
Vor 30 Jahren gestohlen: „Frau im Sessel“ von Hans Purrmann.
Das Eigentum an gestohlenen oder anders verschwundenen Kunstwerken geht verloren, wenn ein neuer Besitzer es gutgläubig bekommt und zehn Jahre behält. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. V ZR 255/17). Juristen nennen das „Ersitzung“.
Aber: Der aktuelle Besitzer muss beweisen, dass er bei Erwerb arglos war und keinen Anlass zu Zweifeln hatte. Das Oberlandesgericht Nürnberg muss den Fall jetzt neu prüfen.
Es geht um zwei Bilder des 1966 verstorbenen Malers Hans Purrmann. Sie waren dessen Erben 1986 gestohlen worden. Der aktuelle Besitzer behauptet, sein Stiefvater habe sie ihm vor 30 Jahren geschenkt. Die Purrmann-Erben forderten die Rückgabe, nachdem der Besitzer sie einem Auktionshaus angeboten hatte.