
Wenn Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat geworden sind, müssen Sie nicht unbedingt zur Polizeiwache gehen, um eine Anzeige zu erstatten. Das geht in vielen Bundesländern auch per Computer unabhängig von Zeit und Ort – ausgenommen sind Bayern, Thüringen und das Saarland.
Sie benötigen:
- Computer mit Internetzugang
- E-Mail-Adresse
Schritt 1
Zuständig ist das Polizeipräsidium in dem Bundesland, in dem die Straftat geschehen ist. Die Links zur jeweiligen „Internetwache“ oder „Onlinewache“ finden Sie am Ende dieses Artikels. Klicken Sie auf den Link und suchen Sie den Bereich Onlineanzeige. Manchmal bekommen Sie noch eine Auswahl der Vergehen, die Sie anzeigen können.
Schritt 2
Füllen Sie das Formular gewissenhaft aus. Sie müssen die klassischen W-Fragen beantworten: Was ist passiert? Wie, wo und wann ist es passiert? Wer wurde geschädigt? Sie werden nach Tathilfsmitteln und Zeugen gefragt, nach der Schadenhöhe und möglichen Motiven des Täters. Natürlich werden auch Ihre persönlichen Daten erfragt: Name, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort und wie Sie telefonisch für Rückfragen erreichbar sind.
Schritt 3
Nach dem Absenden wird Ihnen eine Bestätigungsseite mit dem polizeilichen Aktenzeichen (Tagebuchnummer) angezeigt, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken sollten. Manchmal geht automatisch eine Kopie der Anzeige an Ihre E-Mail-Adresse. Bisweilen können Sie Beweise wie Bilder oder andere Dokumente als elektronische Anlage beifügen. Geht das nicht, müssen Sie diese per Post unter Angabe des Aktenzeichens senden. Die eingehenden Onlineanzeigen werden von Sachbearbeitern bewertet und an die zuständige Dienststelle weitergeleitet, wo sie endgültig bearbeitet werden.
Achtung: Eine einmal erstattete Anzeige können Sie nicht zurückziehen. Denken Sie daher gründlich darüber nach, ob Sie wirklich eine Online-Strafanzeige stellen möchten. Schließlich handelt es sich in der Regel um einen schwerwiegenden Eingriff in den persönlichen Lebensbereich anderer Menschen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass es sich um eine Straftat handelt, können Sie auf den Webseiten der Onlinewachen meist auch nur einen „Hinweis“ geben. Für akute Notfälle wie Einbruch oder Autodiebstahl wählen Sie den Notruf 110.
Internetwachen der verschiedenen Länder
In diesen Ländern ist es möglich, online Anzeige zu erstatten:
In den folgenden Ländern gibt es noch keine Internetwache im strengeren Sinn. Es gibt aber die Möglichkeit, die Polizei via Internet zu kontaktieren:
Dieser Artikel ist erstmals am 19. April 2016 auf test.de erschienen. Er wurde seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt am 13. August 2019.