
Kinder wissen oft nicht, welche Kosten bei der Handynutzung entstehen können.
Wenn Kinder mit dem Handy spielen, kann das teuer werden. Wer sich vor unliebsamen Überraschungen schützen will, kann eine Drittanbietersperre einrichten. Doch die gilt nur für Bestellungen mit dem Handy im Internet, nicht für Anrufe per Kurzwahl – die oft unbemerkt per „Hosentaschentelefonat“ ausgelöst werden. Dafür ist eine zusätzliche Sperre notwendig. Hier zeigen wir, wie Sie vorgehen müssen.
Ein typischer Fall
Auf dem Smartphone hatte ihr zehnjähriges Kind fünfmal die sechs eingetippt, also 66666, schon wurden O2-Kundin Janine B. für diese „Verbindung an Premium Kurzwahl“ auf einer einzigen Handyrechnung insgesamt 200,99 Euro abgebucht. Und dies, obwohl sie für das Handy eine Drittanbietersperre eingerichtet hatte.
Doch diese Sperre gilt nur für Bestellungen mit dem Handy im Internet, nicht für Anrufe, mit denen man „Informations- und Entertainmentdienste“ per Kurzwahl anrufen kann. Dafür ist eine zusätzliche Sperre notwendig. Das Geld, das für diese „Dienste“ verlangt wird, steht oft in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen. Weil ihre Zahlenkombination so einfach ist, kann man sie versehentlich anwählen („Hosentaschengespräch“). Oder Kinder drücken sie beim Spielen mit dem eigenen Handy.
Wenn Letzteres passiert ist, weisen Sie die Mobilfunkfirma darauf hin, dass Ihr Kind von Ihnen keine Einwilligung hat, kostenpflichtige Nummern anzurufen, und Sie den Vertrag nicht genehmigt haben. Sie muss Ihnen das Geld dann auf der Rechnung gutschreiben. Als Finanztest nachfragte, erstattete O2 das Geld.
Sie benötigen
- Telefon oder Internetzugang (E-Mail) oder Einschreibebrief
Schritt 1
Um Ärger zu vermeiden, können Sie per Kurzwahl erreichbare kostenpflichtige „Premium-Voice-Dienste“ sperren lassen. Andere Kurzwahlen wie die Pannenhilfe Ihres Automobilklubs wollen Sie aber womöglich nutzen. Hierfür fallen nur die eigentlichen Telefonkosten an. Diese Kurzwahlen können Sie weiterhin nutzen.
Schritt 2
Teilen Sie Ihrer Mobilfunkfirma schriftlich, telefonisch oder über Ihr Kunden-Login mit, dass Sie kostenpflichtige „Premium-Voice-Dienste“ nicht nutzen möchten.
Schritt 3
Lassen Sie sich das Einrichten der Sperre schriftlich von Ihrem Mobilfunkanbieter bestätigen, wenn Sie dort angerufen oder eine E-Mail geschickt haben oder prüfen Sie in Ihrem Kunden-Login, ob Ihr Anbieter die Sperre eingerichtet hat.
Leseraufruf
Verhält sich Ihr Mobilfunkanbieter kundenunfreundlich bei Problemen mit überteuerten Kurzwahldiensten? Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an handystress@stiftung-warentest.de.