Wenn die Girocard zum Konto eine Jahresgebühr kostet, darf die Bank das Konto nicht als kostenlos bewerben. Das Landgericht Düsseldorf untersagte der Sparda Bank West die Werbung als irreführend (Az. 38 O 68/16, nicht rechtskräftig). Eine Bank müsse – wie andere Dienstleister – über Kosten transparent informieren und Werbeversprechen einhalten.