
Zu den Freiberuflern zählen beispielsweise Journalisten, Fotografen und Künstler, aber auch Architekten und Ärzte. © plainpicture / Astrakan
Rund 1,4 Millionen Menschen arbeiteten im Jahr 2018 in Deutschland selbstständig als Freiberufler. Im Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes ist definiert, dass zur freiberuflichen Tätigkeit selbstständig ausgeübte künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten gehören. Freiberufler müssen im Gegensatz zu anderen Selbstständigen kein Gewerbe anmelden. Sie müssen nur das zuständige Finanzamt über ihre Arbeit informieren. Das gilt auch für eine nebenberufliche Tätigkeit. Die Anmeldung gelingt in wenigen Schritten.
Sie benötigen:
- Ihre Steueridentifikationsnummer
- Ein formloses Schreiben ans Finanzamt oder eine Anmeldung online
Schritt 1
Teilen Sie Ihrem zuständigen Finanzamt schriftlich mit, dass Sie eine selbstständige Tätigkeit anmelden wollen. Sie müssen das innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit erledigen. Achten Sie in Ihrem Schreiben an die Behörde darauf, dass folgende Angaben enthalten sind: Ihr Name und die Anschrift, das Datum des Beginns Ihrer Selbstständigkeit, eine Beschreibung der Tätigkeit sowie Ihre Steueridentifikationsnummer.
Schritt 2
Ist das Schreiben bei Ihrem Finanzamt eingegangen und bearbeitet, schickt die Behörde Ihnen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Füllen Sie ihn wahrheitsgemäß aus und schicken Sie ihn in der angegebenen Frist zurück. In dem Fragebogen müssen Sie Angaben zu Ihrer Person, zu Ihrer freiberuflichen Tätigkeit, den zu erwartenden Umsätzen und etwaigen Mitarbeitern machen. Hinzu kommen Angaben zur Umsatzsteuerpflicht und der sogenannten Kleinunternehmerregelung: Freiberufler müssen keine Umsatzsteuer abführen, wenn sie einen Vorjahresumsatz von maximal 17 500 Euro erzielt haben und der Umsatz des laufenden Kalenderjahres voraussichtlich 50 000 Euro nicht übersteigt. Sie bekommen nach der Prüfung Ihrer Angaben vom Finanzamt eine Steuernummer, die Sie auf Ihren Rechnungen angeben müssen.
Alternative
Wollen Sie das Verfahren beschleunigen, können Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auch online ausfüllen oder direkt bei der Behörde abholen und zusammen mit Ihrem formlosen Schreiben vor Ort abgeben.
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