Gewusst wie So starten Sie eine Onlinepetition

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Gewusst wie - So starten Sie eine Onlinepetition

Jeder hat das Recht, sich zu Wort zu melden! Hier lesen sie, wie das mit einer Petition gelingt. © Getty Images / YURI ARCURS PRODUCTIONS

Jeder hat das Recht, sich mit Gesuchen und Eingaben an das Parlament zu wenden – unabhängig davon, ob er oder sie voll­jährig, Ausländer oder Deutscher ist. So steht es im Grund­gesetz. Die Petition muss per Brief, Fax oder mithilfe des Onlineformulars auf der Internetseite des Bundes­tags einge­reicht werden. Dann beschäftigt sich der Petitions­ausschuss damit, in dem 28 Mitglieder der im Bundes­tag vertretenen Parteien sitzen. Eine Onlinepetition zu schi­cken, ist einfach. So gehts:

Sie benötigen

Einen Internet­anschluss.

Schritt 1

Gehen Sie auf die Seite epetitionen.bundestag.de. Dort können Sie entscheiden, ob Ihre Petition auf der Internetseite des Bundes­tags veröffent­licht werden soll oder nicht. Klicken Sie auf den entsprechenden Button. Wenn Sie sich für eine Veröffent­lichung entscheiden, können Sie eine Diskussion über das Thema eröffnen, und andere Menschen haben die Möglich­keit, Ihre Petition mitzuunterzeichnen.

Schritt 2

Registrieren Sie sich mit Name und Anschrift. Schreiben Sie Ihre Petition in das dafür vorgesehene Feld. Drücken Sie konkret aus, was Sie erreichen möchten und begründen Sie Ihre Petition. Sie können auch zeitgleich mit anderen zusammen am Text arbeiten.

Schritt 3

Der Petitions­ausschuss prüft die Erfolgs­aussichten Ihrer Eingabe. Wenn er sie negativ beur­teilt, haben Sie sechs Wochen Zeit, Wider­spruch zu erheben. Dann muss sich der Ausschuss erneut damit befassen. Bei positiver Beur­teilung fordert er von der Bundes­regierung Auskünfte dazu und befragt Sach­verständige. „Oft lässt sich auf diesem Wege eine Lösung für die Petentinnen und Petenten finden“, heißt es im jüngsten Jahres­bericht des Ausschusses. Gelingt dies nicht, kann er die Petition an die zuständigen Ministerien über­weisen. Er kann entweder fordern, dass diese dem Anliegen entsprechen oder es selbst prüfen und nach Möglich­keiten der Abhilfe suchen oder dass sie die Petition in die Vorbereitung von Gesetz­entwürfen einbeziehen.

Beispiel für eine erfolg­reiche Petition (Euthanasie im Dritten Reich): Das Anliegen, die Namen der während der Nazi-Diktatur auf staatlichen Befehl ermordeten Behinderten und Kranken zu veröffent­lichen, sodass sie nicht in Vergessenheit geraten.

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