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Rechner: So rechnen Sie Ihren Gasverbrauch um

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Rechner-Gasverbrauch

Wer seinen Zähler selbst abliest, etwa um zu dokumentieren, welchen Verbrauch er bis zum Ende der Gaspreisbremse hat, liest seinen Verbrauch in Kubik­metern ab. Der Versorger rechnet aber in Kilowatt­stunden ab. Dieser Rechner hilft Ihnen beim Umrechnen. Die Informationen zum Brenn­wert und zur Zustands­zahl finden Sie auf einer alten Rechnung Ihres Versorgers.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.12.2023 um 15:46 Uhr
    Mit heißer Nadel gestrickt

    @HaraldPortele: Vielen Dank für Ihren aufmerksamen Hinweis! Wir werden das umgehend korrigieren.

  • HaraldPortele am 07.12.2023 um 14:23 Uhr
    Mit heißer Nadel gestrickt

    Sorry, aber das Vertrauen in das Geschriebene wird nicht größer, wenn im Artikel zum Gas Hinweise zum Strom zu lesen sind: "Ihren alten Stromvertrag...", "Ökostrom" - und das gleich ziemlich zu Beginn des Textes. Mann fragt sich, was da sonst noch so kommt, das eigentlich nix mit dem Thema zu tun hat. Mann muss also mitdenken, will ich aber nicht, ich bin nur ein Konsument, ein Verbraucher und damit ein Angehöriger der Zielgruppe der Stiftung, oder? Ansonsten vielen Dank für die Ermutigung zum Wechsel-Check!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.12.2023 um 15:30 Uhr
    Sperrandrohnung nach Zahlungsverweigerung

    @Testjunkie: Wir können an dieser Stelle nicht überprüfen, ob die Stadtwerke alle formellen Voraussetzungen für eine Sperre erfüllt hat. Die Verbraucherzentralen bieten eine (zum Teil kostenfreie) Sperrberatung an:
    www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/energie-wohnen/energiepreise-anbieterwechsel/was-tun-bei-drohender-strom-gassperre

    Wichtig: Warten Sie nicht ab, dass die Sperre vorgenommen wird. Oft ist es einfacher, eine Sperre zu verhindern als zu beseitigen. Treten Sie in Kontakt mit dem Anbieter und versuchen Sie einen Aufschub / eine Ratenzahlung (über den unstrittigen Teil der Rechnung) zu vereinbaren.

    Die Zahlung der aktuellen Abschläge an den neuen Anbieter allein stellt noch kein Hindernis für eine Sperranordnung dar. Auch bei der Bundesnetzagentur gibt es weiterführende Informationen:
    www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/RechnungenSperrungen/start.html

  • Testjunkie am 30.11.2023 um 14:33 Uhr
    Horrorrechnung

    Gassperre obwohl anderer Lieferant!
    Ich habe eine HORRORRECHNUNG bekommen, diese habe ich nun bei der Schlichtungsstelle reklamiert, die Stadtwerke droht mir mit der Sperre da ich eine Zahlung verweigere, können die mir das Gas abdrehen obwohl ich seit über 7 Monaten einen "anderen Lieferanten" habe?

  • Testjunkie am 30.11.2023 um 14:26 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.