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Privatkunden müssen nach Verlust oder Diebstahl ihrer Bankkarte kein Entgelt für eine neue Karte an ihre Bank zahlen. Entsprechende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken seien generell unwirksam. Das hat der Bundesgerichthof (BGH) nun in einem Grundsatzurteil entschieden. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Postbank (Az. XI ZR 166/14).
Streit um Entgelt für Ersatzkarte
Die Postbank verwendet in ihren AGB in Bezug auf Zahlungskarten eine Klausel, wonach das Entgelt für eine „Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte)“ 15 Euro beträgt und dieses Entgelt „nur zu entrichten [ist], wenn die Notwendigkeit der Ausstellung der Ersatzkarte ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat.“ Das heißt: Verliert der Kunde seine Karte, oder wird sie ihm geklaut, muss er das der Bank melden. Nach der Sperrung ist er auf eine neue Karte angewiesen, die die Bank ihm ausstellen muss. Diese musste er bislang auf Grundlage der nun vor dem BGH verhandelten Klausel bezahlen. Kostenfrei war die Ersatzkarte bislang nur dann, wenn die Bank von sich aus die Karte austauschen wollte oder musste. Vergleichbare Klauseln mit Entgelten von meist 10 bis 20 Euro finden sich auch in den AGB anderer Kreditinstitute.
BGH sieht Banken in der Pflicht
Der BGH schloss sich der Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen an, der in einem Entgelt für eine Ersatzkarte einen ungerechtfertigten Nachteil für Bankkunden sah. Eine dies vorschreibende Klausel in AGB von Banken sei unzulässig. Hat der Kunde den Verlust oder Diebstahl seiner alten Bankkarte bei seiner Bank gemeldet, ist sie verpflichtet, eine weitere Nutzung zu verhindern. Gängiger Weg ist, sie sofort zu sperren. Dass dann eine neue Karte ausgestellt und dem Kunden übergeben werden muss, ist Folge der Sperrung und deswegen auch Teil der Verpflichtung der Bank. Die dürfe dafür dann kein Entgelt verlangen.
Urteil gilt für sämtliche Zahlkarten aller Banken
Viele andere Banken verwenden ebenfalls Klauseln in ihren AGB, die ein Entgelt für die Ausstellung einer neuen Bankkarte vorschreiben. Das Urteil betrifft alle. Keine Bank darf mehr Geld für eine neue Bankkarte verlangen, wenn die alte gestohlen wurde oder verloren gegangen ist. Kunden können im Zweifelsfall auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs verweisen. Das Urteil gilt für sämtliche Zahlungskarten von Geldinstituten, das heißt: sowohl für Girokarten als auch für Kreditkarten.
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@rolf1938: Ja, die Neufassung des 675 l Abs. 1 BGB ermöglicht den Banken beim Kunden für den Ersatz einer Karte ein Entgelt zu verlangen, nachdem diese z.B. nach einem Diebstahl oder Verlust gesperrt wurde. Die Bank darf nur die ausschließlich und unmittelbar mit dem Ersatz verbundenen Kosten verlangen.
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675l.html
Der am 13.01.2018 in den §675l BGB eingefügte Satz schränkt die Wirkung des Urteils deutlich ein, oder?
Zitat: "Für den Ersatz eines verlorenen, gestohlenen, missbräuchlich verwendeten oder sonst nicht autorisiert genutzten Zahlungsinstruments darf der Zahlungsdienstleister mit dem Zahlungsdienstnutzer ein Entgelt vereinbaren, das allenfalls die ausschließlich und unmittelbar mit dem Ersatz verbundenen Kosten abdeckt."
@Aristarete: Beschweren Sie sich bei der Bank! Kunden können im Zweifelsfall auf das oben genannte Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs verweisen. Das Urteil gilt für sämtliche Zahlungskarten von Geldinstituten, das heißt: sowohl für Girokarten als auch für Kreditkarten. Bitte lesen Sie auch unsere Antwort an Ich18 direkt unter Ihrer Frage. (PH)
Hallo in die Runde,
soeben habe auch ich bei der Fidor Bank, wegen Verlust, eine neue Smartcard bestellt, und siehe die 15,00 Euro wurden sofort meinem Konto belastet.
Lohnt hier ein Widerspruch, denn ich denke da gibt es wahrscheinlich irgendeine Klausel in den AGB (diese AGB habe ich bisher noch nicht gelesen), die das rechtlich so absichert, dass ich mir das wahrscheinlich sparen kann.
Früher war das übrigens kostenlos, aber da es die guten Fidor-Konditionen mittlerweile auch nicht mehr gibt, sondern viele Dinge gestrichen, bzw. kostenpflichtig wurden, wundert mich das auch nicht wirklich.
Viele Grüße
Aristarete
@lch18: Sie können sich an die Schlichtungsstelle Ihrer Bank wenden. Oder Sie gehen zu einer Verbraucherzentrale. Sie kann Ihrer Forderung Gewicht verleihen. Gibt die Bank nicht nach, riskiert sie eine Abmahnung oder einen Rechtsstreit. Mehr zum Thema in unserem Special www.test.de/Schlichtungsstellen-So-kommen-Sie-ohne-Gericht-zu-Ihrem-Recht-4910908-0/. (AK)