Alle Fragen im Überblick
Preiserhöhung richtig prüfen
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Mein Versorger hat die Preise angehoben. Was soll ich tun?
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Kündigen Sie nicht vorschnell. Die Regel „Neukundenpreise sind oft günstiger als die für Bestandskunden“ gilt nicht mehr. Heute gibt es Tarife, die für Neukunden teurer als die Grundversorgung sind. Oft lohnt es daher, trotz einer Erhöhung beim bisherigen Anbieter zu bleiben. Wenn eine Preiserhöhung kommt, sollten Sie zweierlei tun:
Preise vergleichen. Prüfen Sie, ob es ein günstigeres Angebot gibt. Dies dürfte derzeit schwer sein. Dabei hilft Ihnen unsere Schritt für Schritt-Anleitung. Wichtig ist auch, die Tarife Ihres Grundversorgers mit einzubeziehen. Sie sind nicht immer in den Portalen gelistet.
Tipp: Nutzen Sie Preisvergleichsportale wie Check24, Verivox oder Stromauskunft. Alle drei stellen in der Preisübersicht direkt den Kilowattstundenpreis da. Dies erleichtert den Preisvergleich.
So geht es: Geben Sie Ihre Postleitzahl und Jahresverbrauch in die Suchmaske ein und sehen in einer Ergebnisliste die Tarife, bei deren Vermittlung das Portal eine Provision erhält. Unser kostenfreier Test von Vergleichsportalen für Strom und Gas hilft, sich zurechtzufinden. Wie Ihr Grundversorger abschneidet, sehen Sie ebenfalls: Zeigt die Ergebnisliste keine Ersparnis, ist der Grundversorgungstarif am günstigsten. Dessen Preis veröffentlichen beide Portale, entweder über der Ergebnisliste oder links an der Seite.
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Wie gehe ich vor, wenn ich meinen Abschlag senken möchte?
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Grundsätzlich muss sich die Abschlagshöhe am Vorjahresverbrauch und am aktuellen Preis orientieren. Wenn sich Preisbestandteile oder Ihr Verbrauch ändern, können Sie eine Anpassung Ihres Abschlags proportional zur Veränderung verlangen. Können Sie glaubhaft machen, dass Ihr Verbrauch deutlich gesunken ist, muss Ihr Versorger dies berücksichtigen. Der Auszug eines Kindes oder der Austausch der Heizung könnten Gründe für einen niedrigeren Verbrauch sein.
Kürzen Sie Ihre Abschlagszahlung nicht aber eigenmächtig. Bei Zahlungsrückständen von zwei Monatsabschlägen, die zusammen nicht höher als 100 Euro sein dürfen, droht eine Anschlusssperre.
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Gilt bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
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Ja, auch wenn sich Steuern oder Abgaben erhöhen, kommen Sie vorzeitig aus dem Vertrag. Anbieter sind verpflichtet, im Erhöhungsschreiben sowohl den alten als auch den neuen Preis zu nennen sowie ein Datum, bis zu dem Sie den Vertrag fristlos kündigen können.
Tipp: Bei einem regulären Vertragswechsel kündigt der neue Versorger Ihren bisherigen Tarif. Wenn Sie aber Ihr Sonderkündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung nutzen, sollten Sie selbst kündigen und Ihren neuen Versorger darüber informieren.
Preisgarantie schützt nur teilweise
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Bin ich mit einer Preisgarantie vor einer Erhöhung geschützt?
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Bei vielen Verträgen nicht. Denn die meisten Garantien decken nicht alle Preisbestandteile des Strom- oder Gaspreises ab, sondern oft nur Beschaffung und Vertrieb. Bei Gas sind 28 Prozent des Gesamtpreises durch nicht Garantien abgedeckt (So setzt sich der Gaspreis zusammen). Steigen diese Abgaben, Entgelte oder Steuern, kann diese Preiserhöhung oft an die Kunden weitergegeben werden. Den genauen Umfang der Garantie können Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Vertrag nachlesen. Gestiegene Marktpreise dürfen Firmen aber bei einer Preisgarantie nicht an Sie weiterreichen.
Was für Umlagen und Mehrwertsteuer gilt
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Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für Gaslieferungen?
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Die Mehrwertsteuer beträgt auf den gesamten Gasbezug ist seit 1. Oktober 2022 nur 7 Prozent anstelle von 19 Prozent. Das gilt auch für Fernwärmeverträge und Flüssiggas. Der reduzierte Satz sollte eigentlich bis zum 31. März 2024 gelten. Jetzt hat Finanzminister Christian Lindner bekannt gegeben, dass die Mehrwertsteuer vorzeitig, nämlich schon Ende Februar 2024, wieder auf 19 Prozent steigen soll.
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Darf mein Versorger neue Umlagen weitergeben, obwohl ich eine Preisgarantie habe?
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Das hängt davon ab, welche Preisbestandteile garantiert wurden. Die meisten Garantien beziehen sich nicht auf den Endpreis, sondern garantieren nur den Gaseinkaufspreis (siehe Grafik). Die Erhöhung anderer Preisbestandteile wie die Mehrwertsteuer, Netzentgelte oder Umlagen kann – abhängig vom Vertrag – weitergegeben werden. Solche Garantien heißen oft eingeschränkte Preisgarantie oder Preisfixierung. Zu Ende Februar 2024 soll die reduzierte Mehrwertsteuer auf Gas wieder angehoben werden. Diese Mehrkosten werden wohl häufig an die Kunden weitergegeben werden, auch wenn dies erst in der Schlussrechnung erfolgt.
Wann eine Sperre des Gasanschlusses droht
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Ich kann meine Energierechnung nicht mehr bezahlen. Wann droht eine Sperre?
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Eine Sperre kommt nur, wenn ein Haushalt mit zwei monatlichen Abschlägen, die höher als 100 Euro sind, im Rückstand ist. Welche Frist gilt, hängt von der Vertragsart ab. In der Grundversorgung muss eine Sperre vier Wochen vorher angedroht werden. Dies kann auch in einer Mahnung stehen. Außerdem muss der Versorger schriftlich mitteilen, wie sich eine Unterbrechung vermeiden ließe, zum Beispiel durch Ratenzahlung. Der tatsächliche Sperrtermin muss mindestens acht Werktage vorher angekündigt werden.
Für Sonderverträge gilt, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht. Laut Bundesnetzagentur ist in solchen Verträgen die Sperrung meist ähnlich geregelt wie bei Grundversorgungstarifen.
Tipp: Ignorieren Sie keinesfalls die Androhung einer Versorgungsunterbrechung. Vereinbaren Sie mit Ihrem Versorger eine Lösung, zum Beispiel Ratenzahlung. Es gibt Härtefallregelungen. Wertvolle Tipps gibt es bei den Verbraucherzentralen. Viele beraten kostenlos zum Thema.
Schadenersatz für Gas.de Kunden
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Können ehemalige Kunden von Gas.de jetzt noch Schadenersatz fordern?
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Ja. Die Verjährungsfrist für Gas.de-Kunden endet am 31. Dezember 2024. Das gilt, sofern sie nicht die Schlichtungsstelle einschalten oder klagen. Mehrkosten, die durch den Vertragsbruch entstanden sind, sollten Kunden unbedingt einwandfrei dokumentieren. Denn sie sind es, die beweisen müssen, dass tatsächlich ein Schaden in der von ihnen geforderten Höhe entstanden ist.
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Wie sollten betroffene Kundinnen und Kunden vorgehen?
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Wir haben eine Kundin von Gas.de unterstützt, die erfolgreich Schadenersatz von 769,91 Euro forderte. Der Weg war mühsam, die Vorgehensweise hat sich aber bewährt.
Der Fall: Wie alle ehemaligen Gas.de-Kunden wurde die Berlinerin Christiane L.* seit dem 3. Dezember 2021 nicht mehr von Gas.de beliefert. Sie kam zunächst für acht Wochen in die Erstversorgung der Gasag. Ihre Preisgarantie bei Gas.de war abgelaufen, und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stand: Der Vertrag verlängert sich nach 12 Monaten Erstvertragslaufzeit jeweils um vier Wochen, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Gas.de hätte also regulär zu Anfang Februar kündigen können. Wichtig: Die Kündigungsfristen in den AGB gelten für Kunden und das Unternehmen gleichermaßen.
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Wie berechnet man den Schadenersatz?
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Die Mehrkosten berechnen sich aus der Differenz des neuen und des alten Preises bis zum Ende der ursprünglichen Preisgarantie beziehungsweise Laufzeit des gekündigten Vertrags. Weil ihre Abrechnung aus der Grundversorgung vorlag, konnte die Berliner Christiane L. ihren Schaden gut beziffern. Sie hat dort 6 565 Kilowattstunden verbraucht und dafür 1 230,46 Euro bezahlt. Bei Gas.de hätte sie für dieselbe Menge 460,55 Euro bezahlt. Für die Differenz von 769,91 Euro forderte sie Schadenersatz und setzte Gas.de dafür eine Frist von vier Wochen.
Tipp: Bei der Berechnung des Schadenersatzes hilft ein Rechner der Verbraucherzentralen. Außerdem hilft Ihnen unsere unten stehende Checkliste. Wie Sie Ihre Forderung formulieren, zeigt ein entsprechender Musterbrief der Verbraucherzentralen.
Wenn Sie Ihren Gaszähler abgelesen haben, sehen Sie Ihren Gasverbrauch in Kubikmetern. Unserer Rechner hilft bei der Umrechnung in Kilowattstunden. Wenn Sie Gas.de-Kunde sind, tragen Sie als Belieferungseinstellung den 3. Dezember 2021 ein. Um den Brief nutzen zu können, müssen Sie die Restlaufzeit Ihres Vertrags und die Höhe des Schadens kennen.
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Wie ermittele ich die Restlaufzeit meines Vertrags?
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Sie müssen zunächst prüfen, wie lange Gas.de Sie eigentlich noch zu den vertraglich vereinbarten günstigen Preisen beliefern müsste. Schauen Sie dazu in Ihr Begrüßungsschreiben – auch Lieferbestätigung genannt. Dort finden Sie das Datum des Lieferbeginns und die Vertragslaufzeit. Die Restlaufzeit ist die Zeitspanne zwischen dem Lieferstopp und dem im Begrüßungsschreiben genannten Vertragsende. Sollten Sie schon länger als ein Jahr Kunde sein, verlängern sich die Verträge bei den genannten Anbietern oft um weitere zwölf Monate. Genaues zur Vertragsverlängerung steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Sie mit der Lieferbestätigung erhalten haben.
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Soll ich mit der Einschaltung der Schlichtungsstelle drohen?
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Ja, das kann helfen. Die Berlinerin Christiane L wies gleich im ersten Schreiben darauf hin, dass sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden würde, sollte es zu keiner Einigung kommen. Belege für Verbrauch und entstandene Kosten schickte sie mit. Es folgte ein umfassender Schriftwechsel. L.* erhielt anfangs Angebote, die unterhalb der Schadenhöhe lagen – zunächst 195 Euro, dann 490 Euro.
Nachdem sie sich an die Schlichtungsstelle Energie gewandt hatte, erfüllte Gas.de ihre Forderung schließlich. Zum Schlichterspruch kam es nicht. Gas.de wollte sich wohl höhere Verfahrenskosten ersparen.
Checkliste: Schadenersatz fordern
So gehen Sie vor. Eine Anleitung.
Schritt 1. Mehrkosten richtig berechnen
Wichtig ist, die Mehrkosten richtig zu berechnen und zu dokumentieren. So gehen Sie vor.
Fotografieren Sie zweimal Ihren Zählerstand: am Tag der Kündigung oder Preiserhöhung und zum Ablaufdatum der Preisgarantie. Die Differenz entspricht der Energiemenge, für die der alte, günstigere Preis vereinbart war.
Beachten Sie: Ihr Gaszähler misst nicht in Kilowattstunden. Multiplizieren Sie ihre Energiemenge mit der Zustandszahl des gelieferten Gases und mit dem Brennwert. Beides finden Sie in alten Rechnungen. Sie können zum Umrechnen unseren Rechner nutzen, oder selbst rechnen.
Hier ein Beispiel: In der Schlussrechnung Ihres Grundversorgers steht der Zählerstand 1.671,000 m3. Sie lesen zum Ende der Restlaufzeit Ihres Vertrags den Wert von 1.968,282 m3 ab. Die Differenz der beiden Werte beträgt 297,282 m3. Diesen Wert müssen Sie zuerst mit der Zustandszahl des gelieferten Gases (hier 0,9655) multiplizieren und anschließend mit dem Brennwert. Beide finden Sie auf einer alten Rechnung. Der Brennwert ist vor allem davon abhängig, ob Sie L-Gas oder H-Gas erhalten. Gas.de hat für Berlin mit einem Brennwert von 11,240 gerechnet.
Unser Musterhaushalt im Beispiel könnte also zusätzlich die Mehrkosten für 3 226 Kilowattstunden veranschlagen.
Schritt 2. Anbieter anschreiben
Schreiben Sie Ihrem Versorger, dass Ihnen durch seine rechtswidrige Kündigung oder Preiserhöhung ein Schaden entstanden ist. Beziffern Sie diesen und erklären Sie, wie Sie ihn ermittelt haben. Setzen Sie dem Versorger eine Frist von vier Wochen. Überweist das Unternehmen den ausstehenden Betrag nicht oder meldet es sich womöglich nicht zurück, stellen Sie einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie. Oft kommt es während des Verfahrens zur Einigung. Der Schlichterspruch ist unverbindlich.
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- Die Strom- und Gaspreisbremse werden zum Jahresende auslaufen. Deswegen sollten Kunden jetzt ihre Verträge prüfen. Vor allem bei Altverträgen drohen hohe Kosten.
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- Ohne Aufwand in einen günstigeren Strom- oder Gastarif wechseln? Das kann ein Wechselservice übernehmen. Wie gut das klappt, zeigen Recherchen der Stiftung Warentest.
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- Versorger lehnen neuerdings öfter ohne Begründung Kunden ab, die jährlich ihre Anbieter für Strom und Gas wechseln. Versorger-Kunden können dem vorbeugen. Hier lesen Sie...
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Gassperre obwohl anderer Lieferant!
Ich habe eine HORRORRECHNUNG bekommen, diese habe ich nun bei der Schlichtungsstelle reklamiert, die Stadtwerke droht mir mit der Sperre da ich eine Zahlung verweigere, können die mir das Gas abdrehen obwohl ich seit über 7 Monaten einen "anderen Lieferanten" habe?
Kommentar vom Autor gelöscht.
@To1: Bitte lesen Sie unseren aktuellen Artikel zur Gaskrise:
www.test.de/Gaskrise-Alarmstufe-ist-in-Kraft-was-Haushalte-wissen-muessen-5897633-0/#question-8
Es werden keine günstigen Tarife mehr angeboten mit Preisbindung für Neukunden. Die Hinweise mit jährlichem Wechsel und Neukundenboni sind leider nur kopiert und eingefügt.
Wenn ich falsch liegen sollte, dann gerne ein Hinweis. Ich habe hierbei sehr gerne Unrecht
Ich habe grade bei Check24 und Verivox einen Gasanbieter gesucht. Bei einem Verbrauch von 20000 kW/h liegt der Grundversorgertarif bei 1800.- € jährlich. Die günstigsten Angebote bei den Vergleichsportalen liegen bei ca. 3500.- €, als fast das doppelte !!