Für ihren Rentencheck brauchen Versicherte Angaben aus den jährlichen Renteninformationen. Wir zeigen, welche.
Einmal im Jahr liegen Schreiben zum Stand der Altersvorsorge im Briefkasten. Darin versteckt sich eine Information, die Versicherte für ihre Altersvorsorgeberatung bei der gesetzlichen Rentenversicherung vor allem brauchen: die Angabe, wie hoch die Rente später ausfällt. Sie zu finden ist nicht immer einfach, weil es dort teilweise nur so wimmelt vor anderen Informationen.

Unser Rat
- Unterlagen.
- In unserem Test Altersvorsorgeberatung haben Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung den mitgebrachten Standmitteilungen oft keine Beachtung geschenkt. Achten Sie darauf, dass sie es tun.
- Mahnen.
- Für Verträge ab 1995 ist die jährliche Standmitteilung Pflicht. Mahnen Sie die Mitteilung bei Ihrem Versicherer an, wenn Sie keine bekommen. Ist Ihr Vertrag älter und Sie haben keine erhalten, bitten Sie um Auskünfte anhand unserer Checkliste.
Gesetzliche Renteninfo übersichtlich
Die Renteninformation der gesetzlichen Rententräger ist noch vergleichsweise übersichtlich. Versicherte finden ihre spätere Rentenhöhe unter „Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente“. Der zweite Wert zeigt, wie die Altersrente nach derzeitigen Werten ausfallen wird, wenn sie bis Rentenbeginn die gleichen Beiträge wie in den letzten fünf Jahren einzahlen. Den Betrag können sie für ihren Altersvorsorgecheck nutzen. Anders als bei betrieblichen und privaten Renten können Versicherte Kaufkraftverluste durch Inflation außen vorlassen. Diese werden durch künftige Rentensteigerungen in etwa ausgeglichen (Erfassungsbogen Zeile 2 [siehe Anhang Artikel-PDF]).
Tipp: Die Rentenversicherung erklärt im Internet anschaulich, was die Angaben der Renteninformation bedeuten. Geben Sie dafür „Muster und Erklärungen der Renteninformation“ in die Suchmaske ein.
Standmitteilungen verstehen
Bei privaten Renten-, Lebens-, Riester- und Rürup-Versicherungen, betrieblichen Direktversicherungen und Pensionskassen ist das komplizierter. Zwar müssen auch hier die Anbieter ihre Kunden jedes Jahr informieren, wie sich die Versicherung entwickelt hat. Sie gestalten ihre jährlichen Schreiben aber oft unterschiedlich. Das fängt schon beim Namen an: Standmitteilung, Statusbericht, Jahresmitteilung und so weiter.
Einige gesetzliche Vorgaben gibt es aber. Was die Infoschreiben laut Versicherungsvertragsgesetz enthalten müssen und welche Angaben sie unserer Meinung nach noch enthalten sollten, zeigt unsere Checkliste. Relevant für den Rentencheck ist die Ablaufleistung; in diesem Fall die garantierte Rente einschließlich der bisher garantierten Überschüsse. Auch hier gibt es verschiedene Begriffe. Also, genau hinschauen.
Inflation besser berücksichtigen
Der nächste Stolperstein auf dem Weg zum Überblick: die Inflation. Es ist oft sinnvoll, sie bei privater und betrieblicher Ablaufleistung zu berücksichtigen. Denn hier sind Steigerungen durch garantierte Verzinsung und Überschüsse zu Rentenbeginn bereits eingerechnet. Man kann sie nicht mehr Pi mal Daumen als Ausgleich für den Kaufkraftverlust werten.
Zwar kann sich die Rente durch künftige nicht garantierte Überschüsse noch erhöhen. Darauf zu setzen ist im derzeitigen Zinstief aber wenig sinnvoll. Wer 1,5 Prozent Kaufkraftverlust pro Jahr einplant (Erfassungsbogen Zeilen 3, 4 und 5 [siehe Anhang Artikel-PDF]), ist auf der ganz sicheren Seite.
Tipp Für einen groben Überschlag gehen Sie so vor: Inflationsrate mal verbleibende Jahre bis zur Rente. Um diesen Prozentsatz kürzen Sie dann Ihre Rente. Ein Beispiel: Die Rentenhöhe wird zu Ihrem Rentenbeginn in zehn Jahren 500 Euro betragen. Sie rechnen mit einer Inflationsrate von 1,5 Prozent im Jahr und ziehen deshalb 75 Euro von der Rente ab (10 x 1,5 Prozent = 15 Prozent; 15 Prozent von 500 Euro = 75 Euro; 500 Euro – 75 Euro = 425 Euro). Die künftige Kaufkraft der Rente entspräche demnach heute einem Wert von etwa 425 Euro. Wer es genauer wissen will, nutzt einen Inflationsrechner im Internet.
Verstehen Sie Ihre Standmitteilung? Haben Sie Ihren Versicherer schon einmal um Erläuterungen dazu gebeten? Wie hat er reagiert? Berichten Sie uns bitte von Ihren Erfahrungen, gerne per E-Mail an: standmitteilung@stiftung-warentest.de
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bei der DRV in Berlin Wilmersdorf gute Erfahrungen gemacht. Mein Versicherungskonto war bereits seit Jahren geklärt, die Antragstellung verlief dementsprechend schnell und unproblematisch. Aus meiner Sicht kein ernsthafter Grund zur Beschwerde. Das Terminmanagement könnte besser sein, trotz vorab vereinbarten Termins sollte man sich auf Wartezeit einstellen.
@ronaldo59: Bitte klicken Sie auf "Heftartikel als PDF" und laden Sie sich die PDF zu diesem Artikel aus Finanztest 10/2019 herunter. Den Erfassungsbogen finden Sie in der PDF zum Artikel ganz am Ende. (TK)
wo finde ich den Erfassungsbogen zum Rentenantrag?
Meine Termin zur Rentenberatung bei der DRV in Mainz war sehr gut. Ich hatte mich gut vorbereitet. Ich hatte die Kontenklärung schon vor Jahren abgeschlossen und meine Unterlagen dabei. Der Berater hat alle meine Fragen beantwortet und auf weitere wichtige Punkte hingewiesen und erläutert.
Leider kann ich das Testergebnis nur bestätigen. Unser Termin bestand vor allem aus dem Vorlesen der Rentenauskunft durch den “Berater“. Fragen zur privaten Altersvorsorge (z.B. wie der Auszahlungsbetrag der Direktversicherung durch die Krankenkassenbeiträge gemindert wird) konnte er nicht beantworten und verwies auf die Krankenkasse.