Rechner-Gasverbrauch
Wer seinen Zähler selbst abliest, etwa um zu dokumentieren, welchen Verbrauch er bis zum Ende der Gaspreisbremse hat, liest seinen Verbrauch in Kubikmetern ab. Der Versorger rechnet aber in Kilowattstunden ab. Dieser Rechner hilft Ihnen beim Umrechnen. Die Informationen zum Brennwert und zur Zustandszahl finden Sie auf einer alten Rechnung Ihres Versorgers.
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- Die Strom- und Gaspreisbremse werden zum Jahresende auslaufen. Deswegen sollten Kunden jetzt ihre Verträge prüfen. Vor allem bei Altverträgen drohen hohe Kosten.
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- Ohne Aufwand in einen günstigeren Strom- oder Gastarif wechseln? Das kann ein Wechselservice übernehmen. Wie gut das klappt, zeigen Recherchen der Stiftung Warentest.
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- Versorger lehnen neuerdings öfter ohne Begründung Kunden ab, die jährlich ihre Anbieter für Strom und Gas wechseln. Versorger-Kunden können dem vorbeugen. Hier lesen Sie...
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@HaraldPortele: Vielen Dank für Ihren aufmerksamen Hinweis! Wir werden das umgehend korrigieren.
Sorry, aber das Vertrauen in das Geschriebene wird nicht größer, wenn im Artikel zum Gas Hinweise zum Strom zu lesen sind: "Ihren alten Stromvertrag...", "Ökostrom" - und das gleich ziemlich zu Beginn des Textes. Mann fragt sich, was da sonst noch so kommt, das eigentlich nix mit dem Thema zu tun hat. Mann muss also mitdenken, will ich aber nicht, ich bin nur ein Konsument, ein Verbraucher und damit ein Angehöriger der Zielgruppe der Stiftung, oder? Ansonsten vielen Dank für die Ermutigung zum Wechsel-Check!
@Testjunkie: Wir können an dieser Stelle nicht überprüfen, ob die Stadtwerke alle formellen Voraussetzungen für eine Sperre erfüllt hat. Die Verbraucherzentralen bieten eine (zum Teil kostenfreie) Sperrberatung an:
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/energie-wohnen/energiepreise-anbieterwechsel/was-tun-bei-drohender-strom-gassperre
Wichtig: Warten Sie nicht ab, dass die Sperre vorgenommen wird. Oft ist es einfacher, eine Sperre zu verhindern als zu beseitigen. Treten Sie in Kontakt mit dem Anbieter und versuchen Sie einen Aufschub / eine Ratenzahlung (über den unstrittigen Teil der Rechnung) zu vereinbaren.
Die Zahlung der aktuellen Abschläge an den neuen Anbieter allein stellt noch kein Hindernis für eine Sperranordnung dar. Auch bei der Bundesnetzagentur gibt es weiterführende Informationen:
www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/RechnungenSperrungen/start.html
Gassperre obwohl anderer Lieferant!
Ich habe eine HORRORRECHNUNG bekommen, diese habe ich nun bei der Schlichtungsstelle reklamiert, die Stadtwerke droht mir mit der Sperre da ich eine Zahlung verweigere, können die mir das Gas abdrehen obwohl ich seit über 7 Monaten einen "anderen Lieferanten" habe?
Kommentar vom Autor gelöscht.