
Mit vereinten Kräften lässt sich einiges bewegen. Die Gründung eines Vereins kann bei rechtlichen Angelegenheiten hilfreich sein. © Getty Images / Tom Werner
Wenn gemeinsame Interessen aufeinandertreffen oder der gute Zweck im Vordergrund steht, kann sich die Gründung eines Vereins auszahlen. So gehts.
Sie benötigen:
- Antrag auf Eintragung des Vereins
- Kopie von Satzung und Gründungsprotokoll
- Termin beim Notar
- Bis zu 150 Euro Gebühren für Beglaubigung und Eintragung ins Vereinsregister
Schritt 1
Überlegen Sie sich, ob Sie Ihren Verein ins Vereinsregister eintragen lassen möchten. Der Unterschied zwischen eingetragenen Vereinen (e. V.) und nicht eingetragenen Vereinen (n. e. V.) betrifft vor allem Fragen der Haftung. Durch die Eintragung ins Vereinsregister erhält der Verein den Status einer juristischen Person – damit kann der Verein etwa klagen, verklagt werden oder als Erbe eingesetzt werden. Zur Gründung nicht eingetragener Vereine reichen zwei Mitglieder, für einen eingetragenen Verein müssen es mindestens sieben geschäftsfähige Personen sein.
Schritt 2
Haben Sie sich für die Eintragung ins Vereinsregister entschieden, müssen Sie als nächstes eine offizielle Gründerversammlung abhalten. Dabei einigen Sie sich mit allen Gründungsmitgliedern auf eine Satzung, also auf die Regeln und Richtlinien Ihres Vereins. In der Satzung enthalten sein müssen: der Zweck des Vereins, der Vereinsname, der Vereinssitz sowie die Aussage, dass der Verein über die Registereintragung seine Rechtsfähigkeit erlangen soll. Den Vereinsnamen können Sie frei wählen. Es muss klar erkennbar sein, worum es geht, Marken- und Namensrechte dürfen nicht verletzt werden. Zusätzlich müssen alle Gründungsmitglieder einen Vorstand wählen und ein Gründungsprotokoll verfassen sowie unterzeichnen. Das Protokoll enthält zwingend die Satzungsvereinbarung und die Namen der Vorstandsmitglieder.
Schritt 3
Für den Eintrag ins Vereinsregister benötigen Sie ein Anmeldungsschreiben. Eine Vorlage finden Sie etwa über das Bundesministerium für Justiz (bmj.de). Die Vorstandsmitglieder müssen das Schreiben unterzeichnen. Vereinbaren Sie einen Notartermin, um die Unterschriften beglaubigen zu lassen. Das Anmeldungsschreiben, eine Kopie der Satzung und eine des Gründungsprotokolls reichen Sie beim zuständigen Amtsgericht ein.
-
- Millionen Menschen erholen sich im Schrebergarten oder im Mietgarten. Hier erfahren Sie die wichtigsten Regeln für Kleingärtner und finden Tipps zur Gartensuche.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.