
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen müssen zahlreiche Krankenkassenkarten ausgetauscht werden. Die neuen Karten tragen die Aufschrift G2. Bestimmte G1-Karten sind aber weiterhin gültig. © Stiftung Warentest
Zum Quartalsbeginn 1. Oktober sind elektronische Gesundheitskarten der ersten Generation nicht mehr gültig. Die Krankenkassen haben in den vergangenen Monaten betroffenen Versicherten neue Karten zugeschickt. test.de erklärt die Gründe und sagt, was Versicherte tun können, falls ihre Versichertenkarte beim Arzt trotzdem nicht eingelesen werden kann.
Warum wurde mir eine neue Versichertenkarte zugeschickt?
Elektronische Gesundheitskarten der ersten Generation (G1, siehe rote Markierung Bild oben) sind seit Oktober nicht mehr gültig. Nach Angaben des GKV Spitzenverbands können sie die Online-Überprüfung der Versichertenstammdaten nicht protokollieren. Diese Funktion ist aber gesetzlich vorgesehen für den jetzt anstehenden Online-Produktivbetrieb.
G1, G1+, G2 – was heißt das?
„Wir haben von den Krankenkassen die Zusicherung, dass sie ihren Versicherten rechtzeitig neue Karten zugeschickt haben, die die vorgeschriebenen Funktionen erfüllen“, sagt Ann Marini, Pressesprecherin beim GKV-Spitzenverband. In der Regel sind dies Karten der zweiten Generation (G2, siehe rote Markierung Bild oben) oder sogenannte G1+ -Karten. Das sind Karten, die sich rein äußerlich nicht von den alten G1-Karten unterscheiden (und auch den Aufdruck „G1“ haben), aber im Gegensatz zu diesen noch bis Ende 2018 funktionsfähig sind. Die Ärzteschaft habe dem GKV-Spitzenverband versichert, dass „mit dem Softwareupdate zum Quartalsbeginn auch die Kartenlesegeräte in den Praxen entsprechend umgestellt“ würden, sagt Marini. Daher erwarte man nicht, dass Versicherte Probleme beim Einlesen ihrer Gesundheitskarten haben.
Was mache ich, wenn es Probleme in der Arztpraxis gibt?
Haben Sie von Ihrer Kasse eine neue Karte zugeschickt bekommen, sollten Sie künftig nur noch diese nutzen. Ebenso sollten Sie in der Arztpraxis darauf bestehen, dass Ihre Versichertenkarte tatsächlich eingelesen wird – selbst wenn sie noch die Bezeichnung G1 trägt. Ist die Versichertenkarte aufgrund technischer Probleme nicht lesbar, greift ein so genanntes Ersatzverfahren: Die Arztpraxis nutzt Versichertendaten wie Name, Geburtsdatum, Krankenkasse, Versichertenart, Postleitzahl sowie nach Möglichkeit die Versichertennummer. Versicherte unterschreiben dann auf einem Abrechnungsschein, dass sie gesetzlich krankenversichert sind.
Wichtig: Der Arzt darf in diesem Fall keine Privatrechnung stellen. Versicherte können gegebenenfalls auch die Hotline ihrer Kasse anrufen und dort Name und Anschrift der Praxis mitteilen. Die Kasse kümmert sich dann weiter um die Abrechnung.
Wann darf der Arzt eine Privatrechnung ausstellen?
Eine Privatrechnung ausstellen darf der Arzt nur, wenn ein gesetzlich versicherter Patient beim Behandlungstermin seine Versichertenkarte nicht dabei hat oder die Karte ungültig ist. Dann muss er innerhalb von 10 Tagen nach der Behandlung beim Arzt entweder die gültige Chipkarte oder einen anderweitigen Versicherungsnachweis vorlegen. Tut er dies nicht, muss er die Behandlung privat bezahlen. Eine Rückvergütung der Zahlung muss der Arzt nur vornehmen, wenn der Versicherte bis Quartalsende entsprechende Nachweise vorlegt.
Wie finde ich die für mich beste Krankenkasse?
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"Daher erwarte man nicht, dass Versicherte Probleme beim Einlesen ihrer Gesundheitskarten haben."
Kann ich bestätigen. Meine Karte hat den Aufdruck G1 und ist offenbar ein "G1-plus"-Modell. Sie hat in zwei Arztpraxen, die ich seit Anfang Oktober 2017 besucht habe, keine Probleme verursacht. Weitaus besser wäre es natürlich, wenn für den Anwender sofort erkennbar wäre, um welche Ausführung es sich handelt.