
Ein Viertel Ihrer Zinsen, Dividenden und Kursgewinne führt Ihre Bank als Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab, außerdem Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Von diesem Abzug können Sie 801 Euro befreien lassen – per Freistellungsauftrag an die Bank. Dann bezahlen Sie nicht zu viel Steuern und müssen sich das Geld nicht mehr über die Steuererklärung zurückholen. Liegt Ihr Geld auf Konten und Depots mehrerer Banken, können Sie den Freibetrag aufteilen. Vorher ist ein bisschen Knobeln angesagt.
Sie benötigen:
- Stift und Papier
- Taschenrechner
Schritt 1
Überschlagen Sie, ob Sie mit Ihrem Ehepartner gemeinsame Freistellungsaufträge stellen wollen. Dann verdoppelt sich der Freibetrag auf 1 602 Euro. Das rechnet sich, wenn ein Partner Kapitaleinkünfte über 801 Euro hat und der andere nicht.
Schritt 2
Suchen Sie Ihre Unterlagen zusammen und sehen Sie nach, welche Einnahmen für das Jahr garantiert sind – etwa Zinsen auf Festgeld oder Sparbriefe. Rechnen Sie aus, wie hoch der Freibetrag je Bank sein sollte: Anlagesumme mal Zinssatz geteilt durch 100.
Schritt 3
Sind alle sicheren Einkünfte vom Steuerabzug befreit und haben Sie noch etwas vom Freibetrag übrig? Dann verteilen Sie den Rest auf die weniger sicheren Einkünfte, etwa auf variable Tagesgeldzinsen, und erhöhen Sie bei diesen Banken den Anteil am Freibetrag. Ungewisse Einnahmen wie Dividenden auf Aktien berücksichtigen Sie erst zum Schluss. Kursgewinne müssen Sie nur beachten, wenn Sie Wertpapiere verkaufen wollen.
Schritt 4
Falls Sie absehen können, dass Sie Wertpapiere mit Verlust verkaufen werden, können Sie den Verlust vom Freibetrag für die jeweilige Bank wieder abziehen. Denn wenn ein Freistellungsauftrag besteht, verrechnet die Bank die Verluste automatisch mit allen Einnahmen. Ausnahme: Aktienverluste werden nur mit Aktiengewinnen verrechnet.
Schritt 5
Prüfen Sie, ob alles korrekt verteilt ist. Die Freistellungsaufträge können Sie nun bei Ihrer Bank einrichten – das geht auch online. Stellt sich am Jahresende heraus, dass die Freibeträge doch ungünstig verteilt waren, korrigieren Sie das in der Steuererklärung.
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