
Implantate. Nicht immer ist die teuerste Zahnersatzversorgung auch die beste für die Patientinnen und Patienten. © Getty Images / George Tsartsianidis
Ganz gleich, ob privat oder gesetzlich versichert – wenn Sie nach einer Zahnarztbehandlung eine Rechnung erhalten, prüfen Sie diese. Wir sagen, worauf Sie achten müssen.
Sie benötigen
- Zahnarztrechnung
- Heil- und Kostenplan
- Kostenvoranschlag des Dentallabors
- Gebührenordnung für Zahnärzte
Schritt 1
Gleichen Sie zuerst die grundlegenden Angaben mit Ihren Unterlagen ab: Stimmt das Datum der Behandlung? Sind die behandelten Zähne korrekt aufgeführt? Sind die genannten Behandlungen tatsächlich erfolgt? Auch wenn Sie die medizinischen Details vielleicht nicht verstehen, werden Sie sich zum Beispiel erinnern, ob eine Röntgenaufnahme gemacht wurde oder nicht.
Schritt 2
Vergleichen Sie den Rechnungsbetrag mit dem Heil- und Kostenplan und dem Kostenvoranschlag des Dentallabors. Der Rechnungsbetrag darf bis zu 15 Prozent höher sein als veranschlagt, wenn der Zahnarzt das vorher schriftlich angekündigt hat. Gab es während der Behandlung unvorhergesehene Schwierigkeiten, können auch bis zu 20 Prozent Abweichung zulässig sein.
Schritt 3
Nehmen Sie sich jetzt die Steigerungssätze für jeden Rechnungsposten vor. Alles zwischen dem 2,3- und 3,5-fachen Satz muss in der Rechnung begründet sein. Wichtig: Größere Steigerungsfaktoren als 3,5 sind nur dann zulässig, wenn Sie das vorab schriftlich mit dem Zahnarzt vereinbart haben.
Schritt 4
Haben Sie in der Rechnung etwas entdeckt, das aus Ihrer Sicht nicht stimmt oder das Sie nicht verstehen? Fragen Sie bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt nach. Manche Missverständnisse lassen sich leicht klären. Kommen Sie nicht zu einer Einigung, widersprechen Sie der Rechnung schriftlich und bitten Sie um Zahlungsaufschub.
Schritt 5
Haben Sie noch immer Fragen oder kommen Sie bei Ihrem Zahnarzt nicht weiter, lassen Sie die Rechnung bei einer Patientenberatungsstelle der Landeszahnärztekammer prüfen. Das ist kostenlos. Die Entscheidung der Kammer ist rechtlich nicht verbindlich, der Zahnarzt dürfte es aber schwer haben, seine Honorarforderung gegen die Rechtsmeinung seiner Berufsaufsicht einzuklagen. Auch viele gesetzliche und private Krankenversicherer prüfen in solchen Fällen Zahnarztrechnungen.
Was Sie vor der Behandlung beachten sollten, erklärt unser Special So zahlen Sie beim Zahnersatz nicht drauf. Günstige Zahnzusatzversicherungen finden Sie in unserem Vergleich.
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@alle: Immer wieder kommt es vor, dass Versicherte Fragen dazu haben, welche Leistungen ein Arzt mit der Krankenkasse abrechnen dürfen, welche Leistungen in der privaten (Zusatz-) Krankenversicherung mit abgedeckt sind. Wo bekommen Versicherte Unterstützung?
• Für allgemeine Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung: Bürgertelefon des
Bundesministeriums für Gesundheit: 030 340 60 66 01
• Individuelle Beratung bei der Unabhängige Patientenberatung:
www.patientenberatung.de
• Individuelle Beratung bei der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de
• Bei Ärger mit der Kasse hilft auch der Patientenbeauftragte:
www.patientenbeauftragter.de
bekomme ich bei jeder ärztlichen Behandlung eine Rechnung.
Probleme habe ich aber nur mit den Rechnungen der Zahnärzte.
Doppelansatz von Leistungen.
Ansatz von Positionen die bereits mit einer anderen GOZ Ziffer zum Ansatz gebracht wurden.
Erhöhte Hebesätze ohne Begründung.
Ansatz von Positionen die nicht in der GO usw.
Geht es den Zahnärzten so schlecht, haben sie eine besondere Lobby.
Mich wundert nicht dass Allgemeinärzte es schwer haben Nachfolger zu finden.
Anscheinend ist eine Zahnarztpraxis eine Lizenz zum Gelddrucken.