Sie sind auf der Suche nach einer alten Jugendliebe oder einem entfernten Cousin – und kommen nicht weiter? Dann kann sich die Abfrage über Melderegister von Einwohnermeldeämtern lohnen. Die Onlinesuche ist überall möglich, viele Ämter erteilen aber auch Auskunft per Brief, E-Mail oder bei persönlichem Vorsprechen – immer vorausgesetzt, der letzte Eintrag liegt nicht länger als fünf Jahre zurück. Die Meldeämter arbeiten unabhängig voneinander, eine deutschlandweite Recherche ist deshalb für Privatleute nur schrittweise möglich.
Sie benötigen:
- Angaben zur gesuchten Person wie vollständigen Namen und Geburtsdatum
- Geld für die Gebühr (in der Regel etwa 5 bis 7 Euro)
- Bei Onlinesuche Kreditkarte oder Zugang zu Bezahlverfahren wie Paypal
Schritt 1
Halten Sie die Informationen zur gesuchten Person bereit. Sie brauchen Vor- und Familiennamen und mindestens einen Wohnort der Person. Für die Onlinesuche beim Melderegister brauchen Sie außerdem zwei dieser drei Angaben: Familienstand, letzte bekannte Adresse oder Geburtsdatum. Gehen Sie auf die Internetseite des zuständigen Meldeamtes. Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht auf einer kommerziellen Seite zur Personensuche befinden, sonst werden Extragebühren fällig. Wenn die Person einen ausgefallenen Namen hat und Sie nichts weiter als den Ort wissen, reicht mitunter auch diese Angabe für die Suche. Dann müssen Sie aber persönlich vorsprechen. Eine Onlinesuche ist dann nicht möglich.
Schritt 2
Wählen Sie auf der Internetmaske des bekannten Einwohnermeldeamtes den Button „Einfache Melderegisterauskunft“. Sie liefert Angaben über den aktuellen Familiennamen, Doktorgrad und aktuelle Adresse. Je nach Amt kostet das zwischen 5 und 7 Euro. Sie zahlen per Onlinebezahlverfahren wie Paypal oder Kreditkarte. Falls die Person verstorben oder vor mehr als fünf Jahren verzogen ist, erfahren Sie das. Möglich ist dann noch eine teurere Archivsuche. Neben der einfachen gibts die „erweiterte Melderegisterauskunft“. Sie informiert auch über Lebenspartner und frühere Adressen, muss aber begründet werden und ist etwa möglich, wenn ein Schuldtitel vorliegt.
Schritt 3
Es kann einige Tage dauern, ehe Sie die Auskunft per E-Mail oder schriftlich erhalten – je nachdem, welches Verfahren Sie gewählt haben. Ist die Person an einen anderen Ort gezogen, können Sie beim dort zuständigen Meldeamt eine weitere Suche starten.
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Interessehalber habe ich versucht, in meiner Stadt Peine eine Auskunft zu erhalten. Sie kann jedoch nur schriftlich oder durch Vorsprache im Bürgerbüro beantragt werden. Eine einfache Auskunft würde 9 EUR kosten. Wie die Situation in den anderen Städten ist, habe ich nicht weiter überprüft.