
Jeder hat das Recht, sich zu Wort zu melden! Hier lesen sie, wie das mit einer Petition gelingt. © Getty Images / YURI ARCURS PRODUCTIONS
Jeder hat das Recht, sich mit Gesuchen und Eingaben an das Parlament zu wenden – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig, Ausländer oder Deutscher ist. So steht es im Grundgesetz. Die Petition muss per Brief, Fax oder mithilfe des Onlineformulars auf der Internetseite des Bundestags eingereicht werden. Dann beschäftigt sich der Petitionsausschuss damit, in dem 28 Mitglieder der im Bundestag vertretenen Parteien sitzen. Eine Onlinepetition zu schicken, ist einfach. So gehts:
Sie benötigen
Einen Internetanschluss.
Schritt 1
Gehen Sie auf die Seite epetitionen.bundestag.de. Dort können Sie entscheiden, ob Ihre Petition auf der Internetseite des Bundestags veröffentlicht werden soll oder nicht. Klicken Sie auf den entsprechenden Button. Wenn Sie sich für eine Veröffentlichung entscheiden, können Sie eine Diskussion über das Thema eröffnen, und andere Menschen haben die Möglichkeit, Ihre Petition mitzuunterzeichnen.
Schritt 2
Registrieren Sie sich mit Name und Anschrift. Schreiben Sie Ihre Petition in das dafür vorgesehene Feld. Drücken Sie konkret aus, was Sie erreichen möchten und begründen Sie Ihre Petition. Sie können auch zeitgleich mit anderen zusammen am Text arbeiten.
Schritt 3
Der Petitionsausschuss prüft die Erfolgsaussichten Ihrer Eingabe. Wenn er sie negativ beurteilt, haben Sie sechs Wochen Zeit, Widerspruch zu erheben. Dann muss sich der Ausschuss erneut damit befassen. Bei positiver Beurteilung fordert er von der Bundesregierung Auskünfte dazu und befragt Sachverständige. „Oft lässt sich auf diesem Wege eine Lösung für die Petentinnen und Petenten finden“, heißt es im jüngsten Jahresbericht des Ausschusses. Gelingt dies nicht, kann er die Petition an die zuständigen Ministerien überweisen. Er kann entweder fordern, dass diese dem Anliegen entsprechen oder es selbst prüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe suchen oder dass sie die Petition in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbeziehen.
Beispiel für eine erfolgreiche Petition (Euthanasie im Dritten Reich): Das Anliegen, die Namen der während der Nazi-Diktatur auf staatlichen Befehl ermordeten Behinderten und Kranken zu veröffentlichen, sodass sie nicht in Vergessenheit geraten.
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