Einen speziellen Freibetrag erhalten Rentner für lohnsteuerpflichtige Gehälter und Einkünfte wie solche aus Mieten oder selbstständiger Arbeit. Sie profitieren vom Altersentlastungbetrag, wenn sie am Jahresanfang mindestens 64 Jahre alt waren.
Altersentlastung für Gehälter und bestimmte Einkünfte |
Für Rentner mit Geburt vor dem … |
Steuerfreier Teil (Prozent) des Gehalts und der Einkünfte bis zum Höchstbetrag (Euro) |
Gehälter, individuell versteuerte Kapitaleinkünfte, zum Beispiel aus Zinsen, Dividenden, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, selbstständiger Tätigkeit, privaten Veräußerungsgewinnen. Einkünfte aus Riester-Renten, voll steuerpflichtigen Zahlungen aus Pensionsfonds oder Pensionskassen. |
2. Januar 1941 |
40,0 %, maximal 1 900 |
2. Januar 1942 |
38,4 %, maximal 1 824 |
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2. Januar 1943 |
36,8 %, maximal 1 748 |
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2. Januar 1944 |
35,2 %, maximal 1 672 |
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2. Januar 1945 |
33,6 %, maximal 1 596 |
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2. Januar 1946 |
32,0 %, maximal 1 520 |
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2. Januar 1947 |
30,4 %, maximal 1 444 |
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2. Januar 1948 |
28,8 %, maximal 1 368 |
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2. Januar 1949 |
27,2 %, maximal 1 292 |
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2. Januar 1950 |
25,6 %, maximal 1 216 |
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