
Und wo soll ich es aufbewahren? Diese Frage stellen sich Menschen, die ihr Testament selbst geschrieben haben. Schließlich möchten sie, dass das Dokument im Todesfall gefunden wird. Sehr sicher ist die Aufbewahrung des Testaments beim Nachlassgericht. Die Schriftstücke werden dort in einem Tresor verwahrt und sind vor Feuer und unbefugtem Zugriff geschützt. Stirbt der Verfasser, teilt das Geburtsstandesamt dem Nachlassgericht den Tod mit. Dieses öffnet das Testament und benachrichtigt Erben und andere darin berücksichtigte Personen.
Sie benötigen:
- Ihr Testament
- Ihren Personalausweis
- Ihre Geburtsurkunde
- Adresse des zuständigen Amtsgerichts
- 93 Euro
Schritt 1
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Testament komplett handschriftlich verfasst haben und es ein Datum und Ihre Unterschrift enthält. Das Nachlassgericht verwahrt es nur und prüft nicht, ob es im Todesfall rechtsgültig ist. Wichtig ist, dass Sie nicht nur die Namen der Erben nennen, sondern auch deren Geburtsdatum und derzeitige Anschrift.
Schritt 2
Ermitteln Sie, welches Amtsgericht für Ihren Wohnort zuständig ist. Denn dort ist das Nachlassgericht angesiedelt. Sind Sie unsicher, welches Amtsgericht für Sie zuständig ist, hilft Ihnen eine Suche im Internet (Gerichtssuche.org).
Schritt 3
Sie müssen beim Amtsgericht einen Antrag auf Hinterlegung stellen.Das Antragsformular gibt es oft auf der Internetseite des Gerichts. Sie können den Antrag aber auch im Gericht ausfüllen.
Schritt 4
Rufen Sie beim Amtsgericht an und fragen Sie, ob Sie einen Termin benötigen. Nehmen Sie zum Termin nicht nur Ihr Testament, sondern auch Ihren Personalausweis und Ihre Geburtsurkunde mit. Die Kosten sind unabhängig vom Vermögen des Testierenden. Die Aufbewahrung kostet einmalig 75 Euro. Sie erhalten vom Gericht einen Hinterlegungsschein für Ihr Testament. Außerdem wird das hinterlegte Schriftstück im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst. Dies kostet weitere 18 Euro.
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