
Freiwillige Beiträge. Mit relativ geringen Einzahlungen können auch Hausmänner und -frauen Versicherungszeiten auffüllen. © Getty Images / EyeEm / Elena Grigorovich
Ab 2023 steigt der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung der gesetzlichen Rente. Wir sagen, wann es sinnvoll ist, für das Jahr 2022 noch einzuzahlen.
Interessant für Selbstständige und Hausfrauen und -männer
Ab 2023 steigt der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung der gesetzlichen Rente von monatlich 83,70 Euro auf 96,72 Euro. Für manche ist es günstiger, noch 2022 einen Antrag auf freiwillige Versicherung zu stellen. Dies gilt für nicht-sozialversicherungspflichtige Selbstständige oder Hausfrauen- und -männer, die nur den Mindestbeitrag einzahlen möchten, um damit zum Beispiel Versicherungszeiten zu erfüllen. Die Beiträge können Interessierte dann bis Ende März 2023 für das gesamte Jahr 2022 rückwirkend zahlen.
Tipp. In unserem Special Gesetzliche Rente finden Sie alle grundlegenden Informationen zum Thema.
Gesetzliche Rente: Wartezeit zwischen fünf und 45 Jahren
Um später eine gesetzliche Rente zu erhalten, müssen Versicherte zuvor mindestens eine gewisse Zeit versichert gewesen sein. Diese Mindestversicherungszeit nennt sich Wartezeit. Für die reguläre Altersrente gilt zum Beispiel eine Wartezeit von fünf Jahren; für die Frührente ab 63 mit Abschlägen müssen Versicherte insgesamt auf 35 Jahre Versicherungszeit kommen. Für die abschlagsfreie Frührente gilt sogar eine Wartezeit von 45 Jahren.
Mit wenig Geld die Lücken schließen
Selbstständige oder Hausfrauen und -männer, denen noch wenige Zeiten fehlen, können sich mit einem verhältnismäßig geringem finanziellen Aufwand einen Rentenanspruch sichern.
Beispiel Einzahlung für 2022
Auf dem gesetzlichen Rentenkonto einer Selbstständigen sind Versicherungszeiten gespeichert, die vier Entgeltpunkte ergeben. Sie hat sie durch eine kurze frühere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in einem Café und durch drei Jahre Kindererziehungszeiten für ihren Sohn erworben. Das entspricht nach derzeitigen Werten einer Monatsrente von 144,08 Euro. Sie kommt auf eine Wartezeit von insgesamt vier Jahren. Da ihr so zwölf Monate für die Erfüllung der Wartezeit für die reguläre Altersrente von fünf Jahren fehlen, hat sie keinen Rentenanspruch und bekäme keine Rente ausgezahlt. Würde sie für 2022 den Mindestbeitrag von insgesamt 1 004,40 Euro für zwölf Monate einzahlen, hätte sie die Wartezeit für die reguläre Altersrente erfüllt und ihr stünde nach derzeitigen Werten im Ruhestand eine monatliche Rente von 149,08 Euro zu.
Die andere Option: Sie lässt sich im Alter die von ihr selbst gezahlten Beiträge wieder auszahlen. Das ist möglich, wenn die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt wird. Allerdings wäre das nicht viel Geld, denn unsere Selbstständige hat nur während ihrer Beschäftigung im Café selbst Beiträge entrichtet. Die Beiträge des Arbeitgebers verbleiben bei der Rentenversicherung.
Ohne Antrag auf Versicherung geht es nicht
Um freiwillige Beiträge zahlen zu können, müssen Selbstständige oder Hausfrauen und -männer einen Antrag auf freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Sie tun das anhand des Formulars V0060. Die Höhe freiwilliger Beiträge können sie zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 83,70 Euro (2022) und 96,72 Euro (2023) und dem Höchstbeitrag von monatlich 1 311,30 Euro (2022) und 1357,80 Euro (2023) frei wählen. Versicherte können die freiwillige Versicherung auch jederzeit wieder beenden, wenn sie so nicht weiter vorsorgen möchten.
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@reiner_1: Niemand kennt die Voraussetzungen für einen abschlagfreien Rentenbeginn in 50 Jahren. Wir können nicht sagen, ob die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung für den Minijob eines Schülers zu Rentenbeginn eine Bedeutung zukommt.
Bei jungen Leuten ist oft auch nicht klar, ob Sie sich einmal angestellt tätig werden, sich selbständig machen oder verbeamtet werden.
Eltern und Schüler, die Geld übrighaben, das langfristig angelegt werden soll, haben nicht nur die Möglichkeit der Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung fließt das Geld in eine Vorsorgeform, in der Geld bis zur Rente stecken bleibt und die sich nur lohnt, wenn man (sehr) lange lebt. Damit handelt es sich hier um eine sehr unflexible Sparform.
Es gibt aber auch Sparanlagen, die viel flexibler sind und auch eine Auszahlung vor Erreichen des Rentenalters ermöglichen. In der Regel raten wir jungen Leuten zu flexibleren Sparvarianten. Prüfen Sie, ob ein ETF-Sparplan in jungen Jahren nicht besser passt.
www.test.de/Sparen-fuer-Kinder
Die 45-Jahre-Wartezeit ist heutzutage nicht immer leicht zu erreichen, um früher abschlagsfrei in die Rente zu gehen. Ich gehe davon aus, dass für die heutigen Minderjährigen die Wartezeit verlängert und der reguläre Renteneintritt später sein wird.
Meiner Meinung nach wäre es dann sinnvoll, dass schon heute ein Minderjähriger im Rahmen eines Minijobs in die Rentenversicherung einzahlt.
Mein Kind trägt Zeitungen aus. Im Rahmen des Minijobs könnte er RV-Beiträge zahlen. Klar ist, finanziell ist es nicht rentabel, aber es geht ja um die Wartezeit.
Wäre dies sinnvoll?