
Haben Sie ein Immobiliendarlehen mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren und fester Zinsbindung? Wenn ja, steht Ihnen laut Gesetz nach zehn Jahren ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können den Kredit kündigen, ohne dass der Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen darf – ganz egal wie lang die Restlaufzeit des Kredits noch ist. Interessant ist dieses Sonderkündigungsrecht vor allem in der aktuellen Niedrigzinsphase, weil Sie so günstig umschulden können.
Sie benötigen
- Ihren Darlehensvertrag
- Internet
- Brief und Briefmarke
Schritt 1
Prüfen Sie zuerst den frühestmöglichen Kündigungstermin Ihres Kredits. Erstmals kommen Sie zehn Jahre nach dem „vollständigen Empfang“ der Darlehenssumme aus dem Vertrag. Ausschlaggebend ist dabei nicht der Termin, an dem Sie den Kreditvertrag unterschrieben haben, sondern das Datum, an dem Sie die Darlehenssumme vollständig erhalten haben. Die Zehnjahresfrist beginnt am Tag darauf. Hat die Bank den Kredit nach Baufortschritt ausgezahlt, startet die Zehnjahresfrist einen Tag nach der letzten Teilauszahlung. Zu diesem Datum kommt noch eine Kündigungsfrist von sechs Monaten dazu.
Beispiel: Wenn Sie die letzte Teilauszahlung am 15. November 2007 erhalten haben, können Sie erstmals am 16. November 2017 zum 16. Mai 2018 kündigen. Haben Sie den 16. November verpasst, können Sie jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Diese Regelung gilt auch für Förderkredite, etwa von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wichtig: Hat Ihnen Ihr Kreditgeber bereits vor Ablauf der Zehnjahresfrist ein Angebot für eine Zinssenkung gemacht und Sie haben dieses angenommen, beginnt die Zehnjahresfrist erneut.
Schritt 2
Suchen Sie sich eine Anschlussfinanzierung, bevor Sie Ihre aktuelle kündigen. Hilfreich ist unser Test Eigenheim finanzieren unser Test Forwarddarlehen.
Schritt 3
Kündigen Sie erst, wenn Sie eine Zusage für einen Anschlusskredit haben. Schicken Sie die Kündigung am besten per Einschreiben mit Rückschein. Lassen Sie sich den Kündigungstermin schriftlich bestätigen. Manche Banken akzeptieren die Kündigung erst nach Ablauf der Zehnjahresfrist.