
Wenn Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat geworden sind, müssen Sie nicht unbedingt zur Polizeiwache gehen, um eine Anzeige zu erstatten. Das geht in vielen Bundesländern auch per Computer unabhängig von Zeit und Ort – ausgenommen sind Bayern, Thüringen und das Saarland.
Sie benötigen:
- Computer mit Internetzugang
- E-Mail-Adresse
Schritt 1
Zuständig ist das Polizeipräsidium in dem Bundesland, in dem die Straftat geschehen ist. Die Links zur jeweiligen „Internetwache“ oder „Onlinewache“ finden Sie am Ende dieses Artikels. Klicken Sie auf den Link und suchen Sie den Bereich Onlineanzeige. Manchmal bekommen Sie noch eine Auswahl der Vergehen, die Sie anzeigen können.
Schritt 2
Füllen Sie das Formular gewissenhaft aus. Sie müssen die klassischen W-Fragen beantworten: Was ist passiert? Wie, wo und wann ist es passiert? Wer wurde geschädigt? Sie werden nach Tathilfsmitteln und Zeugen gefragt, nach der Schadenhöhe und möglichen Motiven des Täters. Natürlich werden auch Ihre persönlichen Daten erfragt: Name, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort und wie Sie telefonisch für Rückfragen erreichbar sind.
Schritt 3
Nach dem Absenden wird Ihnen eine Bestätigungsseite mit dem polizeilichen Aktenzeichen (Tagebuchnummer) angezeigt, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken sollten. Manchmal geht automatisch eine Kopie der Anzeige an Ihre E-Mail-Adresse. Bisweilen können Sie Beweise wie Bilder oder andere Dokumente als elektronische Anlage beifügen. Geht das nicht, müssen Sie diese per Post unter Angabe des Aktenzeichens senden. Die eingehenden Onlineanzeigen werden von Sachbearbeitern bewertet und an die zuständige Dienststelle weitergeleitet, wo sie endgültig bearbeitet werden.
Achtung: Eine einmal erstattete Anzeige können Sie nicht zurückziehen. Denken Sie daher gründlich darüber nach, ob Sie wirklich eine Online-Strafanzeige stellen möchten. Schließlich handelt es sich in der Regel um einen schwerwiegenden Eingriff in den persönlichen Lebensbereich anderer Menschen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass es sich um eine Straftat handelt, können Sie auf den Webseiten der Onlinewachen meist auch nur einen „Hinweis“ geben. Für akute Notfälle wie Einbruch oder Autodiebstahl wählen Sie den Notruf 110.
Internetwachen der verschiedenen Länder
In diesen Ländern ist es möglich, online Anzeige zu erstatten:
In den folgenden Ländern gibt es noch keine Internetwache im strengeren Sinn. Es gibt aber die Möglichkeit, die Polizei via Internet zu kontaktieren:
Dieser Artikel ist erstmals am 19. April 2016 auf test.de erschienen. Er wurde seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt am 13. August 2019.
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@binDagegen
Unser Archiv enthält derzeit rund 37.000 Artikel. Leider können wir nicht alle davon aktuell halten. Zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung dieses Specials (18.5.2016) haben alle Links funktioniert. Aber natürlich nehmen auch die Bundesländer regelmäßig Änderungen an ihrer "Webarchitektur" vor. In manchen Fällen führt das zu Fehlermeldungen ("toten Links"), in anderen Fällen werden dabei standardmäßig Weiterleitungen auf die Homepage eingerichtet - dann sind die Themen in der Tat "falsch verlinkt". Wir haben Ihre Mail zum Anlass genommen, nun alle 16 Links zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
(aci)
Danke für den Artikel ...
Allerdings sind von 11 Links auf die Onlinewacht gleich zwei nicht erreichbar, drei weitere Seiten sind falsch verlinkt - bei lediglich sechs Links landete man tatsächlich auf der Seite der Onlinewache.
Im Übrigen ... ich habe in Sachsen-Anhalt (Magdeburg) vor vielen Monaten eine Online-Anzeige erstellt. Nach der autom. Bestätigungsmal und einer zweiten dass man an dem Fall arbeiten würde kam nie wieder was. Toll wie die Bürger einmal mehr verschaukelt werden !!!
Da es auch in Bayern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und dem Saarland möglich ist, die Polizei via Internet zu kontaktieren, und da die Strafanzeige keiner besonderen Form bedarf - weil sie nur der Mitteilung eines Tatverdachts dient, eine bloße Anregung zur Strafverfolgung darstellt - haben wir nun auch für die genannten Länder die entsprechenden Links gesetzt.
(aci)
@alle
Danke für Ihre Kommentare. Wir haben nun die Links ergänzt - für alle elf Bundesländer, die eine Internetwache haben.
(aci)
Die Verbindung dürfte schon sicher sein. Der Fehler deutet auf ein Problem mit der Domain hin, für die das Zertifikat ausgestellt wurde. Zwar wurde das Zertifikat auf *.schleswig-holstein.de ausgestellt, wird aber dann bei einem Aufruf der Subdomain polizei.schleswig-holstein.de nicht als gültig erkannt. Kurz: Es ist ein optisches Problem. Dennoch sollte es geflickt werden, um die Benutzer nicht zu verwirren.