Gewusst wie Postident-Verfahren

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Für Einkäufe aus der Ferne per Internet, Telefon oder Post reicht es meist völlig, wenn Kunden Name und Anschrift angeben. Sie bestellen und bezahlen dann per Über­weisung, Last­schrift oder mit Kreditkarte. Manchmal hilft aber nur das Postident-Verfahren.

Bei manchen Geschäften müssen die Firmen Identität oder Alter ihrer Kunden zweifels­frei fest­stellen – etwa wenn eine Bank ein Konto eröffnen, einen Online­kredit vergeben oder ein Video­versand Filme ohne Alters­freigabe verschi­cken soll. Dann kommt das Postident-Verfahren der Deutschen Post zum Einsatz.

Sie benötigen

  • Ausweis oder Reisepass
  • Eine Filiale der Deutschen Post

So gehen Sie vor

Schritt 1: Der Anbieter macht Sie darauf aufmerk­sam, wenn das Postident-Verfahren notwendig wird. Er wird Sie auffordern, dafür ein Formular von seiner Internetseite herunter­zuladen und auszudrucken. Manche Unternehmen schi­cken Ihnen das Formular auch mit der Post zu. Oft sind die Felder dann schon mit Ihren Angaben ausgefüllt. Dritte, eher selten genutzte Möglich­keit: Die Firma beauftragt die Deutsche Post, einen Zusteller zu Ihnen nach Hause zu schi­cken. Der Zusteller hat das Postident-Formular dabei und erledigt alles mit Ihnen.

Schritt 2: Im Normalfall haben Sie das Formular selbst besorgt oder ange­fordert. Sie füllen es aus und legen es in einer Filiale der Post mit Ihrem Ausweis oder Pass vor. So kann der Mitarbeiter Ihre Identität oder Ihr Alter fest­stellen und die Daten eintragen. Prüfen Sie die Angaben, bevor Sie unter­schreiben. Anschließend schickt die Post das Formular zum Anbieter. Das Verfahren ist risikolos.

Schritt 3: Nur wenn eine Firma das „Postident Special“-Verfahren einsetzt, sollten Sie genau hinschauen. Dann kommt ein Zusteller vorbei und bringt gleich auch Vertrags­unterlagen zur Unter­schrift mit. Wenn Sie zuvor nichts bestellt haben, sollten Sie auf keinen Fall etwas unter­schreiben.

Schritt 4: Für das Postident-Verfahren verlangt die Post Gebühren. Ihre Höhe hängt davon ab, wie häufig ein Anbieter das Verfahren einsetzt, meist sind es etwa 5 Euro. Viele Firmen über­nehmen diese Kosten, um Ihnen einen Vertrags­schluss schmack­haft zu machen. Andere berechnen Ihnen diese Kosten im Anschluss an das Verfahren.

Gewusst wie! – auch als Buch erhältlich

Die beliebte Finanztest-Rubrik „Gewusst wie!“ ist auch als Buch mit insgesamt 55 wichtigen „Lebens­hilfe-Rezepten“ erschienen. Viele der spannenden und hilf­reichen Anleitungen sind völlig neu. Manche sind bereits veröffent­licht und wurden eigens für das Buch aktualisiert und verbessert. Die Anleitungen reduzieren lästigen Aufgaben und Probleme rund um Finanzen und Recht auf wenige über­schaubare Schritte. Das Buch „Gewusst wie!“ gibt es im Shop auf test.de und im Buch­handel. Es kostet 9,90 Euro.

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rlc am 22.06.2019 um 16:11 Uhr
Beschwerdemöglichkeiten

Hallo,
seit vielen Jahren ist es mir als EU Bürger nicht möglich, das PostIdent-Verfahren der Dt. Post mit dem Personalausweis zu nutzen. Leider war die Hoffnung, nach dem Auslaufen des alten Personalausweises es würde mit dem neuen Personalausweis funktionieren, vergeblich. Auch ein neuer Personalausweis kein Jahr alt wird nicht als gültig erkannt.
Leider hilft die Deutsche Post nicht weiter.
Welche Beschwerdemöglichkeiten gibt es, damit eines Tages das PostIdent-Verfahren der Dt. Post auch EU Bürgern mit einem offiziellen EU Ausweisdokument funktionierend genutzt werden kann ?

gernclown am 26.07.2011 um 15:11 Uhr
Vertragsabschluss durch Postident-Spezial

wie soll ein Postkunde unterscheiden, ob der Postbote eine Postident Identitätsprüfung vornimmt oder einen Vertrag zur Unterschrift vorlegt. Muß der Postbote auf die Bedeutung einer Unterschrift aufmerksam machen bzw. darauf hinweisen, dass es sich um eine Postident-Spezial Sendung handelt?
Es kann doch nicht erwartet werden, dass ein Postkunde in Gegenwart des wartenden Postboten einen Vertrag mit vielen kleingedruckten Formulierungen durchlesen muss um zu entscheiden, ob er das unterschreiben will und kann.
Die Firma Primacall GmbH Berlin setzt dieses Verfahren ein, durch die Unterschrift kommt dann angeblich ein Handyvertrag zustande.