Gewusst wie Nachwuchs anmelden

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Hurra, ein Baby! Der Nachwuchs ist da und die Eltern haben erst einmal alle Hände voll zu tun. Da bleibt wenig Zeit fürs Bürokratische. Kein Problem! Wenige Schritte machen aus dem Neuling ein ganzes Bürgerchen.

Sie benötigen:

  • Personalausweis
  • je nach Familienstand Familienstammbuch oder Heiratsurkunde oder eigene Geburtsurkunde
  • drei Geburtsurkunden des Kindes vom Standesamt
  • Einkommensnachweis
  • Lohnsteuerkarte

Schritt 1

Innerhalb einer Woche müssen Sie die Geburt beim Standesamt anzeigen. Das ist oft schon im Krankenhaus möglich, die Geburtsurkunden müssen Sie aber beim Standesamt abholen. Je nach Familienstand benötigen Sie unterschiedliche Dokumente: Verheiratete Eltern bringen das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde mit. Ledige Mütter und unverheiratete Väter, die ihre Vaterschaft anerkannt haben, brauchen ihre Geburtsurkunde.

Schritt 2

Melden Sie das Kind bei Ihrem Krankenversicherer an. Dafür brauchen Sie eine Geburtsurkunde. Gesetzliche Krankenkassen versichern Kinder kostenlos, private Versicherer erheben einen Beitrag. Sind Sie und Ihr Partner gesetzlich versichert, können Sie wählen bei wem das Kind mitversichert wird. Ist einer von Ihnen privat versichert, wird das Kind bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen versichert. Sind Sie beide privat versichert, müssen Sie Ihr Kind privat versichern.

Schritt 3

Kindergeld beantragen Sie bei der Familienkasse der Arbeitsagenturen. Formulare gibt es dort oder unter www.arbeitsagentur.de > Formulare. Den Antrag für Elterngeld stellen Sie je nach Bundesland bei unterschiedlichen Behörden (Liste und Elterngeldrechner unter www.bmfsfj.de).

Sie brauchen eine Geburtsurkunde für beides und einen Einkommensnachweis für das Elterngeld. Wer kein Arbeitseinkommen hat, erhält 300 Euro Elterngeld im Monat.

Schritt 4

Der Kinderfreibetrag verringert von Anfang an Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag. Lassen Sie beim Finanzamt einen Vermerk auf der Lohnsteuerkarte machen.

Schritte bei Bedarf Gemeinsames Sorgerecht beantragen Sie beim Standes- oder Jugendamt. Einmalige Beihilfen bekommen Sie vor der Geburt beim Sozialamt.

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Kommentarliste

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  • LottaMotta am 22.07.2021 um 08:02 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Kommentar hat nichts mit dem Thema zu tun