Gewusst wie Personen­suche online

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Sie sind auf der Suche nach einer alten Jugend­liebe oder einem entfernten Cousin – und kommen nicht weiter? Dann kann sich die Abfrage über Melde­register von Einwohnermeldeämtern lohnen. Die Online­suche ist über­all möglich, viele Ämter erteilen aber auch Auskunft per Brief, E-Mail oder bei persönlichem Vorsprechen – immer voraus­gesetzt, der letzte Eintrag liegt nicht länger als fünf Jahre zurück. Die Meldeämter arbeiten unabhängig voneinander, eine deutsch­land­weite Recherche ist deshalb für Privatleute nur schritt­weise möglich.

Sie benötigen:

  • Angaben zur gesuchten Person wie voll­ständigen Namen und Geburts­datum
  • Geld für die Gebühr (in der Regel etwa 5 bis 7 Euro)
  • Bei Online­suche Kreditkarte oder Zugang zu Bezahl­verfahren wie Paypal

Schritt 1

Halten Sie die Informationen zur gesuchten Person bereit. Sie brauchen Vor- und Familien­namen und mindestens einen Wohn­ort der Person. Für die Online­suche beim Melde­register brauchen Sie außerdem zwei dieser drei Angaben: Familien­stand, letzte bekannte Adresse oder Geburts­datum. Gehen Sie auf die Internetseite des zuständigen Meldeamtes. Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht auf einer kommerziellen Seite zur Personen­suche befinden, sonst werden Extra­gebühren fällig. Wenn die Person einen ausgefallenen Namen hat und Sie nichts weiter als den Ort wissen, reicht mitunter auch diese Angabe für die Suche. Dann müssen Sie aber persönlich vorsprechen. Eine Online­suche ist dann nicht möglich.

Schritt 2

Wählen Sie auf der Internetmaske des bekannten Einwohnermeldeamtes den Button „Einfache Melde­register­auskunft“. Sie liefert Angaben über den aktuellen Familien­namen, Doktorgrad und aktuelle Adresse. Je nach Amt kostet das zwischen 5 und 7 Euro. Sie zahlen per Onlinebezahl­verfahren wie Paypal oder Kreditkarte. Falls die Person verstorben oder vor mehr als fünf Jahren verzogen ist, erfahren Sie das. Möglich ist dann noch eine teurere Archiv­suche. Neben der einfachen gibts die „erweiterte Melde­register­auskunft“. Sie informiert auch über Lebens­partner und frühere Adressen, muss aber begründet werden und ist etwa möglich, wenn ein Schuld­titel vorliegt.

Schritt 3

Es kann einige Tage dauern, ehe Sie die Auskunft per E-Mail oder schriftlich erhalten – je nachdem, welches Verfahren Sie gewählt haben. Ist die Person an einen anderen Ort gezogen, können Sie beim dort zuständigen Meldeamt eine weitere Suche starten.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Winfried_Domhof am 27.11.2018 um 20:44 Uhr
    Onlinesuche nicht überall möglich

    Interessehalber habe ich versucht, in meiner Stadt Peine eine Auskunft zu erhalten. Sie kann jedoch nur schriftlich oder durch Vorsprache im Bürgerbüro beantragt werden. Eine einfache Auskunft würde 9 EUR kosten. Wie die Situation in den anderen Städten ist, habe ich nicht weiter überprüft.