
Sie haben einen Hauptjob und einen Nebenjob? Kein Problem, aber Sie sollten das Ihrem Hauptarbeitgeber nicht verheimlichen. Denn wenn er doch davon erfährt, kann Sie das im schlimmsten Fall Ihren Hauptjob kosten. Die Experten von Finanztest erklären, wie man seinen Nebenjob „legalisieren“.
Sie benötigen:
- Ihren Arbeitsvertrag
- Den für Sie geltenden Tarifvertrag
Schritt 1
Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag. Häufig steht dort, ob Sie eine Nebenbeschäftigung beim Hauptarbeitgeber anzeigen müssen und ob der Nebenjob sogar vom Chef genehmigt werden muss. Finden Sie dort keine einschränkenden Vorschriften zum Nebenjob, ist das schon mal gut. Sie sollten aber auch einen Blick in den für Sie geltenden Tarifvertrag werfen. Wenn es in Ihrer Firma einen Betriebsrat gibt, können Sie auch dort um Informationen bitten.
Schritt 2
Steht im Arbeits- oder Tarifvertrag, dass Sie den Nebenjob melden müssen, tun Sie dies schriftlich. Ein besonderes Formular brauchen Sie nicht. Als Beamter oder Beschäftigter im öffentlichen Dienst sind Sie in aller Regel zur Meldung verpflichtet. Sie finden bei Ihrer Personalstelle oft Vordrucke, um den Nebenjob dem Dienstherrn anzuzeigen.
Schritt 3
Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn der Arbeitgeber nicht nur die Anzeige des Nebenjobs einfordert, sondern sich sogar die „Genehmigung“ der Nebenbeschäftigung vorbehält. Was Sie in Ihrer Freizeit tun, ist grundsätzlich Ihre Sache. Solange Ihr Nebenjob keinerlei Auswirkungen auf Ihre Hauptarbeit hat, muss der Arbeitgeber den Nebenjob genehmigen. Das könnten Sie im Streitfall sogar gerichtlich durchsetzen. Klauseln im Arbeitsvertrag, wonach jeder Zweitjob verboten ist, sind unwirksam. Sie müssen sich nicht daran halten.
Schritt 4
Finden Sie keine Regeln im Arbeits- oder Tarifvertrag, dürfen Sie einer Nebenbeschäftigung nachgehen, ohne vorher Ihren Chef zu fragen. Es gibt aber Grenzen für jeden Nebenjob: Sie dürfen nicht so viel nebenher arbeiten, dass Sie übernächtigt zum Hauptjob kommen, und Sie dürfen nicht für die Konkurrenz arbeiten. Sind Sie für Ihren Hauptberuf krankgeschrieben, dürfen Sie auch nicht im Zweitjob arbeiten. Tun Sie es doch und es kommt raus, können Sie abgemahnt werden und riskieren sogar die Kündigung.
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