Werbung mit Gesundheitseffekten von Lebensmitteln ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Die Details regelt die Health-Claims-Verordnung der EU. Teils müssen aber auch Gerichte urteilen.
Traubenzucker
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass der Anbieter Dextro Energy den Traubenzucker in seinen Produkten nicht mit Aussagen wie „unterstützt die normale körperliche Betätigung“ anpreisen darf (Aktenzeichen C 296/16 P). Obwohl der Effekt wissenschaftlich belegt sei, widerspreche Werbung für Zuckerreiches den gängigen Ernährungsempfehlungen. Traubenzucker ist ähnlich kalorienreich wie Kristallzucker.
Kaffeepads
Die Wettbewerbszentrale beanstandete, dass ein Discounter Kaffeepads als „besonders magenfreundlichen Kaffeegenuss“ vermarktete. Das suggeriere Vorteile gegenüber der Konkurrenz (Aktenzeichen HH 4 0079/17).
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