Bei der Arbeit infiziert

Wenn der Chef nichts tut: Corona-Infektion im Job selbst melden

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Damit die Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeits­unfall oder Berufs­krankheit erfolg­reich ist, sollten Arbeitnehmer ein paar Punkte beachten.

Selbst melden. Weigert Ihr Arbeit­geber sich, Ihre Infektion bei der zuständigen Berufs­genossenschaft oder Unfall­kasse zu melden, zeigen Sie die Infektion selbst an. Sind Sie nicht sicher, welche Stelle für Sie zuständig ist, fragen Sie telefo­nisch unter 0 800/60 50 40 4 beim Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung nach. Für die Meldung genügt ein formloses Schreiben. Auf der Website der Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten finden Sie eine Vorlage für die Anzeige einer Corona-Infektion.

Hilfe holen. Das Verfahren zur Anerkennung ist kompliziert. Holen Sie sich daher Hilfe von Experten, gerade, wenn Ihr Arbeit­geber die Anerkennung nicht unterstützt. In Berlin, Bremen, Hamburg und dem Saar­land gibt es eigene Beratungs­stellen. Unterstüt­zung erhalten Sie auch bei Gewerkschaften oder beim Sozial­verband VdK. Auch der Betriebsrat Ihrer Firma kann Ihnen helfen.

Infektion nach­weisen. Gilt Ihre Infektion als Arbeits­unfall, müssen Sie einen engen Kontakt mit einer infizierten Person benennen. Dabei sollten Sie konkret sein und die entscheidenden Fragen beant­worten: Mit wem und wann hatten Sie Kontakt? Wie lange hat er gedauert? Wurde ein Abstand von 1,5 Meter unter­schritten? Haben die Beteiligten eine Maske getragen? Wurde der Raum, in dem der Kontakt statt­fand, regel­mäßig gelüftet? Suchen Sie sich zudem Zeugen, die das Beschriebene bestätigen.

Wider­spruch einlegen. Lehnen Berufs­genossenschaft oder Unfall­kasse Ihre Anzeige ab, haben Sie einen Monat Zeit, um zu wider­sprechen. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Sozialrecht unterstützen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 18.08.2021 um 17:58 Uhr
Nachweis der Infektion

@Testbastl: Ob sich die Ansteckung am Arbeitsplatz nachweisen lässt, hängt von der konkreten Situation ab. Die Vorlage negativer Testergebnisse kann unter Umständen behilflich sein, Einwände der Unfallversicherung dazu, dass die Infektion im Privatleben erfolgt sei, abzuwehren.
Weiterhin bedarf es im konkreten Fall eines intensiven Kontaktes mit der infizierten Person (mindestens 15 Minuten andauernd, räumlicher Abstand von weniger als 1,5 bis 2 Metern).

Testbastl am 18.08.2021 um 14:11 Uhr
Infektion nachweisen?

IM TEXT: …ist es wichtig, dass die Infektion nach­weislich während der versicherten Tätig­keit erfolgte.
Wie weist man denn nach, dass die Infektion während der Arbeit stattgefunden hat? Muss man zu Arbeitsbeginn und Arbeitsende jeweils einen Schnelltest durchführen?