Grundsätzlich sind Studenten versichert, wenn sie auf dem Weg zur Uni einen Unfall haben. Allerdings nur, wenn es einen Zusammenhang zwischen Weg und Unfall gibt. Stürzt ein Student dagegen ohne erkennbare Ursache, gab es kein Wegerisiko und es besteht kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung (Bundessozialgericht, Az. B 2 U 8/14 R).