Ist der berufliche Anlass von Gesprächen im Nachtklub nicht bewiesen, muss die gesetzliche Unfallversicherung eine dort zugezogene Verletzung nicht als Arbeitsunfall anerkennen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az. L 6 2131/16).
Ist der berufliche Anlass von Gesprächen im Nachtklub nicht bewiesen, muss die gesetzliche Unfallversicherung eine dort zugezogene Verletzung nicht als Arbeitsunfall anerkennen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az. L 6 2131/16).