ist sie verpflichtet, eine weitere Nutzung zu verhindern. Gängiger Weg ist, sie sofort zu sperren. Dass dann eine neue Karte ausgestellt und dem Kunden übergeben werden muss, ist Folge der Sperrung und deswegen auch Teil der Verpflichtung der Bank. Die dürfe dafür dann kein Entgelt verlangen.

Urteil gilt für sämtliche Zahlkarten aller Banken

Viele andere Banken verwenden ebenfalls Klauseln in ihren AGB, die ein Entgelt für die Ausstellung einer neuen Bank­karte vorschreiben. Das Urteil betrifft alle. Keine Bank darf mehr Geld für eine neue Bank­karte verlangen, wenn die alte gestohlen wurde oder verloren gegangen ist. Kunden können im Zweifels­fall auf das Grund­satz­urteil des Bundes­gerichts­hofs verweisen. Das Urteil gilt für sämtliche Zahlungs­karten von Geld­instituten, das heißt: sowohl für Girokarten als auch für Kreditkarten.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 29.07.2022 um 08:51 Uhr
    Neufassung 675 l BGB ermöglicht Entgelt

    @rolf1938: Ja, die Neufassung des 675 l Abs. 1 BGB ermöglicht den Banken beim Kunden für den Ersatz einer Karte ein Entgelt zu verlangen, nachdem diese z.B. nach einem Diebstahl oder Verlust gesperrt wurde. Die Bank darf nur die ausschließlich und unmittelbar mit dem Ersatz verbundenen Kosten verlangen.
    www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675l.html

  • rolf1938 am 28.07.2022 um 11:21 Uhr
    Auswirkung der Neufassung von §675l BGB aus 2018

    Der am 13.01.2018 in den §675l BGB eingefügte Satz schränkt die Wirkung des Urteils deutlich ein, oder?
    Zitat: "Für den Ersatz eines verlorenen, gestohlenen, missbräuchlich verwendeten oder sonst nicht autorisiert genutzten Zahlungsinstruments darf der Zahlungsdienstleister mit dem Zahlungsdienstnutzer ein Entgelt vereinbaren, das allenfalls die ausschließlich und unmittelbar mit dem Ersatz verbundenen Kosten abdeckt."

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.08.2020 um 15:39 Uhr
    Auch die Fidor Bank berechnet 15,00 Euro

    @Aristarete: Beschweren Sie sich bei der Bank! Kunden können im Zweifels­fall auf das oben genannte Grund­satz­urteil des Bundes­gerichts­hofs verweisen. Das Urteil gilt für sämtliche Zahlungs­karten von Geld­instituten, das heißt: sowohl für Girokarten als auch für Kreditkarten. Bitte lesen Sie auch unsere Antwort an Ich18 direkt unter Ihrer Frage. (PH)

  • Aristarete am 06.08.2020 um 14:32 Uhr
    Auch die Fidor Bank berechnet 15,00 Euro

    Hallo in die Runde,
    soeben habe auch ich bei der Fidor Bank, wegen Verlust, eine neue Smartcard bestellt, und siehe die 15,00 Euro wurden sofort meinem Konto belastet.
    Lohnt hier ein Widerspruch, denn ich denke da gibt es wahrscheinlich irgendeine Klausel in den AGB (diese AGB habe ich bisher noch nicht gelesen), die das rechtlich so absichert, dass ich mir das wahrscheinlich sparen kann.
    Früher war das übrigens kostenlos, aber da es die guten Fidor-Konditionen mittlerweile auch nicht mehr gibt, sondern viele Dinge gestrichen, bzw. kostenpflichtig wurden, wundert mich das auch nicht wirklich.
    Viele Grüße
    Aristarete

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.03.2019 um 08:14 Uhr
    Bank verlangt trotzdem 15€

    @lch18: Sie können sich an die Schlichtungs­stelle Ihrer Bank wenden. Oder Sie gehen zu einer Verbraucherzentrale. Sie kann Ihrer Forderung Gewicht verleihen. Gibt die Bank nicht nach, riskiert sie eine Abmahnung oder einen Rechts­streit. Mehr zum Thema in unserem Special www.test.de/Schlichtungsstellen-So-kommen-Sie-ohne-Gericht-zu-Ihrem-Recht-4910908-0/. (AK)