
Sie haben im Jahr 2011 oder später einen Kredit aufgenommen und mussten eine Bearbeitungsgebühr zahlen? Die können Sie samt Zinsen zurückfordern. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass solche Gebühren rechtswidrig sind. Banken müssen sie erstatten. Details finden Sie im Special Kreditbearbeitungsgebühren.
Sie benötigen:
- Unterlagen zu Ihrem Kreditvertrag
- PC mit Internetanschluss
- Musterbrief-Datei der Stiftung Warentest: Fordern Sie Ihr Geld zurück!
Schritt 1
Schauen Sie in Ihren Unterlagen nach, wie viel Kreditbearbeitungsgebühr Sie gezahlt haben und unter welcher Vertragsnummer Ihre Bank oder Sparkasse den Vertrag führt.
Schritt 2
Tragen Sie Ihre Daten in den bei test.de heruntergeladenen Musterbrief ein. Drucken Sie den fertigen Brief aus und unterschreiben Sie ihn. Adressieren Sie ihn an die in den Vertragsunterlagen genannte Geschäftsstelle der Bank.
Schritt 3
Verschicken Sie den Brief als Einschreiben mit Rückschein. Den Rückschein bekommen Sie mit der Unterschrift des Empfangsbevollmächtigten der Bank zurück. Bewahren Sie ihn gut auf.
Schritt 4
Warten Sie ab dem Datum, an dem die Post den Empfang des Schreibens bestätigt hat, drei Wochen ab.
Schritt 5

Ihre Bank oder Sparkasse erstattet die Gebühren nicht rechtzeitig: Schalten Sie dann den für Ihr Institut zuständigen Ombudsmann, einen in solchen Fällen erfahrenen Rechtsanwalt oder – wenn für Ihre Bank verfügbar – einen Verbraucherinkassodienst wie die Metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft (www.sammelklage.org) ein. Frühestens am Jahresende verjährt Ihre Erstattungsforderung. Sie können daher auch noch etwas abwarten, wenn Ihre Bank Sie um Geduld bittet.
Tipp: Auch für vor 2011 aufgenommene Darlehen haben Sie noch eine Chance auf Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren. Der Bundesgerichtshof entscheidet im Oktober darüber, ob wegen der lange umstrittenen komplizierten Rechtsfragen längere Verjährungsfristen gelten. Gehen Sie am besten wie oben beschrieben vor. Bleibt das erfolglos, schalten Sie den Ombudsmann ein.
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Nein, das ist wohl tatsächlich die Prämie für eine Versicherung gegen Zinssteigerungen.
@Gerhard: Ich war grade eben auf Bankright.de, um mich über die zu informieren, und in deren Beschreibung steht und ich "zitiere", dass alles was unter den Begriffen: „Bearbeitungsgebühren“ „Bearbeitungsentgelt“ „Entgelt für Bearbeitung“ „Bearbeitungskosten“ und „Einmaliges laufzeitunabhängiges Entgelt“ in einem Vertrag steht potenziell rückforderungswürdig sind. Am 14.12. ist übrigens Deadline bei denen (weil die Verjährungsfrist ja zum Jahresende ausläuft) Viel Glück!!
Kommentar vom Autor gelöscht.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Ich habe auf meinen Kreditvertrag einen Posten der sich da Versicherungsprämie für CREDITPROTECT-CAM Ratenabsicherung nennt, mit einer stolzen Gebühr. Kann ich diesen Posten auch als Bearbeitungsgebühren definieren und evtl geltend machen?