
Haben Sie hohe Zinsen und andere Kapitalerträge, aber trotzdem ein geringes Gesamteinkommen, weil zum Beispiel Ihre Rente gering ist? Dann können Sie sich von der Bank viel mehr steuerfrei auszahlen lassen, als der Sparerpauschbetrag von 801 Euro (Ehepaare: 1 602 Euro) erlaubt. Wenn Ihr gesamtes Einkommen so niedrig ist, dass Sie keine Steuern zahlen müssen, können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung beantragen. Die Bank führt dann keine Abgeltungsteuer mehr ab. Auch Schüler und Studenten mit Vermögen können das oft nutzen.
Sie benötigen:
- Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV 1A) vom Finanzamt oder unter https://www.formulare-bfinv.de)
- Steuerbescheinigung oder Erträgnisaufstellungen Ihrer Bank
- Eventuell aktuellen Steuerbescheid und Belege über Einnahmen und Ausgaben
Schritt 1
Schauen Sie sich die Erträgnisaufstellungen oder Steuerbescheinigungen für Ihre Kapitalanlagen an, die Sie von den Banken meist im Frühjahr bekommen. Haben Sie 2012 nicht über 801 Euro Kapitalerträge (Ehepaare 1 602 Euro) erzielt und wird sich daran wenig ändern? Dann benötigen Sie keine NV-Bescheinigung. Es reicht, wenn Sie Ihren Banken passende Freistellungsaufträge erteilen.
Schritt 2
Sind Ihre Kapitalerträge höher, überschlagen Sie Ihr Gesamteinkommen, um zu sehen, ob sich ein Antrag lohnt. Das Finanzamt stellt Ihnen nur dann eine NV-Bescheinigung aus, wenn in Zukunft Ihr „zu versteuerndes Einkommen“ nicht höher als der Grundfreibetrag ist. Er liegt im Jahr 2013 bei 8 130 Euro. Steuerbescheide aus den Vorjahren helfen Ihnen, das abzuschätzen. Sind Sie unsicher, können Sie im Finanzamt nachfragen.
Schritt 3
Im Antrag für die NV-Bescheinigung müssen Sie Angaben zum voraussichtlichen Einkommen machen, etwa zu Renten und Kapitalerträgen. Abgefragt werden zudem Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge und außergewöhnliche Belastungen wie Heimkosten, die Sie absetzen können. Auch wenn Sie alles ausführlich beantworten – bei Bedarf auf einem Extrablatt –, kann der Mitarbeiter zusätzliche Belege verlangen.
Schritt 4
Die NV-Bescheinigung, die Sie bei Ihrer Bank abgeben, gilt bis zu drei Jahre. Die Bank führt in dieser Zeit keine Abgeltungsteuer ab und Sie können sich die Steuererklärung sparen. Sollte sich Ihr Einkommen erhöhen, müssen Sie das Finanzamt informieren.