Gewusst wie Freiberuflich arbeiten

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Gewusst wie - Freiberuflich arbeiten

Zu den Freiberuf­lern zählen beispiels­weise Journalisten, Fotografen und Künstler, aber auch Architekten und Ärzte. © plainpicture / Astrakan

Rund 1,4 Millionen Menschen arbeiteten im Jahr 2018 in Deutsch­land selbst­ständig als Freiberufler. Im Paragraf 18 des Einkommensteuerge­setzes ist definiert, dass zur freiberuflichen Tätig­keit selbst­ständig ausgeübte künst­lerische, schrift­stel­lerische, unter­richtende oder erzieherische Tätig­keiten gehören. Freiberufler müssen im Gegen­satz zu anderen Selbst­ständigen kein Gewerbe anmelden. Sie müssen nur das zuständige Finanz­amt über ihre Arbeit informieren. Das gilt auch für eine neben­berufliche Tätig­keit. Die Anmeldung gelingt in wenigen Schritten.

Sie benötigen:

  • Ihre Steueridentifikations­nummer
  • Ein formloses Schreiben ans Finanz­amt oder eine Anmeldung online

Schritt 1

Teilen Sie Ihrem zuständigen Finanz­amt schriftlich mit, dass Sie eine selbst­ständige Tätig­keit anmelden wollen. Sie müssen das inner­halb von vier Wochen nach Aufnahme der Tätig­keit erledigen. Achten Sie in Ihrem Schreiben an die Behörde darauf, dass folgende Angaben enthalten sind: Ihr Name und die Anschrift, das Datum des Beginns Ihrer Selbst­ständig­keit, eine Beschreibung der Tätig­keit sowie Ihre Steueridentifikations­nummer.

Schritt 2

Ist das Schreiben bei Ihrem Finanz­amt einge­gangen und bearbeitet, schickt die Behörde Ihnen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Füllen Sie ihn wahr­heits­gemäß aus und schi­cken Sie ihn in der angegebenen Frist zurück. In dem Fragebogen müssen Sie Angaben zu Ihrer Person, zu Ihrer freiberuflichen Tätig­keit, den zu erwartenden Umsätzen und etwaigen Mitarbeitern machen. Hinzu kommen Angaben zur Umsatz­steuer­pflicht und der sogenannten Klein­unternehmer­regelung: Freiberufler müssen keine Umsatz­steuer abführen, wenn sie einen Vorjahres­umsatz von maximal 17 500 Euro erzielt haben und der Umsatz des laufenden Kalender­jahres voraus­sicht­lich 50 000 Euro nicht über­steigt. Sie bekommen nach der Prüfung Ihrer Angaben vom Finanz­amt eine Steuer­nummer, die Sie auf Ihren Rechnungen angeben müssen.

Alternative

Wollen Sie das Verfahren beschleunigen, können Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auch online ausfüllen oder direkt bei der Behörde abholen und zusammen mit Ihrem formlosen Schreiben vor Ort abgeben.

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