
Stinkendes Hotelzimmer, Baustelle am Strand, Blick auf eine Wand statt wie gebucht aufs Meer? Wenn eine Pauschalreise Mängel hat, können Sie den Preis mindern. Geld zurück erhält nur, wer korrekt reklamiert. So gehts.
Sie benötigen
- Katalog- und Reiseunterlagen
- Fotos, Zeugen
- Internetzugang oder Fax am Urlaubsort
Schritt 1
Ihre Pauschalreise muss so sein, wie der Veranstalter sie angeboten hat. Weichen die Reiseleistungen von den im Vertrag versprochenen ab, liegt ein Reisemangel vor. Dazu gehören auch Verspätungen von Flügen, Bus- oder Zugtransfers, sofern sie Bestandteile Ihrer Reise sind. Nehmen Sie am besten Reiseunterlagen und Katalogseiten mit. So können Sie Versprechen und Realität leicht vergleichen.
Tipp: Mit unserem kleinen Reise-ABC sind Sie gut vorbereitet und kennen im Notfall Ihre Rechte.
Schritt 2
Fällt Ihnen ein Mangel auf, müssen Sie diesen sofort bei Ihrem Reiseleiter oder einem anderen Ansprechpartner des Veranstalters anzeigen und Abhilfe fordern. Sichern Sie Beweise: Machen Sie Fotos und Videos, zum Beispiel von Dreck und Ungeziefer im Hotelzimmer, notieren Sie Aussagen und Daten von Zeugen. Bei Flugverspätung lassen Sie sich von der Fluggesellschaft eine Bestätigung geben. Zeigen Sie Mängel der Reiseleitung schriftlich an, setzen Sie eine Frist zur Abhilfe und verlangen Sie, dass der Reiseleiter die Anzeige unterschreibt. Gibt es keinen Ansprechpartner vor Ort, schicken Sie die Anzeige direkt an den Veranstalter. Bequem sind E-Mail oder Fax. Ist eine sofortige Mängelanzeige nicht möglich, sollten Sie sie gleich nach der Rückkehr nachholen.
Schritt 3
Werden die Mängel vor Ort nicht behoben, können Sie nach Ihrer Rückkehr vom Veranstalter schriftlich Geld zurückverlangen und gegebenenfalls Schadenersatz fordern. Dafür haben Sie bis zu zwei Jahre Zeit. Beschreiben Sie die Mängel in Ihrer Beschwerde detailliert und fügen Sie Nachweise bei.
Schritt 4
Beim Beziffern Ihrer Ansprüche helfen Ihnen die „Frankfurter Tabelle“ und die „Kemptener Tabelle“, die Sie schnell im Internet finden können. Dort finden Sie wichtige reiserechtliche Urteile und Hinweise, welche Minderung bei welchem Mangel üblich ist. Wichtig: Die Prozentangaben, die dort stehen, beziehen sich nicht auf den Preis für die gesamte Reise, sondern nur auf den Anteil für jene Tage, an denen der Mangel vorlag.