Eine Versicherung können Sie nach Abschluss zwei Wochen lang widerrufen. Bei einer Renten- oder Lebensversicherung haben Sie dafür sogar 30 Tage Zeit.
Sie benötigen:
- Widerrufsschreiben per Einschreiben oder Fax
Schritt 1: Rechnen Sie nach, ob Sie noch widerrufen können. Die Widerrufsfrist beginnt zu laufen, sobald Sie alle Unterlagen vom Versicherer erhalten haben. Dazu gehören Versicherungsschein, Vertragsbedingungen, Produktinformationsblatt und Widerrufsbelehrung. Beispiel: Am 1. Juli haben Sie alle Unterlagen erhalten. Weil der Tag des Eingangs noch nicht mitzählt, beginnt die Frist am 2. Juli zu laufen und endet am 15. Juli, 24 Uhr. Ist der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit einer kurzen Laufzeit von weniger als einem Monat.
Schritt 2: Falls die zwei Wochen schon vorbei sind, prüfen Sie, ob der Versicherer Ihnen eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung übergeben hat. Fehlt sie oder ist sie nicht vollständig, können Sie ewig widerrufen, weil der Fristablauf nie begonnen hat. Zum Inhalt einer Belehrung gehört zum Beispiel die Adresse, an die der Widerruf zu schicken ist, sowie ein Hinweis auf den Fristbeginn.
Schritt 3: Schreiben Sie den Widerruf und schicken Sie ihn per Brief, Fax oder E-Mail an den Versicherer. Gründe müssen Sie nicht nennen. Am besten, Sie schicken ein Einschreiben. Es reicht, wenn der Widerruf in der Frist abgeschickt wird. Es macht nichts, wenn der Versicherer ihn erst danach erhält.
Schritt 4: Wenn Sie schon bezahlt hatten, bleiben dem Versicherer längstens 30 Tage Zeit, um Ihnen den Beitrag zurückzuzahlen. Einen kleinen Teil des Geldes für die Zeit bis zum Widerruf darf er behalten. Nutzt ein Kunde sein ewiges Widerrufsrecht nach mehreren Jahren, darf der Versicherer alle Beiträge bis zum Widerruf behalten bis auf den Beitrag aus dem ersten Versicherungsjahr. Selbst dieses Geld darf der Versicherer behalten, wenn der Kunde die Versicherung in Anspruch genommen hatte.
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