Sie benötigen: Kamera und Zeugen Analyseset bei Schimmelproblemen Mietberatung bei schweren Mängeln
Bleibt die Heizung kalt oder schimmelt die Wand, müssen Mieter weniger zahlen. Ein „Antrag“ beim Vermieter ist nicht nötig. Schon von Gesetzes wegen ist für eine mangelhafte Wohnung weniger Miete fällig – auch wenn der Vermieter nichts für den Mangel kann. Selbst bei Baulärm aus der Nachbarschaft ist die Mietkürzung zulässig.
Schritt 1: Prüfen Sie, ob Sie nicht selbst schuld am Mangel sind, etwa weil Sie schlecht gelüftet und Schimmel ermöglicht haben. Schauen Sie zudem im Übergabeprotokoll vom Mietbeginn nach, ob der Mangel damals schon vorhanden war. Sie können die Miete nur wegen neuer Mängel mindern, an denen Sie nicht selbst schuld sind.
Schritt 2: Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos und Zeugen. Schimmel weisen Sie beispielsweise mit dem Testset der Stiftung Warentest nach. Für Kleinigkeiten wie einen Sprung in einer Scheibe oder einen kleinen Wasserfleck kommt eine Minderung kaum infrage.
Schritt 3: Informieren Sie den Vermieter, verlangen Sie Abhilfe und weisen Sie darauf hin, dass Sie sich die Minderung vorbehalten. Wenn Sie sichergehen wollen, schicken Sie ein Einschreiben oder werfen Sie alles mit Zeugen beim Vermieter oder Verwalter ein.
Schritt 4: Wenn Sie vor allem eine schnelle Lösung wollen, sollten Sie eine Frist setzen. Sie darf auch sehr kurz sein, etwa wenn im Winter die Heizung ausfällt. Danach können Sie die Sache selbst erledigen lassen und die Kosten mit der Miete verrechnen. Haben Sie kein Geld, um es auszulegen, dürfen Sie Teile der Miete einbehalten, um Druck zu machen. Tun Sie das aber nicht ohne Expertenrat.
Schritt 5: Ist die Sache nicht so dringlich, können Sie in Ruhe herausfinden, wie viel Sie von der nächsten Miete abziehen dürfen. Bei Kleinigkeiten reichen vielleicht die Tipps im Ratgeber Mieter Vermieter oder die Hinweise des Mieterbundes. Wollen Sie mehr als einige Prozent mindern, sollten Sie einen Anwalt oder Mieterverein aufsuchen.
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