Wer an einem Firmenlauf teilnimmt, ist über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Bei Firmenläufen treten Mitarbeiter gegen Teams anderer Unternehmen an. Weil die Teilnahme allen Kollegen offensteht und es vor allem um den Gemeinschaftsgedanken geht, greift die Unfallversicherung, auch wenn nur ein kleiner Teil der Belegschaft mitläuft (Sozialgericht Detmold, Az. S 1 U 99/14).
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