Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Anwalts wegen versuchter Nötigung bestätigt (Az. 1 StR 162/13). Der Anwalt hatte Kunden einer Gewinnspielfirma unter Druck gesetzt. Das Landgericht Essen hat dafür 14 Monate Haft auf Bewährung verhängt.
Die Firma hatte Kunden angeboten, sie gegen eine Gebühr bei zahlreichen Gewinnspielen einzutragen. Das tat sie nicht, heuerte aber den Anwalt an, als viele Kunden nicht zahlten.
Der Anwalt drohte in einem Mahnschreiben mit Folgen einer gerichtlichen Auseinandersetzung, obwohl das Unternehmen nie vor Gericht zog. Die Gemahnten zahlten daraufhin 860 000 Euro, davon gingen knapp 140 000 Euro an den Rechtsanwalt.