
Privatkunden müssen nach Verlust oder Diebstahl ihrer Bankkarte kein Entgelt für eine neue Karte an ihre Bank zahlen. Entsprechende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken seien generell unwirksam. Das hat der Bundesgerichthof (BGH) nun in einem Grundsatzurteil entschieden. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Postbank (Az. XI ZR 166/14).
Streit um Entgelt für Ersatzkarte
Die Postbank verwendet in ihren AGB in Bezug auf Zahlungskarten eine Klausel, wonach das Entgelt für eine „Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte)“ 15 Euro beträgt und dieses Entgelt „nur zu entrichten [ist], wenn die Notwendigkeit der Ausstellung der Ersatzkarte ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat.“ Das heißt: Verliert der Kunde seine Karte, oder wird sie ihm geklaut, muss er das der Bank melden. Nach der Sperrung ist er auf eine neue Karte angewiesen, die die Bank ihm ausstellen muss. Diese musste er bislang auf Grundlage der nun vor dem BGH verhandelten Klausel bezahlen. Kostenfrei war die Ersatzkarte bislang nur dann, wenn die Bank von sich aus die Karte austauschen wollte oder musste. Vergleichbare Klauseln mit Entgelten von meist 10 bis 20 Euro finden sich auch in den AGB anderer Kreditinstitute.
BGH sieht Banken in der Pflicht
Der BGH schloss sich der Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen an, der in einem Entgelt für eine Ersatzkarte einen ungerechtfertigten Nachteil für Bankkunden sah. Eine dies vorschreibende Klausel in AGB von Banken sei unzulässig. Hat der Kunde den Verlust oder Diebstahl seiner alten Bankkarte bei seiner Bank gemeldet, ist sie verpflichtet, eine weitere Nutzung zu verhindern. Gängiger Weg ist, sie sofort zu sperren. Dass dann eine neue Karte ausgestellt und dem Kunden übergeben werden muss, ist Folge der Sperrung und deswegen auch Teil der Verpflichtung der Bank. Die dürfe dafür dann kein Entgelt verlangen.
Urteil gilt für sämtliche Zahlkarten aller Banken
Viele andere Banken verwenden ebenfalls Klauseln in ihren AGB, die ein Entgelt für die Ausstellung einer neuen Bankkarte vorschreiben. Das Urteil betrifft alle. Keine Bank darf mehr Geld für eine neue Bankkarte verlangen, wenn die alte gestohlen wurde oder verloren gegangen ist. Kunden können im Zweifelsfall auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs verweisen. Das Urteil gilt für sämtliche Zahlungskarten von Geldinstituten, das heißt: sowohl für Girokarten als auch für Kreditkarten.