Wer Mitschüler verprügelt, kann von der Schule fliegen. Ein 15-Jähriger hatte eine 14-Jährige geprügelt, sie vor den Augen der Mitschüler durch den Klassenraum geschleift und erheblich verletzt. Sie hatte ihm bei einer Schneeballschlacht einen Stein ins Gesicht geworfen – vermutlich aus Versehen, wie ein klärendes Gespräch der Lehrer mit den Beteiligten ergab. Die Brutalität wertete das Verwaltungsgericht Berlin als völlig überzogen. Wer so viel Gewaltbereitschaft zeigt, darf in eine andere Schule überwiesen werden. Das Gericht lehnte mildere Mittel wie Verweis oder Umsetzung in eine Parallelklasse ab (Az. VG 3 L 328.14).