
Leutheusser-Schnarrenberger, Schröder-Köpf, Müller-Lüdenscheidt: Doppelnamen sind nicht nur Stolperfallen für Nachrichtensprecher. Auch für die Namensträger selbst sind sie oft unpraktisch. Etwa wenn der Doppelname lang und im alltäglichen Gebrauch sperrig ist – oder wenn ein gemeinsames Kind den gleichen Nachnamen wie beide Elternteile tragen soll. Wollen Sie Ihren Doppelnamen wieder loswerden, können Sie lediglich den Namen ablegen, der nicht der Ehename ist. Die Entscheidung sollten Sie sich gut überlegen, denn den Widerruf eines Doppelnamens können Sie nicht rückgängig machen.
Sie benötigen:
- Ihren Personalausweis
- Gegebenenfalls Eheurkunde oder Auszug aus dem Eheregister
- Zwischen 20 Euro und 30 Euro für Gebühren beim Standesamt
- Weiteres Geld für Änderungen von Dokumenten
Schritt 1
Erklären Sie bei einem Standesamt dem Beamten Ihren Willen, künftig auf die Führung des Doppelnamens zu verzichten. Dafür weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis aus. Für die amtliche Beurkundung fallen je nach Bundesland zwischen 20 und 30 Euro an. Wenn Sie Ihre Namensänderung bei einem Standesamt erklären, vor dem die Ehe nicht geschlossen wurde, müssen Sie zudem die Eheurkunde oder den Auszug aus dem Eheregister vorlegen.
Schritt 2
Der Standesbeamte hält Ihre Erklärung zur Namensführung schriftlich fest. Diesen Vermerk unterschreiben Sie und der Standesbeamte. Anschließend bekommt die Namenserklärung ein Dienstsiegel.
Schritt 3
Das Standesamt nimmt die Namenseintragung im Eheregister vor oder leitet die Beurkundung an das zuständige Standesamt weiter. Die Änderungserklärung ist erst wirksam, wenn sie bei dem Standesamt der Eheschließung ankommt.
Schritt 4
Auf Wunsch stellt der Standesbeamte Ihnen eine Bestätigung der Namensänderung aus. Das kostet bis zu 14 Euro extra.
Tipp
Beachten Sie, dass Sie nach der Namensänderung Ihre Dokumente anpassen lassen oder neu beantragen müssen: Für die Änderung im Personalausweis werden 28,80 Euro fällig. Teurer ist die Korrektur im Reisepass, sie kostet bis zu 81 Euro. Bei der Führerscheinstelle zahlen Sie für die Änderung des Dokuments maximal 35,80 Euro. Informieren Sie anschließend Banken und Versicherungen.
-
- Schulzeugnis, Geburtsurkunde, Grundbuchauszug – es gibt zwei Arten von Beglaubigungen: die amtliche und die öffentliche. Was Sie zum Thema wissen müssen.
-
- Wer ein Testament schreibt, möchte, dass es im Todesfall gefunden wird. Sicher ist es beim Nachlassgericht. Wir sagen, wie Sie das Dokument dort hinterlegen können.
-
- Wer heiratet oder Vater wird, muss dafür keine Urlaubstage abzwacken. Dafür gibt es Sonderurlaub. Hier lesen Sie, wann eine bezahlte Freistellung in Frage kommt.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.