So wie es mit Handwerkern oder Händlern Ärger geben kann, kann es auch zum Streit mit dem Rechtsanwalt kommen. Bleibt er trotz Auftrag untätig, ist seine Rechnung zu hoch oder das Ergebnis seiner Arbeit enttäuschend, müssen Mandanten aber nicht gleich vor Gericht ziehen. Anfang 2011 nimmt Renate Jäger als Schlichterin der Anwaltschaft ihre Arbeit auf. Die ehemalige Verfassungsrichterin soll im Streit mit dem Anwalt helfen. Ihr Schlichtungsvorschlag ist kostenlos. Die Geschäftsstelle der Schlichterin nimmt bereits Anträge entgegen.
Sie benötigen:
- Antragsformular für die Schlichtungsstelle
- Kopien der Korrespondenz mit dem Anwalt
- Ausreichend Zeit
Schritt 1
Gibt es Anhaltspunkte für einen Anwaltsfehler? Hat er zum Beispiel den Erfolg eines Prozesses als sicher bezeichnet und ihn dann verloren? Oder hat das Gericht Ihren Anspruch als „verfristet“ oder sogar „unsubstanziiert“ bezeichnet? Wenn ja, prüfen Sie, ob Ihr Ärger für die Schlichtung taugt. Nicht angenommen werden zum Beispiel Fälle, bei denen es um mehr als 15 000 Euro geht oder die schon von einem normalen Gericht oder dem Schlichter einer regionalen Anwaltskammer verhandelt werden oder wurden.
Schritt 2
Handelt es sich um einen aktuellen Streit oder liegt der Ärger lange zurück? Viele Ansprüche gegen den Anwalt verjähren nach drei Jahren. Wenn die Zeit knapp wird, ist das Schlichtungsverfahren ungeeignet, denn es hemmt die Verjährung nicht.
Schritt 3
Besorgen Sie sich das Merkblatt für den Antrag. Sie können es im Internet unter www.brak.de, „Schlichtungsstelle“ herunterladen oder per Telefon unter 0 30/28 44 41 70 anfordern. Das Blatt enthält Einverständniserklärungen, die Sie unterschreiben müssen, und eine Anleitung.
Schritt 4
Die Schlichterin schreibt Ihren Anwalt an. Macht er beim Verfahren mit, bearbeitet sie Ihren Antrag im schriftlichen Verfahren. Ihre Entscheidung ist aber nicht verbindlich. Akzeptiert der Anwalt den Vorschlag der Schlichterin nicht, benötigen Sie einen weiteren Anwalt für den Konflikt. Fachleute für den Streit mit Anwälten nennt der Suchdienst des Deutschen Anwaltvereins (www.anwaltsauskunft.de, Tel. 0 180 5/18 18 05, 14 Cent/Min.).
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