Das Hotelzimmer stinkt und am Strand lärmen Bagger, von denen bei der Buchung keine Rede war? Wenn eine Pauschalreise Mängel hat, können Sie den Preis mindern.
Sie benötigen
- Katalog- und Reiseunterlagen
- Beweise
- Nach Möglichkeit ein Faxgerät mit Sendeprotokoll
Schritt 1
Nehmen Sie Reiseunterlagen und Katalogseiten mit auf die Reise. So können Sie Versprechen und Realität leicht vergleichen.
Schritt 2
Kommt es während der Reise zu großen Verspätungen, sammeln Sie Anschriften von Mitreisenden oder lassen Sie sich von der Fluggesellschaft eine Bestätigung geben.
Schritt 3
Weisen Sie schon am Urlaubsort darauf hin, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Sonst könnten Sie Ihre Ansprüche verlieren. Zeigen Sie Mängel der Reiseleitung schriftlich an, fordern Sie Abhilfe und verlangen Sie, dass der Reiseleiter die Anzeige unterschreibt. Wenn Ihre Reklamation keine Besserung bringt, sichern Sie Beweise. Machen Sie Fotos, zum Beispiel vom defekten Pool.
Schritt 4
Ist kein Reiseleiter erreichbar, dann schicken Sie die Anzeige an den Veranstalter. Bequem ist eine E-Mail. Einen besseren Nachweis haben Sie mit einem Fax. Falls eine sofortige Mängelanzeige nicht möglich ist, sollten Sie das gleich nach der Rückkehr erledigen.
Schritt 5
Nach der Rückkehr müssen Sie Ihre Forderungen beim Veranstalter geltend machen. Sie müssen nicht angeben, wie stark Sie den Preis mindern wollen. Formulieren Sie aber deutlich, dass Sie Geld wollen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit. Ratsam ist ein Fax mit Sendeprotokoll oder ein Einschreiben.
Schritt 6
Haken Sie nach, wenn sich nichts tut. Ihre Ansprüche verjähren nach zwei Jahren, wenn Sie sich nicht darum kümmern. Macht der Veranstalter ein Angebot, sollten Sie es zunächst prüfen. Dabei hilft Ihnen die Internetseite www.adac.de. Wenn Sie dort „Frankfurter Tabelle“ in die Suche eingeben, erhalten Sie eine Übersicht, welche Minderung bei welchem Mangel üblich ist. Wichtig: Die Prozentangaben, die dort stehen, beziehen sich nicht auf den Preis für die gesamte Reise, sondern nur auf den Anteil für jene Tage, an denen der Mangel wirklich vorlag.
...lesen Sie unsere aktuellen Tipps zum Thema Reisemängel - Erfolgreich reklamieren.
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@DerLangeFrank: Der Bundesgerichtshof hat zu dem Thema ausgeführt:
"Die Erklärung muss Mängel nach Ort, Zeit, Ablauf und Folgen so konkret benennen, dass der Veranstalter sie überprüfen kann (...) Es genügt, dass die Absicht der Anspruchstellung erkennbar wird (...)"
In einer Auseinandersetzung mit Ihrem Reiseveranstalter sollten Sie einen Reisemangel so konkret wie möglich benennen und deutlich machen, dass Sie Geld wollen.
Hier kann man lesen "Sie müssen nicht angeben, wie stark Sie den Preis mindern wollen.". Im aktuellen test-Heft (http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Reisemaengel-Erfolgreich-reklamieren-4249281-4249286) schreiben Sie "Die Höhe muss er [der Kunde] konkret nennen."