Dank Flexirente können arbeitende Rentner seit Anfang 2017 weiter Rentenpunkte sammeln. Diese Möglichkeit, die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu erhöhen, haben pflegende Angehörige nicht. Zwar sind sie vorher rentenversicherungspflichtig und bekommen für die Pflege Rentenpunkte gutgeschrieben (Rente für pflegende Angehörige). Sobald sie die Altersgrenze überschreiten, ist aber Schluss − auch wenn sie weiter pflegen.
Verbessert hat sich die Situation nur für pflegende Frührentner. Waren sie bisher versicherungsfrei, sobald sie Rente bezogen, bleiben sie jetzt versicherungspflichtig bis zur Regelaltersgrenze. Sie liegt für den Geburtsjahrgang 1952 bei 65 Jahren und sechs Monaten.