Gewusst wie Hausrat schätzen

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Gewusst wie - Hausrat schätzen

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Schäden durch eine ausgelaufene Wasch­maschine, durch Einbruch oder gar Brand können für Mieter oder Eigentümer teuer sein. Eine Hausrat­versicherung zahlt, aber die vereinbarte Versicherungs­summe muss dem Wert des Hausrats entsprechen. Sonst droht Abzug. Schauen Sie die vereinbarte Summe in Ihrem Hausrat­versicherungs­vertrag nach und über­prüfen Sie, ob diese noch passt.

Sie benötigen:

  • Vertrag über Ihre Hausrat­versicherung
  • Kauf­belege für Ihre teuren Gegen­stände
  • Vorlage für eine Inventar­liste

Schritt 1

Zum Hausrat zählen alle beweglichen Gegen­stände wie Möbel, Elektrogeräte und Wert­sachen inklusive Bargeld. Sie können den Wert Ihres Hausrats mit einer Inventar­liste ermitteln, auf der jeder Gegen­stand vermerkt wird (Vorlage Checkliste Hausratversicherung). Das ist aufwendig, aber lohnt sich, denn die richtige Versicherungs­summe schützt Sie vor Unter- oder Über­versicherung. Sind Sie über­versichert, ist Ihr Beitrag zu hoch. Sind Sie unter­versichert, liegt Ihre Versicherungs­summe unter dem Wert der Wohnungs­einrichtung. Im Schadens­fall zahlt der Versicherer nur einen Teil der Kosten. Steigt der Wert Ihres Hausrats, sollten Sie die Versicherungs­summe erhöhen.

Schritt 2

Ist Ihnen eine Inventar­liste zu aufwendig, können Sie die pauschale Versicherungs­summe der Anbieter wählen. Diese beträgt oft 650 Euro pro Quadrat­meter und lohnt sich vor allem, wenn Ihr Hausrat umfang­reich ist und Sie beispiels­weise teure Designermöbel oder viele Elektrogeräte besitzen. Mit der Pauschale sind Sie meistens vor Unter­versicherung geschützt; im Schadens­fall erhalten Sie Ersatz für den Wiederbeschaffungs­wert ohne Abzug. Vorsicht: Auch bei Totalschaden sollte Ihnen die Summe reichen.

Schritt 3

Bewahren Sie für teuer erworbene Gegen­stände Kauf­belege auf. Fotografieren Sie Antiquitäten und Wert­gegen­stände. Mit Kauf­belegen und Fotos können Sie den Wert einzelner Gegen­stände später besser nach­weisen. Nach Einbruch­diebstahl helfen sie beim Erstellen der Stehl­gutliste.

Schritt 4

Fahr­räder können Sie gegen Aufpreis mitversichern. Besitzen Sie viele Antiquitäten und Wert­sachen, prüfen Sie, ob der Anteil in der vereinbarten Versicherungs­summe dafür reicht. Sonst erhöhen Sie ihn.

Tipp: Die Stiftung Warentest nimmt regel­mäßig Hausrat­versicherungen unter die Lupe. Zum aktuellen Test Hausratversicherungen.

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Frueh.Sophia am 14.03.2016 um 10:38 Uhr

Ist die Versicherungssumme der Hausratversicherung zu niedrig spricht man von einer Unterversicherung. Schäden werden dann nur anteilig ersetzt. Beispielsweise beträgt die Versicherungssumme 97500€ aber der Wert des Hausrats liegt bei 120000€ (81,25%). Entsteht nun ein Schaden von 15000€ werden auch nur 12187,50€ ersetzt.

Frueh.Sophia am 14.03.2016 um 10:37 Uhr
Hausratversicherung

Zwei Varianten bezüglich der Versicherungssumme sind üblich:
– Pauschalsumme (vor allem bei kleineren Wohnflächen / umfangreichen Hausrat): Pro Quadratmeter Wohnfläche wird ein fester Betrag vereinbart. Üblicherweise 650€. Vorteilhaft dabei ist, dass man meist nicht unterversichert ist. Schäden werden allerdings nur bis zu der Versicherungssumme gezahlt (z.B. 150m2 Wohnfläche x 650€ = max. 97500€). Bei einer sehr großen Wohnfläche ist man dann aber unter Umständen überversichert.
– Entschädigungsgrenze (vor allem bei größeren Wohnflächen): Die Versicherungssumme wird selber angegeben. Das vergünstigt unter Umständen den zu zahlenden Versicherungsbetrag. Dazu ist eine exakte Inventur des Hausrats und dessen Neuwerts notwendig. Die Versicherungssumme sollte dann regelmäßig geprüft werden.