
Erben heißt nicht immer reich werden. Auch Schulden werden vererbt und müssen dann von den Angehörigen getilgt werden. Wenn Sie wissen, dass Ihnen Schulden drohen, können Sie die Erbschaft ausschlagen. test.de erklärt, wie das funktioniert und welche Fristen Sie dabei einhalten müssen.
Sie benötigen:
- Personalausweis
- Internet, um das Nachlassgericht zu ermitteln, zum Beispiel unter Justiz.de
- 30 Euro für die Kosten
Schritt 1
Fürs Ausschlagen haben Sie sechs Wochen Zeit. Die Frist beginnt, sobald Sie erfahren, dass der Erbfall eingetreten ist und Sie der Erbe sind. Lebte der Verstorbene im Ausland oder halten Sie sich als Erbe außerhalb von Deutschland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Sie werden meist nicht benachrichtigt. Es gilt: Wer das Verwandtschaftsverhältnis kennt, weiß um sein gesetzliches Erbrecht. Beantragen Sie zunächst keinen Erbschein, sonst gilt das Erbe als angenommen.
Schritt 2
Finden Sie heraus, vor welchem Gericht Sie ausschlagen müssen. Sie können wählen, ob Sie sich an das Nachlassgericht am Wohnsitz des Verstorbenen oder an das am eigenen Wohnsitz wenden, wenn Sie woanders wohnen. Letzteres ist meist einfacher. Nachlassgerichte sind bei den Amtsgerichten angesiedelt. Sie können auch beim Notar erklären, dass Sie ausschlagen möchten. Der Notar leitet die Erklärung ans Gericht weiter.
Schritt 3
Gehen Sie zum Nachlassgericht oder Notar und denken Sie daran, dass Sie sich ausweisen müssen. Das Ausschlagen kostet Geld: Ist der Nachlass überschuldet, sind es 30 Euro. Beim Notar kommen Gebühren, Portokosten und Umsatzsteuer hinzu.
Schritt 4
Informieren Sie Ihre Verwandten, wenn Sie ausgeschlagen haben. Denn wenn Sie ablehnen, lösen Sie einen Dominoeffekt aus. Die Erbschaft fällt dem Nächsten in der gesetzlichen Erbfolge zu. Auch ihm bleiben sechs Wochen, um die Schulden loszuwerden. Wer minderjährige Kinder hat, muss auch für diese ausschlagen.
Tipp: Wenn Sie die sechswöchige Frist verstreichen lassen, gilt die Erbschaft als angenommen. Dennoch können Sie verhindern, dass Sie die Schulden bezahlen müssen. Sie können zum Beispiel innerhalb von zwei Jahren die Anordnung der Nachlassverwaltung beim Nachlassgericht beantragen. Steht fest, dass es nur Schulden zu erben gibt, müssen Sie die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beim Insolvenzgericht beantragen.
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- Nach dem Tod eines Menschen benötigen die Erben oft einen Nachweis für ihre Erbenstellung. Ist kein Testament vorhanden oder reicht es nicht aus, muss ein Erbschein her.
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- Erben heißt nicht immer reich werden. Wenn Schulden drohen, kann der Erbe sie ausschlagen. Wir erklären, welche Regeln und Fristen für eine Ausschlagung gelten.
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- Wer ein Testament schreibt, möchte, dass es im Todesfall gefunden wird. Sicher ist es beim Nachlassgericht. Wir sagen, wie Sie das Dokument dort hinterlegen können.
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"Nach § 1923 Abs. 1 BGB ist erbfähig, wer zum Zeitpunkt des Erbfalls lebt. Ist ein Kind demnach vor dem Tod des Erblassers lebendig auf die Welt gekommen, kann es auch Erbe, Vermächtnisnehmer oder gegebenenfalls Pflichtteilsberechtigter werden."
"Leben" könnte unter diesen Aspekten vlt. auch ein "ungeborenes, lebendiges Kind im Mutterleib" bedeuten- unabhängig von nahen oder fernen Entbindungsterminen und es an dieser Stelle nicht ganz unratsam wäre, auch definitiv für das (noch) Ungeborene, die Erbschaft auszuschlagen.
Das mag natürlich auf den ersten Blick vollkommen absurd erscheinen.
Aber in diesem Land, wo so manch irrsinnige Bürokratie hin und wieder wichtiger als der Mensch zu sein scheint, würde ich diesen Aspekt der "Erbausschlagung für Ungeborene" zumindest dennoch in Erwägung ziehen, um wirklich 100% sicher zu gehen !
2019 erbte ein 8 Monate altes Baby 13.000 € Schulden von seinem Großvater, weil die Mutter die Erbausschlagung für ihr Baby vergaß.
Das ist absolut illegitim.
Erbst man auch Vermögen trotz ignorieren aller Dokumente?
Legitim wäre dass man max. ein positives Erbe automatisch erbt (opt- wenn man es nicht will), wenn man es nicht ablehnt oder sich drum kümmert.
Dann evtl. mit dem Nachteil zu hoher Erbschaftssteuer...
Aber eben NICHT Schulden. Die sollte man nur "opt-in" akzeptieren können.
Was ist denn wenn es nur Grund/Haus-Besitz ist, und das Finanzamt nun seine Erbschaftssteuer sehen will? Der Erbe aber kein Geld hat.
Zwangsversteigerung? Wäre ja auch das Letzte...
Oder kann das Amt da auch 5, 10, 20, 30 Jahre über z.B. Mieteinnahmen stückweise auf den Betrag warten müssen?
Ist es nur ein einzelnes Haus mit z.b. 150m€, was fiele da wohl an Erbschaftssteuer an, und was würde die Vermietung da bringen. Wie lange muss man da wohl vermieten, und selbst in der Zeit evtl. auf der Straße leben (damit es schneller geht), bis das FA sein Geld hat. Und man dann die Bewohner auf Eigenbedarf rausschmeißt...
Die Frist für die Ausschlagung beginnt zu laufen, wenn der Erbe erfährt, dass der Erbfall eingetreten ist und er der Erbe ist. Es gilt: Wer das Verwandtschaftsverhältnis kennt, weiß in der Regel um sein gesetzliches Erbrecht. Eine offizielle Benachrichtigung ist nicht erforderlich. Das heißt, dass die Frist auch zu laufen beginnt, wenn der Erbe aus privater Quelle vom Todesfall und seiner Erbenstellung erfährt. Das kann auch durchaus der „Buschfunk“ sein. Wenn es eine private Mitteilung ist, muss sie allerdings für den Erben überprüfbar sein. (maa)
Besteht kein Kontakt zum Erblasser, wie läuft die Benachrichtigung. In einer solch wichtigen Angelegenheit kann doch der "Buschfunk" nicht zu einer offiziellen Benachrichtigung aufgewertet werden?
Guten Tag,
Ich finde, Sie sollten noch die Lage für Kinder (Stichwort: gezeugt) erwähnen. Als Eltern, sollte mann auch für die Kinder ausschlagen - auch schon für gezeugte.
Viele Grüße