Eltern haben bis zu drei Jahre Anspruch auf Elternzeit. Doch nicht über die gesamten Zeitraum gibt es das volle Elterngeld. Dazu sollten Eltern klären, wie sie die Elternzeit untereinander aufteilen. Finanztest informiert, was beim Beantragen von Elternzeit zu beachten ist.
Sie benötigen:
- Zeit, um sich mit dem Partner über die Elternzeit abzustimmen
- Brief, in dem Sie schriftlich die Elternzeit beantragen
- Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers
Schritt 1
Klären Sie mit Ihrem Partner, wer wann Elternzeit nimmt. Sind Mutter und Vater Arbeitnehmer, können beide bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen.
Schritt 2
Denken Sie daran, dass es zwar drei Jahre Elternzeit gibt, aber dass Sie maximal für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes das volle Elterngeld vom Staat bekommen. Ein Elternteil erhält höchstens zwölf Monate Elterngeld. Zwei extra Monate gibt es, wenn auch der Partner zur Babybetreuung weniger arbeitet. Wer sich nur das halbe Elterngeld auszahlen lässt, kann den Auszahlungszeitraum verdoppeln. Wie Sie an das Elterngeld kommen, erfahren Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Schritt 3
In einem formlosen Antrag an den Arbeitgeber geben Sie verbindlich an, wie lange Sie in den ersten zwei Lebensjahren des Kindes Pause machen. Erst später legen Sie fest, ob und wie Sie im dritten Jahr Elternzeit nehmen. Verbrauchen Sie nicht alle drei Jahre, können Sie von den Restmonaten bis zu zwölf mit Zustimmung des Arbeitgebers auf später – bis zum 8. Geburtstag – übertragen. Bitten Sie früh um Zustimmung zum Übertrag. Lehnt Ihre Firma ab, können Sie die Restzeit doch noch im dritten Jahr nehmen. Im Antrag auf Übertrag müssen Sie noch nicht sagen, wann genau Sie die Restzeit nehmen.
Schritt 4
Wollen Sie in der Elternzeit Teilzeit arbeiten, sollten Sie das im Antrag erwähnen. Maximal 30 Wochenstunden Teilzeitarbeit sind erlaubt. Anspruch auf Elternteilzeit hat, wer schon länger als sechs Monate im Betrieb ist. In der Firma müssen mehr als 15 Mitarbeiter arbeiten. Der Chef darf nur ablehnen, wenn er dringende betriebliche Gründe hat.
Schritt 5
Den Antrag müssen Sie spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber stellen. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Achtung: Väter, die in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen, sollten darauf achten, dass sie die Elternzeit nicht für Kalendermonate, sondern für Lebensmonate des Kindes beantragen. Denn auch das Elterngeld wird für Lebensmonate gezahlt. Ist das Kind an einem 15. geboren, nehmen sie am besten ab einem 15. Elternzeit.
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