
Karl Blenau wurde die Girokarte gestohlen. Nun bleibt er auf einem Schaden von rund 1 400 Euro sitzen.
Einem 15-jährigen Schüler wurde die Girokarte geklaut und sein Konto geplündert. Für den Schaden muss der Bestohlene nun haften – obwohl er angibt, die Karte noch nie zum Geldabheben eingesetzt zu haben. test.de sagt, wie Sie sich gegen Kartenmissbrauch schützen können.
Kartensperrung kam zu spät
Der 15-jährige Karl Blenau wollte sich einen schönen Abend im Badmintonverein machen. Doch der Tag endete mit einem Schock: Aus seinem Rucksack wurde die Brieftasche mit seiner Sparkassencard geklaut. Der Dieb hob an einem Geldautomaten sofort 500 Euro vom Konto ab. Außerdem kaufte er an einem Automaten eine Jahreskarte für die Berliner Verkehrsbetriebe für 895 Euro. Alles, bevor Blenau den Diebstahl bemerkte und seine Karte sperren ließ. „Der Dieb konnte meine Pin gar nicht haben“, wundert er sich. „Ich habe nie Geld damit abgehoben und den Brief mit der Pin gleich vernichtet.“
Anschein spricht gegen Darstellung des Geschädigten
Die Mittelbrandenburgische Sparkasse will nicht für den Schaden haften. Sie argumentiert unter anderem mit einem BGH-Urteil zum „Anscheinsbeweis“ (Az. XI ZR 210/03): Wird gleich nach dem Diebstahl mit der Girokarte und der Pin-Nummer an einem Geldautomaten Bargeld abgehoben, spricht der erste Anschein dafür, dass der Karteninhaber die Pin gemeinsam mit der Karte verwahrt haben muss. Karl Blenau müsste beweisen, dass dies nicht stimmt. „Das ist schwer“, sagt Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Hätte Blenau den Brief einfach verschlossen aufbewahrt, hätte er es heute leichter.“
Tipp: Verfügungslimit einrichten
Es gibt bei vielen Girokonten die Möglichkeit, ein tägliches Verfügungslimit von beispielsweise 100 Euro einzurichten. Bei einem Diebstahl wäre der Schaden dann begrenzt. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach. Ein solches Limit kann auch nach der Kontoeröffnung eingerichtet werden. Notieren Sie sich die Telefonnummer 116 116. Hier lassen sich fast alle Karten sperren – außer Karten der Postbank.