
Wenn Ihr Auto falsch geparkt war und Polizei oder Ordnungsamt es bemerkt haben, bekommen Sie Post. Finanztest erklärt, wie Sie auf das Schreiben reagieren, wenn Sie zum Beispiel den Verstoß nicht selbst begangen haben oder Ihnen der verlangte Betrag zu hoch erscheint.
Sie benötigen:
Das Schreiben der Bußgeldstelle an Sie
Schritt 1
Sollen Sie 25 oder mehr Euro zahlen, unternehmen Sie nichts. Wenn Sie bis zu 20 Euro zahlen sollen und das Auto nicht selbst falsch abgestellt haben, warten Sie ab, bis seit dem Tag des Falschparkens genau zwei Monate und drei Wochen vergangen sind. Teilen Sie nun der Behörde mit, wer verantwortlich war. Schicken Sie die Mitteilung so ab, dass sie spätestens drei Tage vor Ablauf von drei Monaten seit dem Tag des Falschparkens ankommt. Nennen Sie das im Behördenbrief genannte Aktenzeichen. Formulierungsvorschlag: „Hiermit teile ich Ihnen mit, dass Markus Mustermann, Hauptstraße 1, 11111 Neustadt, den Wagen am genannten Tag und Ort abgestellt hat.“
Schritt 2
Der verantwortliche Fahrer sollte fristgerecht zahlen, wenn die Behörde ihn anschließend dazu auffordert. Die Sache ist damit ausgestanden. Wenn Sie ursprünglich 25 oder mehr Euro zahlen sollten und Sie nichts unternommen haben, verjährt das Falschparken nach drei Monaten. Die Behörde schickt dann einen „Kostenbescheid“ über 23,50 Euro. Den müssen Sie bezahlen.
Schritt 3
Haben Sie den Fahrer rechtzeitig benannt und bekommen trotzdem einen Kostenbescheid über 23,50 Euro, schreiben Sie an die Behörde: „Ich beantrage die gerichtliche Entscheidung. Ich habe den Fahrer rechtzeitig vor Ablauf der Verfolgungsverjährung benannt. Es durfte deshalb kein Kostenbescheid ergehen.“ Die Behörde hebt den Kostenbescheid auf.
Rechtlicher Hintergrund
Für Parkverstöße gilt die „Halterhaftung“. Das heißt: Der Halter muss 23,50 Euro Verfahrenskosten zahlen, wenn der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden kann. Das ist manchmal günstiger als das fällige Verwarnungs- oder Bußgeld. Manche Bußgeldstellen sind unterbesetzt und schaffen es nach Ihrer Mitteilung nicht, rechtzeitig Ermittlungen gegen den Fahrer einzuleiten. Dann muss niemand etwas zahlen.