Gesund­heits­karte Was tun, wenn die Karte nicht lesbar ist?

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Gesund­heits­karte - Was tun, wenn die Karte nicht lesbar ist?

Aufgrund neuer gesetzlicher Rege­lungen müssen zahlreiche Krankenkassenkarten ausgetauscht werden. Die neuen Karten tragen die Aufschrift G2. Bestimmte G1-Karten sind aber weiterhin gültig. © Stiftung Warentest

Zum Quartals­beginn 1. Oktober sind elektronische Gesund­heits­karten der ersten Generation nicht mehr gültig. Die Krankenkassen haben in den vergangenen Monaten betroffenen Versicherten neue Karten zuge­schickt. test.de erklärt die Gründe und sagt, was Versicherte tun können, falls ihre Versichertenkarte beim Arzt trotzdem nicht einge­lesen werden kann.

Warum wurde mir eine neue Versichertenkarte zuge­schickt?

Elektronische Gesund­heits­karten der ersten Generation (G1, siehe rote Markierung Bild oben) sind seit Oktober nicht mehr gültig. Nach Angaben des GKV Spitzen­verbands können sie die Online-Über­prüfung der Versicherten­stamm­daten nicht protokollieren. Diese Funk­tion ist aber gesetzlich vorgesehen für den jetzt anstehenden Online-Produktiv­betrieb.

G1, G1+, G2 – was heißt das?

„Wir haben von den Krankenkassen die Zusicherung, dass sie ihren Versicherten recht­zeitig neue Karten zuge­schickt haben, die die vorgeschriebenen Funk­tionen erfüllen“, sagt Ann Marini, Presse­sprecherin beim GKV-Spitzen­verband. In der Regel sind dies Karten der zweiten Generation (G2, siehe rote Markierung Bild oben) oder sogenannte G1+ -Karten. Das sind Karten, die sich rein äußerlich nicht von den alten G1-Karten unterscheiden (und auch den Aufdruck „G1“ haben), aber im Gegen­satz zu diesen noch bis Ende 2018 funk­tions­fähig sind. Die Ärzteschaft habe dem GKV-Spitzen­verband versichert, dass „mit dem Software­update zum Quartals­beginn auch die Kartenlesegeräte in den Praxen entsprechend umge­stellt“ würden, sagt Marini. Daher erwarte man nicht, dass Versicherte Probleme beim Einlesen ihrer Gesund­heits­karten haben.

Was mache ich, wenn es Probleme in der Arzt­praxis gibt?

Haben Sie von Ihrer Kasse eine neue Karte zuge­schickt bekommen, sollten Sie künftig nur noch diese nutzen. Ebenso sollten Sie in der Arzt­praxis darauf bestehen, dass Ihre Versichertenkarte tatsäch­lich einge­lesen wird – selbst wenn sie noch die Bezeichnung G1 trägt. Ist die Versichertenkarte aufgrund tech­nischer Probleme nicht lesbar, greift ein so genanntes Ersatz­verfahren: Die Arzt­praxis nutzt Versicherten­daten wie Name, Geburts­datum, Krankenkasse, Versicherten­art, Post­leitzahl sowie nach Möglich­keit die Versicherten­nummer. Versicherte unter­schreiben dann auf einem Abrechnungs­schein, dass sie gesetzlich kranken­versichert sind.

Wichtig: Der Arzt darf in diesem Fall keine Privatrechnung stellen. Versicherte können gegebenenfalls auch die Hotline ihrer Kasse anrufen und dort Name und Anschrift der Praxis mitteilen. Die Kasse kümmert sich dann weiter um die Abrechnung.

Wann darf der Arzt eine Privatrechnung ausstellen?

Eine Privatrechnung ausstellen darf der Arzt nur, wenn ein gesetzlich versicherter Patient beim Behand­lungs­termin seine Versichertenkarte nicht dabei hat oder die Karte ungültig ist. Dann muss er inner­halb von 10 Tagen nach der Behand­lung beim Arzt entweder die gültige Chipkarte oder einen anderweitigen Versicherungs­nach­weis vorlegen. Tut er dies nicht, muss er die Behand­lung privat bezahlen. Eine Rück­vergütung der Zahlung muss der Arzt nur vornehmen, wenn der Versicherte bis Quartals­ende entsprechende Nach­weise vorlegt.

Wie finde ich die für mich beste Krankenkasse?

Wenn Sie gesetzlich kranken­versichert sind, können Sie mit unserem Krankenkassenvergleich Ihren Versicherungs­schutz optimieren: In unserer Daten­bank können Sie mit wenigen Klicks heraus­finden, welche Zusatz­angebote Ihre derzeitige Krankenkasse bietet – und diese mit denen anderer Kassen vergleichen. Unsere Tabellen zeigen Ihnen, welche Krankenkasse in Ihrem Bundes­land die güns­tigste ist, und wir erklären, was Sie beim Kassen­wechsel beachten müssen.

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rs2507 am 06.10.2017 um 19:28 Uhr
Nur keine Panik ... ;-)

"Daher erwarte man nicht, dass Versicherte Probleme beim Einlesen ihrer Gesund­heits­karten haben."
Kann ich bestätigen. Meine Karte hat den Aufdruck G1 und ist offenbar ein "G1-plus"-Modell. Sie hat in zwei Arztpraxen, die ich seit Anfang Oktober 2017 besucht habe, keine Probleme verursacht. Weitaus besser wäre es natürlich, wenn für den Anwender sofort erkennbar wäre, um welche Ausführung es sich handelt.