
Ein Kreditvergleich lohnt sich. Selbst kleine Zinsunterschiede summieren sich. Bei einem 100 000-Euro-Kredit mit 20 Jahren Zinsbindung macht ein halbes Prozent weniger Zins fast 20 000 Euro aus.
Sie benötigen:
- Einkommens- und Kapitalnachweise
- Unterlagen zur Immobilie
- Hilfe beim Planen der Finanzierung unter www.test.de/baufinanzierung
Schritt 1
Bereiten Sie die Informationen vor, die jede Bank braucht. Wie viel Kredit benötigen Sie? Welche Rate können Sie zahlen und wie lange soll der Zins festgeschrieben sein? Geben Sie vor, welche flexiblen Rückzahlungsmöglichkeiten Sie wollen – etwa ein Sondertilgungsrecht oder das Recht, die Rate zu ändern. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich von einer Verbraucherzentrale beraten.
Schritt 2
Holen Sie Angebote mit gleichen Vorgaben von mindestens zwei überregionalen Banken, der örtlichen Sparkasse und Genossenschaftsbank ein. Bitten Sie auch Vermittler wie Interhyp um ein Angebot. Wenn Sie feste Zinsen für 20 Jahre wollen, kommen auch Bausparkassen infrage.
Schritt 3
Halten sich die Banken an Ihre Vorgaben, erkennen Sie das beste Angebot an der niedrigsten Restschuld am Ende der Zinsbindung. Sie können Kredite mit gleicher Zinsbindung auch anhand des Effektivzinses vergleichen. Er enthält Posten wie Bearbeitungs- und Kontogebühren. Achtung: Manche Sparkassen und Bausparkassen geben irreführende Effektivzinsen an. Überprüfen Sie die Angaben mit den Kredit- und Bausparrechnern unter www.test.de/rechner-baufinanzierung.
Schritt 4
Nach dem ersten Vergleich bleiben meist noch zwei oder drei günstige Angebote übrig, die sich nur wenig unterscheiden. Jetzt sollten Sie verhandeln: Vielleicht gibt die eine oder andere Bank ja noch etwas beim Zins nach. Oft erhalten verhandlungstüchtige Kunden auch bessere Nebenbedingungen, etwa ein großzügigeres Sondertilgungsrecht.
Schritt 5
Haben Sie sich für eine Bank entschieden, sollten Sie mit dem Vertragsabschluss noch warten, bis Ihr Bau- oder Kaufvertrag in trockenen Tüchern ist. Unterschreiben Sie den Kreditvertrag vorher, müssen Sie eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen, falls der Verkäufer noch abspringt.
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